Sexueller Übergriff: Spaziergängerin wird zu Boden gerissen

In Bönnigheim-Hofen im Landkreis Ludwigsburg wurde am Dienstagmittag eine 51-Jährige Opfer eines sexuellen Übergriffs.

Wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine 53-jährige Spaziergängerin ermittelt die Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Ludwigsburg gegen einen noch unbekannten Täter. Die Frau war  laut einer Meldung der Behörden am Dienstag gegen 14.30 Uhr auf einem Feldweg im Gewann “Hofener Rain” westlich von Hofen in Richtung Kirchheim am Neckar zu Fuß unterwegs. Während sie dort entlang ging, kam ihr gleich zweimal ein und derselbe Jogger entgegen.

Nachdem der Unbekannte sie das zweite Mal passiert hatte, rannte er von hinten auf die Frau zu und riss sie rückwärts zu Boden. Als die 53-Jährige rücklings am Boden lag, beugte er sich zu ihr herab und berührte sie unsittlich. Als die Frau begann sich zu wehren und lauthals um Hilfe schrie, rannte der Täter grob in Richtung Kirchheim am Neckar davon. Der Täter wurde als etwa 16 bis 17 Jahre alt und zwischen 165 und 170 cm groß beschrieben. Er ist schlank und hat braunes, kurzes und glattes Haar. Er war mit einer schwarzen Sportjacke und einer schwarzen Trainingshose mit weißen Applikationen bekleidet. Die Kriminalpolizei bittet unter Tel. 07141/18-9 um Hinweise.

Porschefahrerin fährt rückwärts auf der Autobahn – Beifahrer in Pyjama

Die Berliner Polizei hat gestern Abend einen Porsche mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der Avus gemessen. Um vor den Polizisten zu fliehen, startete die Fahrerin waghalsige Manöver.

Laut einer Meldung der Polizei in Berlin kontrollierte gestern Abend eine Zivilstreife der Autobahnpolizei in Wilmersdorf eine Porschefahrerin, die auf der Stadtautobahn in Westend aufgrund ihrer sehr zügigen Fahrweise aufgefallen war. Die Einsatzkräfte hatten kurz vor 22 Uhr in Höhe der AVUS-Tribünen in Richtung Autobahndreieck Funkturm eine mobile Geschwindigkeitsmessung aus dem Dienstfahrzeug heraus durchgeführt. Hierbei sollen sie ersten Erkenntnissen zufolge eine Geschwindigkeit gemessen haben, die mehr als doppelt so schnell war, wie die erlaubten 80 km/h an dieser Stelle.

Die 25-jährige Fahrzeugführerin soll sich dann mehrfach, bis zur endgültigen Kontrolle in Höhe der Mecklenburgischen Straße, den Kontrollversuchen der Einsatzkräfte, unter anderem auch durch Rückwärtsfahren auf der Stadtautobahn, entzogen haben. Der Beifahrer soll für die Spritztour mit dem geliehenen Porsche nur mit einem Pyjama und einem Bademantel bekleidet gewesen sein. Nun stehen drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und mindestens 680,- Euro für die 25-Jährige im Raum.

red

Corona-Kontrolle gegen drei junge Männer verursacht Polizeieinsatz

Mit drei äußerst aggressiv auftretenden jungen Männern bekamen es, laut einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Polizisten in Sachsenheim am Dienstag gegen 18.40 Uhr auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarkts in der Karl-Heinz-Lüth-Straße in Großsachsenheim zu tun.

Die beiden Beamten führten Kontrollen die Corona-Verordnung betreffend durch und stellten fest, dass drei junge Männer gemeinsam in einem VW auf den Parkplatz gefahren waren. Hierauf sollten sie kontrolliert werden. Doch bereits beim Aussteigen reagierten die drei polizeibekannten Personen provokant und aggressiv auf die Polizistin und ihren Kollegen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Zunächst soll der 19- und die beiden 20-Jährigen die Herausgabe ihrer Ausweise verweigert und auf Fragen Unwahrheiten angegeben haben. Einer der beiden 20 Jahre alten Männer begab sich laut der Polizei während der Kontrollmaßnahme zurück zu seinem VW, angeblich wollte er etwas trinken. Tatsächlich versuchte er wohl einen kleinen Beutel mit Marihuana verschwinden zu lassen, den er in seiner Kleidung mitführte und fallen ließ, so die Polizei weiter. Dies blieb jedoch von den Beamten nicht unbemerkt. In der Folge wurde dem 20-Jährigen ein Tatvorhalt wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemacht. Hierüber regte sich der zweite 20-Jährige auf und beleidigte den Beamten schließlich auch.

