Was in Ludwigsburg und in der Region über die Weihnachtstage los war

Bietigheim:

Nachdem sich am ersten Weihnachtsfeiertag in der Zeit von 11.45 und 23.20 Uhr ein Einbrecher über die aufgehebelte Terrassentüre Zugang zu einem Einfamilienhaus in der Straße In den Zehn Morgen verschafft hatte, durchsuchte er dort die Räume und Schränke und flüchtete anschließend mit bislang unbekanntem Diebesgut. Der Sachschaden an der Terrassentüre beläuft sich auf etwa 500 Euro. Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter der Telefonnummer 07142/4050 zu melden.

Schwieberdingen: Wohnungseinbruch

Unbekannte Täter nutzten am Dienstag, in der Zeit zwischen 16.20 Uhr und 21.45 Uhr, die Abwesenheit der Bewohner eines Reihenhauses in der Frankenstraße und drangen nach Aufhebeln eines Fensters in das Gebäude ein. Im Haus wurden weitere Türen und Behältnisse aufgebrochen. Nach ersten Erkenntnissen wurde jedoch nichts entwendet. Die Höhe des angerichteten Sachschadens wurde mit 2.000 Euro beziffert.

Tamm: Wohnungseinbruch

Am Dienstag, in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 23.15 Uhr, drangen unbekannte Täter in eine Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses im “Alter Weg” über die nicht verriegelte Wohnungstüre ein. Nachdem die Täterschaft mehrere Behältnisse durchsucht hatte wurden Elektrogeräte und Bargeld im Wert von mehreren hundert Euro entwendet. An der Wohnungstüre entstand nur geringer Schaden in Höhe von etwa 100 Euro.

Vaihingen/Enz: Verkehrsunfallflucht – Zeugen gesucht

Am Dienstag, in der Zeit zwischen 07.45 Uhr und 13.15 Uhr, wurde vermutlich beim Ausparken ein Audi A3 auf dem Parkplatz zwischen der Grabenstraße und der Friedrichstraße von einem bislang unbekannten Fahrzeug beschädigt. Am Audi, an welchem blaue Lackantragungen zurückblieben, entstand ein Sachschaden von rund 3.500 Euro. Zeugen, welche Angaben zu dem flüchtigen Fahrzeug machen können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Telefon 07042 / 941-0, zu melden.

Keine Ausreden mehr für Falschparker

Üblicherweise kommt ein Falschparker-Knöllchen von der Polizei oder vom Ordnungsamt. Aber nicht immer. Auch private Dienstleister können Parksünder abstrafen. Und dann heißt es zahlen.

Viele private Parkplatzbetreiber engagieren Aufpasser, die etwa vor Krankenhäusern oder Supermärkten für einen geregelten Betrieb sorgen und unerlaubt langes Parken verhindern sollen. Ein Bußgeld können diese Firmen zwar nicht ausstellen, sie sind ja keine Behörde. Bei ihnen heißt es stattdessen Vertragsstrafe. Und den Vertrag hat der Fahrer abgeschlossen, indem er sein Fahrzeug auf den privat betriebenen Parkplatz abstellte.

Laut ARAG-Experten können sich Ertappte auch nicht mehr damit herausreden, dass sie nicht selbst das Auto abgestellt hätten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Schließlich könne die Überwachungsfirma meist nur den Halter des Fahrzeugs ausfindig machen. “Wer das Auto tatsächlich gesteuert und falsch geparkt hat, bleibt den Privat-Sheriffs in der Regel verborgen”, so die Fachleute.

Wenn der Halter bestreitet, der Parksünder zu sein, muss er als Folge des Grundsatzurteils in Zukunft die anderen möglichen Fahrer nennen. Macht er das nicht, bleibt er selbst auf der Vertragsstrafe sitzen, entschied das Gericht (BGH, Az.: XII ZR 13/19).

Rudolf Huber

Verkehrsbericht: Welche Straßen diese Wochen gesperrt sind

Verkehrsbericht gültig ab Montag, 23. Dezember

Heilbadweg
Es besteht eine Vollsperrung zwischen dem Heilbad und der Uferstraße bis circa Ende Dezember. Der Fahrradverkehr wird über die Marbacher Straße umgeleitet.

Heinrich-Schweitzer-Straße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Steinstraße und der Kurfürstenstraße bis voraussichtlich bis Ende Dezember.

