Auf die Autobauer könnten in der Diesel-Affäre weitere Klagen zukommen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat illegale Abschalteinrichtungen an Fahrzeugen als Sachmangel eingestuft. Damit wird zugleich die Position betroffener Diesel-Käufer gestärkt.
Das geht aus einer Mitteilung hervor, mit der sich das Gericht in Karlsruhe zum ersten Mal mit einer rechtlichen Einschätzung zu Wort meldete. Es kündigte dazu “in Kürze” die Veröffentlichung eines umfangreichen Hinweisbeschlusses vom 8. Januar an. (Az. VIII ZR 225/17).
“Der Bundesgerichtshof hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung in einem Dieselfahrzeug einen Sachmangel darstellt”, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale-
Wenn es sich um einen Sachmangel handele, dann müsse der Kunde den Hersteller zunächst auffordern, den Mangel zu beseitigen, erläutert Rechtsanwalt und Branchenexperte Christian Genzow auf Anfrage der Zeitung Automobilwoche: “Durch die Mangelbeseitigung dürfen aber keine neuen Mängel entstehen, etwa ein höherer Verbrauch nach einem Software-Update.”
Lasse sich der Mangel nicht beseitigen, dann habe der Kunde Anspruch auf Minderung des Preises oder könne vom Kaufvertrag zurücktreten, so der Experte weiter. Das werden die Autobauer ganz sicher nicht gerne hören. mid/rlo