Um die weiteren Maßnahmen durchführen zu können und da die drei jungen Männer den einzuhaltenden Mindestabstand ständig unterschritten, forderten die beiden Polizisten Unterstützung durch zwei weitere Streifenwagenbesatzungen an. Im weiteren Verlauf wurden alle drei Personen sowie der PKW durchsucht. Bei dem 19-Jährigen fanden die Polizisten nach eigenen Angaben eine Kräutermühle, die zum Zerkleinern von Cannabis benutzt werden kann. Die Durchsuchung des VW förderte mehrere Tabletten eines rezeptpflichtigen Schmerzmittels zu Tage, das als Rauschmittel missbraucht werden kann, so die Polizei. Das Betäubungsmittel, die Mühle sowie die Tabletten wurden beschlagnahmt.

Die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Beleidigung dauern an. Darüber hinaus müssen alle drei Männer mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung rechnen.

red

In Bietigheim auf 20-Jährigen eingestochen

In Bietigheim-Bissingen soll laut einer Meldung der Staatsanwaltschaft Heilbronn ein 31-Jähriger auf einen 20-Jährigen mit einer scharfkantigen Waffe eingestochen und ihn dabei schwer verletzt haben.

In einer Asylunterkunft, die sich in der Geisinger Straße in Bietigheim befindet, soll nach nach einer Pressemeldung der Behörden ein 31 Jahre alter Mann am Montag gegen 20:20 Uhr mit einem scharfkantigen Gegenstand auf einen 20-jährigen Bewohner eingestochen haben.

Im Anschluss daran flüchtete der Angreifer aus dem Zimmer des 20-Jährigen und versteckte sich in der Unterkunft. Nachdem ein Mitarbeiter der Security die Polizei über den Vorfall informiert hatte, wurde die Örtlichkeit mit mehreren Streifenwagenbesatzungen aufgesucht. Im Zuge sofort eingeleiteter Durchsuchungsmaßnahmen konnte der Verdächtige durch den Hinweis eines weiteren Bewohners in einem Zimmer lokalisiert und von der Polizei vorläufig festgenommen werden.

Da eine schwerwiegende Brustverletzung bei dem 20-jährigen Opfer nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde er in ein Krankenhaus gebracht. Nach einer ambulanten Behandlung konnte der Verletzte die Klinik schlussendlich wieder verlassen. Die näheren Tatumstände sind derzeit nicht bekannt und die Tatwaffe konnte noch nicht aufgefunden werden. Hierzu dauern die Ermittlungen noch an. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn hat am Dienstag ein Haftrichter beim Amtsgericht Heilbronn Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen den 31-Jährigen erlassen und ihn in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen.

Hauptuntersuchung trotz Kontakt-Sperre

Die derzeit geltende Kontakt-Sperre bremst den Alltag stark ein. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereich Automobilität. Die Kfz-Hauptuntersuchung ist aber von der Sperre nicht betroffen. Und auch Autoreparaturen dürfen durchgeführt werden.

“Die Hauptuntersuchung ist auch in der aktuellen Situation weiterhin geregelt möglich – und nach wie vor Pflicht bei jedem zugelassenen Fahrzeug”, teilt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) mit. Demnach erlauben die geltenden Ausgangsbestimmungen ausdrücklich Prüfstellen- und Werkstattbesuche.

Die Prüfstellen und ein Großteil der Prüfstützpunkte stünden weitgehend ohne Einschränkung zur Verfügung und seien auch in der gegenwärtigen Ausnahmesituation ein verlässlicher Partner für diese wichtige Dienstleistung zur Verkehrssicherheit und Aufrechterhaltung der Mobilität.

“Auch während der Hauptuntersuchung steht der Gesundheitsschutz der Bürger sowie der Mitarbeiter im Vordergrund”, sagt Robert Köstler, Sprecher der Geschäftsführung der GTÜ. Daher bittet das Unternehmen beim Aufenthalt in der Prüfstelle um das Einhalten der Hygiene-Maßnahmen und geltenden Abstandsbestimmungen. Eine vorherige Terminvereinbarung mit dem GTÜ-Partner sei sinnvoll und ermögliche einen reibungslosen Ablauf vor Ort.

Lars Wallerang /mid

Der weite Weg zum autonomen Fahren

Gut Ding will Weile haben. Das gilt auch fürs autonome Fahren. Die Hersteller arbeiten weltweit an Konzepten, doch Experten gehen davon aus, dass es noch sehr lange dauern wird, bis Autos ganz ohne Fahrer auskommen. Demnach haben die euphorischen Pläne der Industrie, die bis Mitte dieses Jahrzehnts die ersten autonomen Fahrzeuge in den Straßenverkehr bringen wollte, den Realitätscheck bislang nicht bestanden.