Kallenberg´sches Areal
Die Leonberger Straße ist zwischen der Solitudestraße und dem Zentralen Omnibus-bahnhof (ZOB) für den Individualverkehr gesperrt. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt – die Verkehrsführung erfolgt stadteinwärts zwischen der Friedrichstraße und der Leonberger Straße. Die Einschränkungen bestehen bis voraussichtlich April 2021.
 
Lortzingstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Lortzingstraße 5 und dem Brahmsweg bis voraussichtlich Ende April 2020.
 
Osterholzallee
Die Fahrbahnen in der Osterholzallee sind bis voraussichtlich Ende April 2020 zwischen der Schlieffenstraße und der Gänsfußallee halbseitig gesperrt. Es gibt eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Stadtmitte. Eine Umleitung in die Gegenrichtung ist eingerichtet.
 
Schlieffenstraße
Es kommt zu Beeinträchtigungen im Baustellenbereich bis voraussichtlich Ende Januar 2020.

Siegesstraße
Es besteht voraussichtlich bis Ende Dezember eine Vollsperrung zwischen der Saarstraße und der Oscar-Walcker-Straße. Der Anliegerverkehr ist frei.
 
Uferwiesen II
Hier besteht bis voraussichtlich Ende Dezember 2019 eine Vollsperrung der Anlegestelle. Die Fuß- und Radwege werden getrennt geführt.  
 
Waldäcker III
Hier kann der Radweg entlang der Schwieberdinger Straße zeitweise nur eingeschränkt genutzt werden.  
 
Wilhelm-Fein-Straße
Es bestehen Beeinträchtigungen im Baustellenbereich bis voraussichtlich Ende Dezember 2019.

Wenn Weihnachtspäckchen zu Irrläufern werden

Weihnachtszeit ist Päckchen-Zeit. Und wo Paketdienste ins Spiel kommen, ist Ärger programmiert. Beispielsweise werden Päckchen gelegentlich zu Irrläufern. Experten wissen, was dann zu tun ist und wie die unterschiedlichen Rechtslagen aussehen.

Wenn der Paketbote vor der Tür steht und einer älteren Dame an der Haustür einen riesengroßen Karton bunter Bauklötze in die Hand drückt, den sie offensichtlich gar nicht bestellt hat, fragt man sich zu Recht: Was soll sie damit anfangen? Nach Auskunft von Experten des Versicherers ARAG kann der Verbraucher mit so genannten “unbestellten Sachen” grundsätzlich machen, was er will.

Das bedeutet im beschriebenen Fall: Die alte Dame darf mit den Bauklötzen spielen, sie entsorgen oder an die Enkel verschenken – der Versender hat keinerlei Ansprüche gegen sie. Eine Ausnahme gibt es laut Gesetz allerdings: Handelt es sich bei der Sendung erkennbar um eine irrtümliche Lieferung, weil zum Beispiel die Nachbarin der alten Dame den gleichen Nachnamen und ein kleines Kind hat, ist sie verpflichtet, die Ware aufzubewahren und auf Aufforderung des Unternehmens herauszugeben.

Wo liefert man nun Irrläufer ab? Die einfache Antwort: nirgends. Die Seniorin aus unserem Beispiel darf im Fall einer irrtümlichen Lieferung vom Versender verlangen, die bunten Bauklötze bei ihr abzuholen. Und sie darf eine angemessene Frist einräumen. Rührt sich der Versender daraufhin nicht, darf sie das Kinderspielzeug wiederum verschenken, wegwerfen oder als Andenken behalten. Entscheidet sich die nette alte Dame, das Paket zur Post zu bringen, hat sie nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf so genannten Aufwendungsersatz, also die Erstattung der Rücksendekosten.

Bis zur Ablieferung eines Paketes ist das Transportunternehmen verantwortlich, wenn der Empfänger ein Verbraucher ist. Geht die Bestellung also auf dem Weg verloren oder landet sie irrtümlicherweise an der falschen Adresse, muss der Versender mit dem Transporteur klären, wo das Paket geblieben ist. In diesem Fall müssen also die Eltern, die wahrscheinlich händeringend auf die Lieferung der Bauklötze warten, die Ware erst bezahlen, wenn sie eintrifft. Selbst wenn inzwischen die Rechnung kommt und auf Zahlungsfristen verweist.

Die Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das auch für die Frist des Widerrufrechtes gilt: Sie beginnt erst dann, wenn die Bauklötze bei den Eltern angekommen sind und unter dem Weihnachtsbaum platziert werden können.

