Meldungen aus dem Kreis

Ditzingen: Unfallflucht mit 2.000 Euro Sachschaden

Vermutlich beim Ein- oder Ausparken hat ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker, in der Gottfried-Keller-Straße in Ditzingen, eine Unfallflucht begangen. Zwischen Montag 17.30 Uhr und Dienstag 07.30 Uhr beschädigte der Unbekannte einen BMW, der auf Höhe einer Grundschule vorwärts in einer Parklücke stand. Der Unbekannte hinterließ an der hinteren linken Fahrzeugseite einen Sachschaden von etwa 2.000 Euro und machte sich anschließend aus dem Staub. Anhand zurückgebliebener Lackantragungen wird davon ausgegangen, dass es sich beim Verursacherfahrzeug um ein rotes Fahrzeug handeln könnte. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, melden sich bitte beim Polizeirevier Ditzingen unter Tel. 07156/4352-0.

Ludwigsburg: Einbruch in Jobcenter

Nach einem Einbruch, der zwischen Dienstag 21.00 Uhr und Mittwoch 06.30 Uhr in der Hindenburgstraße in Ludwigsburg verübt wurde, sucht die Polizei nach Zeugen. Über eine zuvor aufgehebelte Tür gelangte ein bislang unbekannter Täter in die Räumlichkeiten des Jobcenters. Auf zwei Ebenen trat der Einbrecher mehrere Bürotüren ein und durchsuchte anschließend die Zimmer. Nach bisherigen Erkenntnissen fiel dem Unbekannten offenbar nichts Stehlenswertes in die Hände. Die Höhe des angerichteten Sachschadens wurde auf rund 4.000 Euro geschätzt. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, entgegen.

Vaihingen an der Enz: E-Bike am Bahnhof gestohlen

Eine böse Überraschung erlebte die Besitzerin eines E-Bikes am Mittwoch in Vaihingen an der Enz. Sie hatte ihr Fahrrad gegen 9.30 Uhr an einem Fahrradständer in der “Neue Bahnhofstraße” abgestellt und mit einem Schloss gesichert. Als sie ihr schwarzes E-Bike der Marke Propheta gegen 10.30 Uhr wieder nutzen wollte, musste sie feststellen, dass ein bislang unbekannter Täter es gestohlen hat. Der Wert des Fahrrads, an dem vorne am Lenker und hinten am Gepäckträger jeweils ein schwarzer Metallkorb angebracht ist, beläuft sich auf eine niedrige vierstellige Summe. Wer hat den Diebstahl bemerkt oder kann Angaben zum Verbleib des E-Bikes machen? Hinweise nimmt das Polizeirevier in Vaihingen an der Enz unter der 07042/941-0 entgegen.

Sicherheit beim kontaktlosen Bezahlen

Praktisch ist es ja, das kontaktlose Bezahlen. Und es boomt. Im ersten Halbjahr 2019 war bereits mehr als jede fünfte Zahlung im girocard-System kontaktlos. Schnell und bequem funktioniert das dank der NFC-Technologie. Doch ist es auch sicher? Experten wissen es genau.

Bei Zahlungen bis 25 Euro ist das besonders bequem, da hier meist keine PIN eingegeben werden muss. “Kunden haben großes Vertrauen in Lösungen der Banken und Sparkassen. Denn die Erfahrung zeigt, dass sie sich darauf verlassen können”, so Nicole Hellmich, Expertin für Banktechnologie beim Bundesverband deutscher Banken.

Grundsätzlich sei das kontaktlose Bezahlen mit der girocard für Kunden und Händler genauso sicher wie bisherige girocard-Kartenzahlungen, denn: Rechtmäßig ist eine Zahlung nur, wenn der Kunde sie aktiv autorisiert, erklären die Experten. Das ist der Fall, wenn er seine PIN eingibt oder – bei PIN-freien Zahlungen – wenn er seine Karte aktiv und willentlich an das Terminal hält. Für alle anderen Transaktionen haftet grundsätzlich die Bank.