Einigen Experten zufolge hapert es beispielsweise an den notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen sowie bei der Akzeptanz und Nachfrage aufseiten der Verbraucher. Zum Akzeptanz-Problem trugen insbesondere schlagzeilenträchtige Unfälle von selbstfahrenden Autos bei: wie jener vor zwei Jahren in den USA, als ein Roboterauto des Fahrdienstanbieters Uber bei einer nächtlichen Testfahrt eine Fußgängerin, die die Straße kreuzte, tötete.

Die Fall-Untersuchungen ergaben, dass die Fahrzeug-Software die Frau, die ein Fahrrad schob, nicht rechtzeitig erkannt haben soll. Als Reaktion darauf stellte Uber den Testbetrieb mit den selbstfahrenden Autos zunächst ein, wohl auch, weil für die Versuchsfahrten keine entsprechende Lizenz beantragt worden war. Inzwischen testet das Unternehmen jedoch wieder den autonomen Betrieb von zwei Fahrzeugen in San Francisco – mit Lizenz.

Berichte über nicht unerhebliche Fehlfunktionen bei Tesla-Autos trugen ebenfalls nicht dazu bei, das Vertrauen auf Kundenseite zu fördern: Denn da ist zum Beispiel die Rede davon, dass der “Autopilot” plötzlich und ohne ersichtlichen Grund Vollbremsungen auslöst.

Eine aktuelle Umfrage der Beratungsgesellschaft Alix-Partners ergab denn auch jüngst, dass zurzeit nur 18 Prozent der Deutschen an die Sicherheit von autonomen Fahrzeugen glauben. Während demnach nicht einmal jeder fünfte Bundesbürger keine Vorbehalte in Bezug auf die Sicherheit von autonomen Fahrzeugen hat, plagen – zum Vergleich – 58 Prozent der Chinesen keine Zweifel, dass ein weiterentwickeltes autonomes Fahrzeug sie sicher von einem Ort zum anderen navigieren und fahren könnte, so die Verfasser der Studie “Autonomes Fahren der Zukunft”.

Offene Fragen auf dem Weg zum autonomen Fahren sehen Automobilhersteller auch noch bei den rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu: so unter anderem, was unterschiedliche nationale Bestimmungen zum automatisierten und autonomen Fahren anbetrifft. Hier wünscht sich die Branche einen international harmonisierten Rechtsrahmen, sagt das zur HUK Coburg gehörige Goslar-Institut. Und grundsätzlich müsse die Gesetzgebung mit der technischen Entwicklung Schritt halten, da sonst wichtige Innovationen beim automatisierten und autonomen Fahren nicht auf die Straße kommen könnten, heißt es etwa bei Daimler Benz.

Ein anderes, immer noch diskutiertes Thema im Zusammenhang mit autonomem Fahren ist die Haftung. Solange nur Fahrzeuge unterwegs sind, bei denen Assistenzsysteme den Fahrer mehr oder weniger unterstützen, ist hier alles klar: Der Fahrer beziehungsweiseseine die Kfz-Versicherung haftet für selbst verursachte Schäden. Das gilt auch noch für teilautomatisierte Fahrzeuge, wenn der Fahrer nach wie vor die Hoheit über alle Systeme und das Auto hat.

Nach Ansicht von HUK-Coburg-Vorstand Klaus-Jürgen Heitmann soll sich an diesem Prinzip auch in Zukunft nichts ändern: “Wir wollen das Haftungssystem so lassen wie es ist – als Schutzschild für die Verkehrsopfer”, sagt er. Er setze sich deshalb dafür ein, dass auch bei Unfällen mit autonom fahrenden Autos grundsätzlich die Kfz-Versicherung “führend reguliert”. Nur diese könne auch in Zukunft effizient Schadenfälle regulieren.

Lars Wallerang

Kfz-Werkstätten bleiben geöffnet

Das gegenwärtige Kontaktverbot betrifft auch die Autobranche. Während der Autoverkauf gegenwärtig nicht möglich ist, wird der Werkstattbetrieb aufrecht erhalten. Das Kontaktverbot sei nicht als allgemeine Ausgangssperre zu verstehen, erklärt Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, gegenüber der Fachzeitschrift “kfz-betrieb”.

Die jüngst getroffenen Einschränkungen gewerblicher Aktivitäten beziehen sich demnach nicht auf den Kfz-Service. “Der Werkstattbetrieb darf also weiterhin offengehalten werden, nicht hingegen der Verkauf”, teilte Koblitz mit. Auch der Weg zur Arbeit ist ausdrücklich erlaubt. Der Arbeitgeber muss allerdings die Vorgaben zum Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen und die Einhaltung der Hygieneregeln gewährleisten.