Lars Wallerang

Was in Ludwigsburg und in der Region los war

Murr: Auffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen 

Zwei leicht verletzte Personen und Sachschaden in Höhe von etwa 24.500 Euro sind die Bilanz eines Auffahrunfalls, der sich am Mittwoch gegen 19.00 Uhr in der Bietigheimer Straße in Murr ereignete. Aufgrund einer Ampelanlage auf Höhe des Industriegebiets hatte sich in Richtung der Autobahnbrücke ein Rückstau gebildet. Ein 34 Jahre alter VW-Lenker übersah dies vermutlich und fuhr auf einen 28-jährigen VW-Fahrer auf. Dieser wurde durch die Wucht des Aufpralls wiederum auf seinen Vordermann, einen 56-Jährigen in einem Skoda, aufgeschoben. Der Skoda-Fahrer und der 34-Jährige erlitten leichte Verletzungen. Der 34-Jährige musste aufgrund dessen durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Die beiden VW waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Die Freiwillige Feuerwehr Murr befand sich mit 15 Einsatzkräften und drei Fahrzeugen vor Ort. 

Murr: Unfallflucht 

Nach einer Unfallflucht, die ein noch Unbekannter zwischen Dienstag 16.00 Uhr und Mittwoch 12.00 Uhr in der Heerstraße in Murr verübte, sucht die Polizei Zeugen. Der unbekannte Fahrzeuglenker streifte den am Fahrbahnrand abgestellten Opel vermutlich im Vorbeifahren. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.500 Euro. Ohne sich um den Unfall zu kümmern, setzte der Unbekannte seine Fahrt jedoch fort. Hinweise nimmt das Polizeirevier Marbach am Neckar, Tel. 07144/900-0, entgegen. 

Pleidelsheim: Jugendliche am Zebrastreifen angefahren und geflüchtet 

Das Polizeirevier Marbach am Neckar, Tel. 07144/900-0, sucht Zeugen, die am Mittwoch gegen 20.00 Uhr einen Unfall in der Mundelsheimer Straße in Pleidelsheim beobachtet haben. Eine 16 Jahre alte Jugendliche wollte den Zebrastreifen auf Höhe der Gartenstraße nutzen, um über die Straße zu gehen. Als sie sich bereits auf dem Fußgängerüberweg befand, fuhr ein schwarzer Kleinwagen heran und erfasste die Jugendliche. Diese stürzte in der Folge auf den Asphalt. Ein noch unbekannter Fußgänger, der sich wohl hinter dem Mädchen befunden hatte, rief dem Fahrer des Kleinwagens hinterher, da dieser zunächst keine Anstalten machte, anzuhalten. Hierauf stiegen eine Frau und ein Mann aus dem Fahrzeug aus. Als die 16-Jährige angab, dass es ihr gut gehe, fuhren die beiden unbekannten Personen davon. Im Nachgang wurden der Rettungsdienst und die Polizei schließlich alarmiert. Die 16-Jährige hatte leichte Verletzungen davon getragen. Insbesondere bittet die Polizei den Zeugen, der sich hinter dem Mädchen befunden hatte, sich zu melden. 

Tamm: Kompletträder entwendet 

Am Mittwoch zwischen 05:30 und 14:45 Uhr haben unbekannte Täter aus einer Tiefgarage in der Lindenstraße je zwei Michelin-Reifen der Größen 245/40 R19 275/35 R19 auf 19 Zoll-BMW-Felgen entwendet. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Tamm, Tel. 07141/601014, entgegen.

Asperg: PKW zerkratzt 

Ein bislang unbekannter Täter beschädigte am Montag zwischen 19.30 Uhr und 21.00 Uhr einen Audi in der Badstraße in Asperg. Der Unbekannte zerkratzte beide Türen auf der Fahrerseite, wodurch ein Sachschaden von circa 2.500 Euro entstand. Anschließend machte sich der Unbekannte aus dem Staub. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Asperg, Tel. 07141 62033, entgegen. 

Gerlingen: Unfallverursacher begeht Fahrerflucht 

Am Montag gegen 15.40 Uhr kollidierte ein noch unbekannter Fahrzeuglenker in der Weilimdorfer Straße in Gerlingen mit einem geparkten Mercedes und verursachte einen Streifschaden. Daraufhin verließ der Verursacher die Unfallstelle, ohne sich um den Sachschaden in einer Höhe von etwa 2.500 Euro zu kümmern. Zeugen, die den Unfall beobachten konnten, melden sich beim Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156 4352-0.