Für Kriminelle gibt es ein paar Hürden: “Bei Beträgen bis 25 Euro wird im girocard-System nicht gänzlich auf die PIN-Eingabe verzichtet, sondern nach bestimmten Kriterien immer wieder auch hier die PIN zur Sicherheit abgefragt”, erklärt Nicole Hellmich. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn mehrfach in Folge kontaktlos ohne PIN bezahlt wird und dabei in Summe ein von der Bank definierter Betrag (laut Gesetz maximal 150 Euro) oder eine vorab definierte Anzahl an aufeinanderfolgenden PIN-freien Transaktionen (laut Gesetz maximal fünf Transaktionen) überschritten wird.

Wenn ein Kunde seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit Karte und PIN erfüllt, ist er durch seine Bank geschützt. Das bedeutet gewissenhaft mit der Karte umzugehen, den Kontoauszug zu prüfen und Unregelmäßigkeiten dem kontoführenden Institut zu melden, sowie die PIN geheim zu halten. Bei Verlust der girocard müssen Kunden diese unverzüglich bei ihrem kartenausgebenden Institut oder über die zentrale Sperrnummer 116 116 unter Angabe der IBAN- beziehungsweise der Kontonummer und Bankleitzahl sperren lassen.

Mit Krankschreibung in den Urlaub

Angesichts hoher Frühbucher-Raten ist das Szenario alltäglich: Vor dem anstehenden Herbsturlaub wird man plötzlich krank – und krankgeschrieben. Darf man trotzdem abfliegen, oder muss die Reise storniert werden?

Sind Arbeitnehmer kürzer als sechs Wochen krankgeschrieben und fahren sie trotz Krankschreibung in den Urlaub, müssen sie darüber grundsätzlich weder den Chef noch die Kasse informieren, heißt es bei den ARAG Experten. Allerdings müssen auch alles unterlassen, was ihrer Genesung entgegensteht. Aktivurlaub und Grippe etwa passen nicht zusammen, dafür setzt es unter Umständen sogar eine Abmahnung.

“Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden empfiehlt es sich daher, im Vorfeld das Gespräch mit dem Chef zu suchen und sich gegebenenfalls vom Arzt bescheinigen zu lassen, dass der Urlaub aus medizinischer Sicht unbedenklich oder sogar förderlich ist”, heißt es bei der Assekuranz. Die Urlaubstage, an denen Arbeitnehmer im eingereichten und bewilligten Urlaub krank waren, können sie sich vom Chef sogar wieder gutschreiben lassen.

Wenn nach sechs Wochen Krankschreibung die Krankenkasse einspringt, muss diese informiert werden, wenn die Reise ins Ausland geht. Krankgeschriebene Arbeitnehmer, die in Deutschland Urlaub machen, sollten allerdings für die Kasse erreichbar bleiben und jemanden damit beauftragen, ein Blick auf die Post zu werfen, damit sie auf deren Schreiben reagieren können.

Und: Die Krankenkasse muss ihre Zustimmung geben, sonst gerät der Anspruch auf Krankengeld in Gefahr. Grundsätzlich verbieten kann die Kasse den Urlaub nicht, zumindest, wenn die Genesung nicht gefährdet ist. Das sollten sich Betroffene vorab vom Arzt bestätigen lassen.

Haut braucht Ruhe nach dem Sommer-Stress

 Sonne, Sommer, Strand und Meer – Labsal für die Selle, Stress für die Haut. Nach den sonnigen Monaten braucht unsere Hülle Erholung. Experten warnen vor dem Besuch des Solariums, um die Sommerbräune zu verlängern. Wer trotzdem noch stundenlang UV-Strahlen abbekommt, zum Beispiel bei einer Wanderung im Herbst-Sonnenschein, dem rät der Experte zu einem hohen Lichtschutzfaktor.

