Es gibt so etwas wie den “Tag des europäischen Notrufs 112”. Begangen wird er am 11. Februar. Experten nehmen das zum Anlass für Verhaltenstipps auf der Fahrbahn. Denn manch Autofahrer weiß nicht genau, was er tun soll, wenn sich ein Rettungswagen mit Blaulicht nähert.
Die Erfahrung zeigt: “Immer wieder wissen Autofahrer nicht wohin oder bleiben in einer Art Schockstarre mitten auf der Fahrbahn stehen”, sagen Verkehrsexperten des Versicherers ARAG. Manche würden sogar in Panik geraten. Das oberste Gebot laute aber: Ruhe bewahren und sich orientieren, woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind.
Weitere Verhaltensregeln:
Blinker setzen und Ausweichrichtung anzeigen. Wer den Blinker setzt, um die Ausweichrichtung anzuzeigen, gibt anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, es ihm gleichzutun und das Verhalten anzupassen. Dabei sollte man selbst natürlich auch auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer achten. Zeigt eine Ampel Rotlicht, sollte man immer nach rechts ausweichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.
Rechts ran oder Rettungsgasse: Auf einspurigen Straßen sollten Autofahrer beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden – und zwar seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2017 immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen. Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf allen anderen Fahrstreifen möglichst weit nach rechts. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.
Es gibt auch Rowdies, die direkt nach dem Blaulichtfahrer durch die Gasse preschen. Diese riskieren allerdings viel: Sie können wegen Straßenverkehrsgefährdung den Führerschein verlieren. Im Extremfall endet die Fahrt sogar im Gefängnis.
Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen laut Straßenverkehrsordnung das Wegerecht, das heißt, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen, erläutern die ARAG Experten. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen. mid/wal