Immobilienpreise klettern weiter

Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland lagen im 3. Quartal 2019 durchschnittlich 4,9 Prozent höher als im 3. Quartal 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verteuerten sich vor allem Eigentumswohnungen (+9,0 Prozent) und Ein- und Zweifamilienhäuser (+7,5 Prozent) in den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf).

In den anderen kreisfreien Großstädten ab 100.000 Einwohnern stiegen die Preise für Häuser um 7,8 Prozent, die Preise für Eigentumswohnungen um 5,8 Prozent an. In städtischen Kreisen außerhalb von kreisfreien Großstädten wurden Preissteigerungen von 5,1 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser und 4,5 Prozent für Eigentumswohnungen beobachtet.

Ralf Loweg

So gefährlich ist Stalking

Seit 2007 ist Stalking eine Straftat. Mit der im Jahr 2017 in Kraft getretenen Reform des Paragrafen 238 Strafgesetzbuch (StGB) sind nun alle unerwünschten Nachstellungen strafbar, auch wenn sie nicht zu einer Veränderung der äußeren Lebensumstände geführt haben. Im Jahr 2018 wurden laut des Programms “Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes” (ProPK) 18.960 Fälle von Stalking in Deutschland polizeilich erfasst. Vermutlich liegt die Dunkelziffer weitaus höher.

Doch was genau ist eigentlich Stalking? Stalking bezeichnet ein obsessives Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren erklärten Willen, erklären die ARAG-Experten. Dies geschieht beispielsweise durch Überwachen und Ausspionieren der Zielperson, oft auch durch vermehrte Telefonanrufe bis hin zum Telefonterror.

Eine Sonderform ist Cyber-Stalking, das Belästigen per E-Mail und SMS. Die Inhalte der unerwünschten Nachrichten gehen von Liebesbekundungen über Obszönitäten bis zu Morddrohungen; die physischen Annäherungen vom Beobachten bis hin zum tätlichen Angriff. Die Opfer sind laut aktueller ProPK-Zahlen zu 80 Prozent Frauen, die Täter zu 85 Prozent Männer. Meist kennen sich Täter und Opfer.

Ralf Loweg

Zauberformel für unsere Ernährung

Wie satt wir von einer Mahlzeit werden, hängt nicht davon ab, wie viele Kalorien sie hat. Achten sollte man vielmehr auch auf die Energiedichte, wie das Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” rät.

Der Wert wird berechnet, indem man den Kaloriengehalt einer bestimmten Menge einer Speise durch ihr Gewicht teilt. So haben zum Beispiel 100 Gramm Apfel 50 Kilokalorien. Dividiert man nun 50 durch 100, ergibt das eine niedrige Energiedichte von 0,5. 100 Gramm Croissant dagegen haben 500 Kilokalorien, heraus kommt eine hohe Energiedichte von 5. Um abzunehmen oder das Gewicht zu halten, sollte man Lebensmittel mit niedriger Energiedichte bevorzugen. Dass dies funktioniert, ist wissenschaftlich erwiesen.

Generell weisen Obst, Gemüse, Salat, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, fettarme Milchprodukte sowie mageres Fleisch und magerer Fisch eine niedrigere Energiedichte auf. In die Kategorie mit hoher Energiedichte fallen neben Fetten auch Wurst, Fast Food und stark verarbeitete Lebensmittel.

Die Zauberformel für eine niedrigere Energiedichte lautet also: wenig Fett, viel Wasser. Zahlreiche Lebensmittel dieser Kategorie sind zudem reich an Ballaststoffen, die gut sättigen. Ideal sind deshalb ein Vorspeisensalat oder ein großes Glas Wasser vor der Mahlzeit. “Zuckerhaltige Getränke wie Limonaden oder Säfte sollten sie dagegen lieber meiden”, sagt Professorin Anja Bosy-Westphal, Ernährungsmedizinerin an der Universität zu Kiel.

Nicht verzichten muss man dagegen auf Nüsse oder fetten Fisch. Letztlich sollten viel frisches Gemüse, Obst, gesunde Fette, möglichst wenig Zucker und so gut wie keine Fertigprodukte auf dem Speiseplan stehen.

Ralf Loweg

Kinder in der digitalen Welt besser schützen

Videos schauen, Musik streamen, zocken – das alles gehört für viele Kinder und Jugendliche zum Alltag. Doch die digitale Mediennutzung birgt auch Risiken. Die Sorgen sind begründet. Alle Geräte haben das Potenzial, das Kind in unangenehme oder gefährliche Situationen zu bringen: vom unangemessenen Inhalt über Mobbing bis hin zu Cyber-Grooming. Einen zuverlässigen Schutz durch den Gesetzgeber, die Medienschaffenden, die App- und Spielehersteller sowie die Plattformbetreiber gibt es nicht.