Doch auf eine frische Gesichtsfarbe muss niemand verzichten: Eine bessere Alternative für einen anhaltenden Sommerteint ist ein Selbstbräuner. In der aktuellen “Apotheken Umschau” finden Leser Tipps für verwöhnende After-Sun-Kosmetik. Außerdem gibt die kompakte “Checkliste Hautpflege” eine Übersicht über die optimale Basispflege für verschiedene Hauttypen.

Moped-Fahrer (17) stirbt bei Verkehrsunfall

Gemmingen: Ein 17-jähriger Moped-Fahrer ist bei einem Verkehrsunfall heute morgen auf der Landesstraße L1107 bei Gemmingen gestorben.

Der tragische Unfall ereignete sich morgens gegen 6.00Uhr auf der L1107  zwischen Stetten und Gemmingen. In Höhe der Abzweigung zum Industriegebiet hatte ein 59-jähriger Fahrer eines Suzuki  einen Lastwagen versucht zu überholen und war dabei mit dem in Richtung Gemmingen fahrenden 17-Jährigen zusammengestoßen.

Die Maschine wurde in eine Böschung neben der Fahrbahn geschleudert. Der junge Moped-Fahrer erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen und wurde nach notärztlicher Versorgung an der Unfallstelle mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Dort erlag er wenig später seinen schweren Verletzungen.

Die Polizei ging nach dem Eingang der ersten Notrufe davon aus, dass der Autofahrer nach dem Unfall geflüchtet sei. Er stoppte aber erst nach etwa 100 Metern, weshalb dieser Eindruck entstanden war. Zur genauen Klärung des Unfallverlaufs wurde ein Sachverständiger zur Untersuchung beauftragt.

Verkehrsunfallspezialisten der Polizei sicherten im Nachgang Spuren, weshalb die Strecke über mehrere Stunden gesperrt war.

“Nacht der Ausbildung”: Bus-Tour zu verschiedenen Ausbildungsbetrieben

Am 26. September findet in Ludwigsburg die Nacht der Ausbildung statt, und zum ersten Mal ist auch die IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg mit dabei. Bei der von den Wirtschaftsjunioren Ludwigsburg initiierten Veranstaltung werden Schülerinnen und Schüler, Eltern und Interessierte in Bussen zu verschiedenen Ausbildungsbetrieben gefahren. Dort können sie die Unternehmen kennenlernen und sich zur Dualen Ausbildung oder über freie Ausbildungsplätze informieren. Die IHK-Bezirkskammer bietet an dem Abend kleineren  Betrieben und Unternehmen, die außerhalb des Stadtgebiets Ludwigsburg ihren Sitz haben, die Möglichkeit, im IHK-Haus mit einem Stand vertreten zu sein. So findet man an der Haltestellte IHK zum Beispiel das Einrichtungshaus Hofmeister aus Bietigheim-Bissingen. „Wir stellen unser Haus gerne unseren Mitgliedsbetrieben zur Verfügung. Mit der Nacht der Ausbildung haben die Unternehmen beste Chancen, zukünftige Azubis kennenzulernen. Da helfen wir natürlich gerne!“, erklärt Albrecht Kruse, Bezirkskammer-Präsident.

An dem Abend stellt die IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg beziehungsweise die IHK Region Stuttgart auch eigene Ausbildungsmöglichkeiten vor. Eine Auszubildende und eine DHBW-Studentin berichten von ihren Aufgaben und der IHK-Arbeit. Zudem ist das Projekte-Team vor Ort und erklärt, was sich hinter der Dualen Ausbildung verbirgt.

Die Nacht der Ausbildung findet statt am 26. September 2019 von 16:00 bis 21:00 Uhr und startet am ZOB Halteplatz 14 in Ludwigsburg. Im 15-Minuten-Takt fahren von dort Busse, wie bei einer „Hop on, Hopp off“-Stadtrundfahrt, zu den verschiedenen Ausbildungsbetrieben im Stadtgebiet.