35-Jährige bei Unfall schwerverletzt

Löchgau: Eine Schwer- und ein Leichtverletzte bei Unfall 

Eine Schwer- und einen Leichtverletzten forderte am Donnerstag gegen 13:20 Uhr ein Verkehrsunfall an der Einmündung K 1633 / L 1141 zwischen Löchgau und Kleinsachsenheim. Die 35-jährige Fahrerin eines VW war von Freudental kommend auf der Kreisstraße unterwegs und wollte nach links auf die L 1141 Richtung Löchgau abbiegen. Dabei achtete sie nicht auf den entgegenkommenden Audi einer 42-rährigen Frau und stieß mit ihm zusammen. Durch den Aufprall wurde der VW abgewiesen und prallte noch gegen den an der Einmündung stehenden Seat eines 46-Jährigen. Die 35-Jährige wurde mit schweren Verletzungen vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Der 41-jährige Beifahrer im Audi zog sich leite Verletzungen zu. Die Feuerwehr Löchgau war mit elf Einsatzkräften am Unfallort, um ausgelaufene Betriebsstoffe abzubinden. Für den Einsatz der Rettungskräfte musste die Kreisstraße bis gegen 14:30 Uhr gesperrt werden. Um 15:40 Uhr waren die beteiligten Fahrzeuge abgeschleppt und derzeit finden noch Reinigungsarbeiten statt.

Steelers lassen Kinderaugen strahlen

Bereits im fünften Jahr durften die Eishockey-Profis aus Bietigheim den Kindern, die sich in der Kinderklinik in Ludwigsburg zur Behandlung befinden, zu Weihnachten eine Freude bereiten. Das Team übernahm für die Kinder erneut eine Patenschaft. Es ist mittlerweile zu einer schönen Tradition geworden, dass die Kleinen etwas basteln. In diesem Jahr waren es kleine Weihnachtsbäume, die mit dem jeweiligen Wunsch beschriftet wurden und an den „großen“ Baum kamen. Die Mannschaft, Fans sowie die Sponsoren hatten dann die Möglichkeit, die Wünsche in Erfüllung gehen zu lassen.

Am gestrigen Donnerstag kam es dann zur großen Weihnachtsfeier in Ludwigsburg. Nach der Begrüßung durch Pressesprecher Patrick Jonza und dem Team der Kinderklinik, gaben die Spieler Robert Kneisler, Yannick Wenzel, Stephon Williams, Eric Stephan, Cody Brenner und Fabian Ribnitzky den Eishockey-Nikolaus und ließen Kinderaugen strahlen. Bei Plätzchen und Gebäck kam es zu zahlreichen Gesprächen und die Wiedersehensfreude bei den Kindern war riesengroß.

BMW iX3 mit 440 Kilometer Reichweite

Ein SUV – oder im BMW-Jargon – SAV mit Heckantrieb, 270 PS und 400 Nm Drehmoment: Das klingt nach einer Menge Spaß am Fahren. BMW will dieses Paket im Jahr 2020 auf die Straßen dieser Welt bringen. Und zwar in Form der vollelektrischen X3-Variante namens iX3.

Dabei setzen die Münchner bei dem vom Joint Venture BMW Brilliance Automotive im chinesischen Shenyang für den Weltmarkt produzierten Neuzugang auf maximale Effizienz, um die Batteriegröße und damit das Gewicht auf verträglichem Niveau zu halten. In Zahlen: Der netto 74 kWh fassende Akku steht für eine Reichweite laut WLTP-Norm von 440 Kilometern. Analog dazu rühmt sich BMW eines im Klassenvergleich sehr günstigen Verbrauchs von unter 20 kWh/100km.

Die Antriebskomponenten sind BMW-Eigenentwicklungen. Elektromotor und Hochvoltspeicher werden in eigenen Fertigungsstätten produziert. “Dadurch sichert sich die BMW Group einen unmittelbar bestimmenden Einfluss auf die Produkteigenschaften und die Qualität der einzelnen Komponenten”, heißt es beim Hersteller. Weil die Komponenten in Sachen Leistung und Energiegehalt flexibel skalierbar seien, könnten sie in unterschiedlichen Fahrzeugkonzepten und Segmenten eingesetzt werden.