Eltern müssen sich also selbst kümmern, ihren Kindern das nötige Rüstzeug mitgeben und mit ihnen gemeinsam klären, wie man das Smartphone verantwortungsvoll nutzt und sich sicher im Internet bewegt. Wichtig ist, dass vor allem kleine Kinder nicht mit Smartphone oder Tablet allein gelassen werden. Die größte Gefahr in diesem Alter ist nämlich die Überforderung durch zu viel “Bildschirm” – ganz gleich, ob es der vom TV-Gerät, vom Computer oder einem Mobilgerät ist.

Durch Aufklärung kann man am besten verhindern, dass ein Kind in solche Fallen tappt oder gar pädophilem Cyber-Grooming zum Opfer fällt. Darum sollten sich auch die Eltern mit den Plattformen, auf denen sich der Nachwuchs herumtreibt, vertraut machen.

Eltern übernehmen eine Vorbildfunktion. Wer selbst das Handy nie aus der Hand legt, kann das kaum von seinem Kind erwarten. Einige Eltern verstoßen sogar gegen das Persönlichkeitsrecht ihrer Kinder und gefährden sie durch das übermäßige Teilen von Fotos und Videos auf sozialen Medien. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Privatsphäre.

Ralf Loweg

 

Gesunde Zähne steigern die Lebensqualität

Die Mundgesundheit ist für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung sehr wichtig. Das gilt besonders dann, wenn Betroffene nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind, für ihre Mundgesundheit selbstständig und eigenverantwortlich zu sorgen.

Gesunde Zähne, Zahnfleisch und intakter Zahnersatz bedeuten schließlich viel mehr als Funktionalität beim Essen und Sprechen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden durch die Mundgesundheit erheblich beeinflusst. Das bedeutet Lebensqualität.

Die neue Broschüre “Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung” informiert über spezielle zahnärztliche Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden – in der Zahnarztpraxis, aber bei Bedarf auch in der Wohnung der Patienten, einer Wohngemeinschaft oder in einer Pflegeeinrichtung.

Neben den Vorsorge-Untersuchungen können Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung zusätzliche zahnärztliche Leistungen beanspruchen, die von den gesetzlichen Krankenkassen einmal im Kalenderhalbjahr übernommen werden. Dazu zählen zum Beispiel die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über richtige Zahn- und Mundpflege und die Entfernung von Zahnstein. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen zu senken sowie die Mundgesundheit der Betroffenen zu erhalten und zu verbessern.

mp/rlo

A81: Verkehrsunfall auf regennasser Fahrbahn

Mundelsheim:

Bei einem Unfall, der sich am Freitag gegen 22.40 Uhr auf der Bundesautobahn 81 Fahrtrichtung Heilbronn, zwischen den Anschlussstellen Pleidelsheim und Mundelsheim kurz nach dem Parkplatz Kälbling, ereignete, wurde ein 42-jähriger Smart Fahrer leicht verletzt und es entstand ein Gesamtschaden von rund 16.000 Euro.

Der 42-Jährige war auf der mittleren Spur der dreispurigen Autobahn bei starkem Regen unterwegs, als ein 27-jähriger Daimler-Benz Fahrer von der linken Spur kommend in die Mitte wechselte und dabei den Smart übersah. Durch den Zusammenstoß geriet der Smart ins Schleudern und kam auf dem Mittelfahrstreifen quer zur Fahrtrichtung zum Stehen. Der Daimler-Benz prallte nach dem Zusammenstoß noch in die Mittelschutzplanke. Für die ersten Rettungsmaßnahmen musste die Autobahn für etwa dreißig Minuten in Fahrtrichtung Heilbronn voll gesperrt werden. Die Feuerwehr Pleidelsheim war mit zwei Fahrzeugen und 15 Einsatzkräften ausgerückt. Der Rettungsdienst hatte einen Rettungswagen im Einsatz, welcher den verletzten 42-jährigen Smart Fahrer in ein Krankenhaus einlieferte. Da beide Unfallfahrzeuge nicht mehr fahrbereit waren, mussten diese abgeschleppt werden. Um kurz nach Mitternacht war die Unfallstelle komplett geräumt.

Neuer Landrat: Dietmar Allgaier übernimmt

LUDWIGSBURG. Landrat Dr. Rainer Haas hat am Freitag (3. Januar) die Amtsgeschäfte an seinen Nachfolger Dietmar Allgaier übergeben. Gemeinsam mit dem stellvertretenden Kreistagsvorsitzen den Rainer Gessler überreichte er ihm außerdem die Ernennungsurkunde. „Für Ihre neue Aufgabe wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem Glück, Gesundheit und Erfolg“, sagte Haas zu seinem Nachfolger Allgaier.