Partnerlandkreis zu Besuch in Ludwigsburg

Eine große Delegation aus dem Oberen Galiläa, dem israelischen Partnerlandkreis des Landkreises Ludwigsburg, ist hier eine Woche zu Gast. Landrat Dr. Rainer Haas hieß die Gäste am vergangenen Freitag im Großen Sitzungssaal des Kreishauses willkommen und stellte Ihnen den Kreistag, die Kreisverwaltung und den Landkreis vor. „Wir freuen uns sehr über Ihren Besuch – durch unseren intensiven Austausch können wir viel voneinander lernen und uns noch besser verstehen.“

Vorher besichtigten die Gäste aus Israel sowie Lehrer und Schüler des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Marbach eine Flüchtlingsunterkunft und diskutierten über das Flüchtlingsthema. Weitere Programmpunkte des einwöchigen Besuchs sind unter anderem die Gedenkstätte KZ Natzweiler, das Keltenmuseum in Eberdingen-Hochdorf, Besigheim und Bönnigheim, die Robert-Franck-Schule Ludwigsburg, das Ludwigsburger Schloss, die Weißenhofsiedlung Stuttgart, die Zentrale Stelle Ludwigsburg, die Integrierte Leitstelle Ludwigsburg sowie die Synagoge in München.

Die Freundschaft zwischen der Region im Norden Israels und dem Landkreis besteht bereits seit 1983 und ist die älteste Partnerschaft des Landkreises. 1997 wurde sie offiziell mit dem Austausch von Partnerschaftsurkunden besiegelt. Heute finden regelmäßig Schüleraustausche zwischen Schulen im Landkreis und ihren Partnerschulen im Oberen Galiläa statt. Ebenfalls eng ist der Austausch bei der Lehrerfortbildung und zwischen den Kliniken Ludwigsburg- Bietigheim gGmbH und dem ZIV Medical Center im Oberen Galiläa.

Markt-Manipulation? Staatsanwaltschaft klagt VW-Chefs an

Mit einer neuen Strategie und neuen Konzepten will der Volkswagen-Konzern verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Eine Elektro-Offensive soll den Wolfsburgern den Weg in eine saubere Zukunft ebnen. Doch VW wird immer wieder von den Schatten der Vergangenheit eingeholt. Der Diesel-Skandal sorgt weiter für dicke Luft und beschäftigt die Gerichte.

So wurde jetzt gegen die VW-Führungsspitze um Konzernchef Herbert Diess, Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und Ex-Chef Martin Winterkorn von der Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben. In einer Mitteilung heißt es, dass den drei ehemaligen oder amtierenden Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG vorgeworfen werde, entgegen der ihnen “obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des VW-Konzerns in Milliardenhöhe informiert” zu haben.

Damit sollen die ehemaligen Konzern-Manager im Jahr 2015 rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen haben, berichtet tagesschau.de. Zugrunde liege laut Staatsanwaltschaft der Strafvorwurf der “Markt-Manipulation”. Das Gesetz schreibt vor, dass Vorstände börsennotierter Unternehmen dazu verpflichtet sind, kursrelevante Ereignisse wie erhebliche finanzielle Risiken unverzüglich öffentlich bekannt machen müssen. Doch dieser Verpflichtung aus dem Wertpapierhandelsgesetz sind die Angeschuldigten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Software-Manipulationen bei den Diesel-Motoren des Typs EA 189 nicht nachgekommen.

Die 636 Seiten lange Anklageschrift geht laut Staatsanwaltschaft davon aus, dass Winterkorn spätestens seit Mai 2015, Pötsch seit Ende Juni 2015 und Diess seit Ende Juli 2015 jeweils “vollständige Kenntnis” davon hatten, dass weltweit in Millionen Fahrzeugen von VW eine illegale Software eingebaut worden war, die den Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand sinken ließ, nicht aber im täglichen Straßenverkehr.

Volkswagen teilte daraufhin mit, dass man im Vorfeld dieser Entscheidung eng mit der Staatsanwaltschaft kooperiert habe. Auch der Aufsichtsrat habe sich intensiv mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft befasst und habe Respekt vor deren Arbeit, heißt es in einer offiziellen Mitteilung. “Dennoch kann das Präsidium aufgrund der seit Herbst 2015 durchgeführten umfangreichen und unabhängigen eigenen Untersuchungen auch aus heutiger Sicht weiterhin keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarkts erkennen”, erklärt der VW-Konzern.