Lars Wallerang

Wenn Home Office dem Rücken schadet

Home Office ist für viele Berufstätige eine gute Alternative zum Gang ins Büro – nicht nur zu Corona-Zeiten. Doch in vielen Haushalten sind Tische und Stühle nicht für langes Sitzen am Computer geeignet. Das kann dem Rücken schaden. “Während viele Arbeitgeber ihre Büroräume mit ergonomischem Mobiliar ausgestattet haben, sucht man rückenschonende Tische und Stühle bei vielen Arbeitnehmern zuhause vergeblich”, sagen Experten der Aktion Gesunder Rücken (AGR).

Wer nicht über einen eigenen Schreibtisch verfügt, arbeitet ersatzweise am Küchen- oder Wohnzimmertisch, auf harten Holzstühlen, eventuell sogar im Bett oder auf dem Sofa in unvorteilhafter Haltung. Für unseren Rücken sei das Gift, sagt die AGR. Doch wie kann man das Home Office auch ohne neues Mobiliar rückengerecht gestalten? Hier einige Experten-Tipps:

Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung am Arbeitsplatz. So können Sie die zu bearbeitenden Dokumente gut lesen, müssen die Augen nicht zu sehr anstrengen und beugen sich nicht zu weit nach vorn.

Sitzen Sie möglichst dynamisch. Anstatt einer starren Haltung ist es empfehlenswert, öfter mal die Sitzposition zu wechseln.

Platzieren Sie Ihren Laptop idealerweise so, dass sich nicht direkt vor oder hinter Ihnen Fenster befinden. Ansonsten kann dies zu unerwünschten Blendungen führen. Am besten befindet sich das Fenster seitlich zum Monitor.

Nehmen Sie sich vor, im Homeoffice nur im Stehen oder Gehen zu telefonieren. Das sorgt ganz unbewusst für spontane Haltungswechsel.

Machen Sie regelmäßig Pausen, stehen Sie vom Arbeitsplatz auf, strecken Sie die Beine durch, dehnen Sie sich und gehen Sie ein paar Schritte – zum Beispiel in die Küche zum Kaffee kochen oder für einen kleinen Snack zwischendurch.

Schauen Sie, ob der Esszimmertisch wirklich der einzige Platz ist, an dem Sie arbeiten können. Manche Leute verfügen vielleicht über einen Bistro-Stehtisch im Garten, den man ins Haus holen kann, über moderne Küchen mit höher gelegenen Arbeitsflächen oder einem Tresen. An ihnen kann man zeitweise auch mal gut im Stehen arbeiten.

Wechseln Sie ab und zu den Arbeitsplatz. Auch wenn Sofa, Bett und Esstisch keine Dauerlösung sind – sich für ein paar Minuten mal woanders zu platzieren, lockert auf, schont den Rücken und ist nicht verboten. Wichtig: Nicht dauerhaft in einer Position verharren und immer wieder die Haltung wechseln. Im Zeitalter von WLAN und Mobiltelefonen kann man so viel Abwechslung in das Home Office bringen.

Lars Wallerang

Umziehen derzeit nur mit Profis

Monatelang wird der Umzug geplant. Dann kommt Corona – und alles ist anders. Statt der sonst bevorzugt als Umzugshelfer eingesetzten Familienmitglieder oder der Freunde und Bekannten müssen Profis ran, wenn der Termin nicht platzen soll.

Der Hintergrund: Umziehen bleibt zwar grundsätzlich erlaubt. Aber während bisher zu 65 Prozent die Familie und zu 55 Prozent die Freunde dabei halfen, fällt diese Möglichkeit wegen der bundesweiten Kontaktbeschränkungen erstmal weg. “Dienstleister, Handwerker und Werkstätten dürfen ihrer Tätigkeit weiterhin uneingeschränkt nachgehen”, heißt es bei Check24. Wer nicht alleine umziehen könne oder wolle, müsse ein Umzugsunternehmen engagieren. Bislang taten das nur etwa 17 Prozent der umziehenden Bundesbürger.

Rudolf Huber

Die nächste Pleite: Steakhouse Maredo ist insolvent

Das nächste Restaurant-Unternehmen ist pleite. Die Steakhouse-Kette Maredo hat am Montag “vorsorglich” einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht in Düsseldorf beantragt.

Das 1973 gegründete Unternehmen teilte am späten Montagnachmittag mit, dass es zwar einen Antrag auf Insolvenz gestellt hätte, jedoch eine Sanierung anstrebe. Laut dem Unternehmen betreibt die Restaurant-Kette 35 Häuser in Deutschland und Österreich. Rund 1.000 Mitarbeiter stehen bei Maredo in Lohn und Brot. Nach der Insolvenz der Nudel- und Pizzakette Vapiano, dass sich am Freitag (20. März) für zahlungsunfähig erklärt hat, ist der Steakspezialist Maredo nun das zweite Unternehmen innerhalb einer Woche.

red

 

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