Der E-Motor, der ohne Seltene Erden auskommt, Leistungselektronik und Getriebe sind sehr kompakt in einem zentralen Gehäuse zusammengefasst. Die Leistungsdichte gegenüber dem bisherigen BMW-Elektroantrieb soll um rund 30 Prozent verbessert worden sein.

Rudolf Huber

Das Uber-Urteil und die Reaktionen

Unterschiedliche Reaktionen auf ein aktuelles Urteil zum Mobilitätsdienstleister Uber. Während die Genossenschaft Taxi Deutschland das Verbot des Landgerichts Frankfurt begrüßte, nahm es der Digitalisierungs-Branchenverband Bitkom zum Anlass, erneut eine “längst überfällige” Reform des Personenbeförderungsgesetzes zu fordern.

Laut der Taxler hat das Gericht in der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage von Taxi Deutschland gegen Uber B.V. das Geschäftsmodell von Uber als rechtswidrig bezeichnet: “Uber darf in Deutschland keine Fahrten vermitteln, da das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt.”

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt: “Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt, dass gleiches Recht für Klein- und Großunternehmen gilt.” Uber habe in Deutschland keine Genehmigung für die Personenbeförderung. Das Unternehmen lege aber Fahrpreise fest und kassiere den Fahrpreis.

Uber kann jetzt Berufung beim Oberlandesgericht einlegen und dann gegebenenfalls die Rechtslage durch den Bundesgerichtshof beurteilen lassen. “Uber fährt damit vorerst weiter in Deutschland”, so die Genossenschaft Taxi Deutschland. 

Laut Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder zeigt das Urteil erneut, dass das geltende Gesetz aus einer Zeit stammt, “in der es neben Privat-Pkw, Bussen und Bahnen nur das Taxi für die persönliche Mobilität gab und das Smartphone nicht einmal erfunden war”. Das Gesetz schütze die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher. Leidtragende seien die Fahrgäste.

Rohleder: “Es geht nicht um ein einzelnes Unternehmen, es geht um eine ganze Branche und die Frage, wie wir morgen eine klimafreundliche und zugleich komfortable und bezahlbare Mobilität in unseren Städten und auf dem Land organisieren wollen.”

Uber-Sprecher Tobias Fröhlich sagte der Bild-Zeitung: “Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können.” In Zusammenarbeit mit den lizenzierten Mietwagen-Partnern und deren professionellen Fahrern sei man fest entschlossen, “ein guter und verlässlicher Partner für die deutschen Städte zu sein”.

Rudolf Huber

Deutsche zu nachlässig mit den Passwörtern

Die Deutschen lernen es nicht. Immer noch nicht, denn auch 2019 gehen sie mit ihren Passwörtern viel zu sorglos um. Das hat das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in seiner jährlichen Auswertung erneut festgestellt. Demnach verlassen sich zu viele Internetnutzer beim digitalen Schlüssel zu ihren Daten auf simple Zahlenreihen wie “123456”, die keinen wirksamen Schutz darstellen. Die Top 20 zeigt das deutlich.

Die genannte Zahlenfolge steht tatsächlich in der Beliebtheitsskala auf Platz eins, gefolgt von 123456789, 12345678 und 1234567. Auf Platz fünf: Password. Beliebt sind auch Wörter wie dragon (11.), iloveyou (12.) oder monkey (14.).

“Viele Internetnutzer verwalten bereits mehr als hundert Online-Konten”, sagt Professor Christoph Meinel, Direktor des Hasso-Plattner-Instituts (HPI). “Denn egal ob wir eine Reise buchen, einkaufen oder einen Kurs belegen – für alle Online-Dienste benötigen wir derzeit ein Passwort. Es ist lästig, sich für jeden Dienst ein anderes Passwort zu merken, und überfordert viele Nutzer”, ergänzt Meinel.

Ein zusätzliches Risiko ist zudem die weit verbreitete Mehrfachnutzung von Passwörtern für unterschiedliche Dienste. Denn sie gestatte Kriminellen im Ernstfall gleich den Zugriff auf mehrere Konten. Bei der Passwortwahl empfiehlt der Experte daher lange Passwörter, keine Wörter aus dem Wörterbuch, keine Wiederverwendung von gleichen oder ähnlichen Passwörtern bei unterschiedlichen Diensten, sondern stattdessen die Verwendung von Passwortmanagern.

Andreas Reiners

Seite 184 von 423
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423