Weiter heißt es: Vielmehr seien die erheblichen Kursverluste der VW-Aktie nach Veröffentlichung der sogenannten “Notice of Violation” am 18. September 2015 darauf zurückzuführen, dass die US-Behörden ihre Vorwürfe während laufender Gespräche mit Volkswagen völlig unerwartet veröffentlicht hätten. Und diesen Wechsel der US-Behörden hätte der Vorstand der Volkswagen AG nicht vorhersehen können.

Das Präsidium ist der Ansicht, dass der Vorstand der Volkswagen AG nach den vorliegenden Erkenntnissen vor Veröffentlichung der “Notice of Violation” keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte hatte, die eine sofortige Information des Kapitalmarkts erforderlich gemacht hätten, teilt der Autobauer mit.

Personelle Konsequenzen soll es laut VW nicht geben. Die “erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden” solle fortgesetzt werden.

Ralf Loweg

 

Streit eskaliert: 50-Jähriger schlägt mit Krücke Kontrahenten

Ludwigsburg: Männer prügeln sich vor Einkaufsmarkt

Am Montagabend mussten mehrere Polizeibeamte eingreifen, weil es innerhalb einer Gruppe im Eingangsbereich eines Einkaufsmarkts in der Friedrichstraße im Ludwigsburger Osten zu Streitigkeiten gekommen war. Zunächst entstand gegen 20:40 Uhr ein Streit zwischen einem 50-Jährigen und einem 49-Jährigen, in dessen Verlauf der 50-Jährige den 49-Jährigen mit einer Krücke in den Nacken schlug. Beide Beteiligten waren erheblich alkoholisiert. Nach Eintreffen der Polizei konnten beide Parteien beruhigt werden. Der 50-Jährige verließ anschließend zunächst die Örtlichkeit. Gegen 21:35 Uhr alarmierten Zeugen dann ein weiteres Mal die Polizei, weil der 50-Jährige zurückgekommen war und es zu einer weiteren Auseinandersetzung kam. Diesmal schlug der 49-Jährige dem 50-Jährigen mit der Faust ins Gesicht. Dieser fiel daraufhin zu Boden und blieb bewusstlos liegen. Bei Eintreffen der Polizei wurde er durch Ersthelfer versorgt. Durch den Sturz erlitt der 50-Jährige Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.

Regionale Produkte heiß begehrt

Für die meisten Europäer sind regionale Produkte unverzichtbar geworden. Aus Sicht von 69 Prozent hat sich das Angebot an regionalen Waren dabei in den vergangenen Jahren insgesamt vergrößert. Das gilt ganz besonders für regionale Lebensmittel, deren Angebot im Handel von 93 Prozent der Befragten wahrgenommen wird. Im Vergleich: Bei Möbeln glauben nur 59 Prozent, dass Erzeugnisse aus der Region verfügbar sind, bei Bekleidung 54 Prozent. Das geht aus dem Konsumbarometer 2019 von Consors Finanz hervor.

Die Zahlen zeigen auch: Das Angebot ist weiter ausbaufähig. 55 Prozent der Befragten glauben, dass regionale Produkte bislang nur bei bestimmten Händlern und Vertriebswegen zu finden sind. Gleichzeitig ist es 95 Prozent wichtig, dass der Kauf regionaler Produkte besonders gefördert und unterstützt wird.

“Die Verbraucher wünschen sich mehr regionale Produkte im Handel, das gilt auch im Online-Handel”, sagt Dr. Anja Wenk von Consors Finanz. Wesentlich mehr Händler und Marken könnten und sollten auf diese Entwicklung zu nachhaltigen und regionalen Produkten eingehen und künftig mit gezielten Angeboten bei ihren Kunden punkten, meint die Expertin weiter.

Ralf Loweg

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