Der neue Landrat Dietmar Allgaier tritt am 7. Januar sein Amt an. Er war am 15. November mit 77 von 103 Stimmen im dritten Wahlgang vom Kreistag gewählt worden. Haas hatte nach drei Amtszeiten nicht mehr kandidiert.

Luftqualität in Ludwigsburg: Grenzwerte werden eingehalten

Die Luftqualität in Baden-Württemberg konnte im abgelaufenen Jahr deutlich verbessert werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesverkehrsministeriums. Dies geht aus den vorläufigen Ergebnissen der Luftqualitätsmessungen 2019 der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) zu den Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid hervor.

Mit Reutlingen, Stuttgart, Mannheim und Heilbronn sind es nur noch vier Städte, die den zulässigen Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) überschreiten. Von den 14 Städten und Gemeinden, die den Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel im Jahr 2018 überschritten hatten, lagen in zehn Städten und Gemeinden keine Überschreitungen vor: Backnang, Esslingen, Freiburg, Herrenberg, Leonberg, Ludwigsburg, Öhringen, Sindelfingen, Tübingen und Ulm.

In Ludwigsburg zeigen Untersuchungen der LUBW im Umfeld der Messstelle Friedrichstraße, dass die dortige Überschreitung nicht länger die Vorgabe einer repräsentativen Überschreitung von mindestens 100 Metern Länge erfüllt. Die LUBW hat jedoch in Abstimmung mit dem für die Luftreinhalteplanung zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart ergänzende Messpunkte an anderen Stellen der Stadt installiert, um sichergehen zu können, dass im Ludwigsburger Stadtgebiet keine weiteren Belastungssituationen oberhalb der zulässigen Grenzwerte bestehen.

25-Jährige missachtet Vorfahrt

Tamm:

Vermutlich weil eine 25-jährige Hyundai-Lenkerin die Vorfahrt nicht beachtete, kam es am Donnerstag gegen 14.20 Uhr in Tamm zu einem Verkehrsunfall. Die 25-Jährige befuhr die Untere Kelterstraße und wollte im weiteren Verlauf die Schillerstraße überqueren. Hierbei übersah sie vermutlich aus Unachtsamkeit einen von rechts kommenden 37-jährigen BMW-Lenker und stieß im Kreuzungsbereich mit ihm zusammen. Obwohl die 25-Jährige bremste und noch versuchte auszuweichen, kam es zur Kollision der beiden Verkehrsteilnehmer. Anschließend prallte der Hyundai noch gegen den Holzzaun eines angrenzenden Grundstücks. Der entstandene Gesamtschaden wurde auf rund 10.000 Euro geschätzt. Beide Fahrzeuge waren in der Folge nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Viele Krankenkassen erhöhen die Beiträge

Zum 1. Januar 2020 haben 25 der rund 100 gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland ihre Zusatzbeiträge erhöht. Obwohl Erhöhungen bei großen Kassen ausgeblieben sind, sind insgesamt etwa 2,4 Millionen Versicherte betroffen. Dem stehen Beitragssenkungen bei nur zwei GKV gegenüber, von denen weniger als eine Million Versicherte profitieren.

“Durch das Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Vorjahr werden spätestens 2021 weitere Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen müssen”, sagt Dr. Ansgar Lamersdorf, Geschäftsführer gesetzliche Krankenversicherung bei Check24.

Im Schnitt haben die gesetzlichen Krankenkassen 2019 etwa 0,99 Prozent Zusatzbeitrag verlangt. Wären alle gesetzlich Versicherten zur günstigsten bundesweit tätigen Kasse mit 0,39 Prozent Zusatzbeitrag gewechselt, hätten sie 4,5 Milliarden Euro gespart.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2020 von 54.450 Euro auf 56.250 Euro gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent kommen auf Mitglieder der Krankenkassen, die den vollen Beitrag bis zur Bemessungsgrenze zahlen, zusätzliche Kosten von 282,60 Euro pro Jahr zu. Die eine Hälfte davon müssen sie selbst tragen, die andere Hälfte der Arbeitgeber.

Je nach Bundesland wählen Verbraucher aus mindestens 41 öffentlich zugänglichen Krankenkassen. 2020 profitieren Versicherte in Bayern, Hessen und Niedersachsen am stärksten vom Wettbewerb. Dort verlangt die günstigste Kasse nur 0,39 Prozent Zusatzbeitrag, die teuerste 2,2 Prozent. So spart ein gesetzlich Versicherter mit einem Jahreseinkommen von 56.250 Euro bei einem Krankenkassenwechsel bis zu 509 Euro im Jahr.

Ralf Loweg

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