Rentner zahlen in 2024 rund 48 Milliarden Euro Steuern

Berlin – Rentner in Deutschland werden in diesem Jahr voraussichtlich rund 48,1 Milliarden Euro Steuern zahlen. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage des Linken-Bundestagsabgeordneten Matthias Birkwald hervor, über die der “Spiegel” berichtet.

Anfang Juli steigen die gesetzlichen Renten um 4,57 Prozent. Laut Finanzministerium führt dies im laufenden Jahr zu Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 720 Millionen Euro. Für 2024 geht das Ministerium von rund 6,3 Millionen Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften aus. Der weit überwiegende Teil von ihnen verfüge über weitere Einnahmen. In Deutschland gibt es gut 21 Millionen Rentner.

Linken-Politiker Birkwald beklagte, es werde zunehmend “über die Kosten der Rente und die hohen Bundeszuschüsse aus dem Steuertopf” geredet. “Aber niemand spricht darüber, dass durch jede Rentenerhöhung auch die Steuereinnahmen steigen.” Die für 2024 absehbaren Steuerzahlungen durch Rentner entsprächen fast der Hälfte der Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Zu welchem Anteil sie besteuert werden, hängt vom Rentenbeginn ab. Für Neurentner im laufenden Jahr sind es 83 Prozent. Der Anteil, auf den Steuern gezahlt werden müssen, wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen, nach einer gerade erfolgten gesetzlichen Änderung allerdings langsamer als geplant. Nun gilt: Alle, die ab 2058 in Rente gehen, müssen diese komplett versteuern.

red

Ab wann Rentner Steuern zahlen

Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) klärt darüber auf, ab wann Ruheständler von der Steuerpflicht betroffen sind. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Doch nicht jeder, der Rente bezieht, ist auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. 

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Rentnerinnen und Rentner sind dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente zuzüglich anderer steuerpflichtiger Einkünfte und abzüglich absetzbarer Kosten den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert, also 19.488 Euro.

Wird die komplette Rente besteuert? Dank des sogenannten Rentenfreibetrags bleibt ein gewisser Teil der Rente bislang steuerfrei. Entscheidend für die Höhe des Rentenfreibetrags ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2021 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das heißt: 19 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 81 Prozent der Rente müssen allerdings versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren grundsätzlich unverändert bleibt. Der steuerfreie Teil der Rente wird für zukünftige Rentner in den kommenden Jahren jedoch immer kleiner, bis 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen.

Wie wird der steuerfreie Teil der Rente errechnet? Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentnerinnen und Rentner gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in der Regel für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten – und damit vollen – Rentenbezugsjahr ermittelt.

Ein Beispiel: Harald ist am 1. April 2014 in Rente gegangen. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 32 Prozent zu. Der volle Rentenfreibetrag wird jedoch erst aus der Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet. Haralds Jahresbruttorente 2015 betrug 24.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 32 Prozent liegt damit also bei 7.680 Euro. Dieser einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert – auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt. Der Rentenfreibetrag wird für jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen in voller Höhe versteuert werden.

Wird man nach der Rentenanpassung steuerpflichtig? Jedes Jahr zum 1. Juli erhöht die Bundesregierung die Renten, die sogenannte Rentenanpassung. Am 1. Juli 2020 konnten sich die Rentnerinnen und Rentner im Westen über 3,45 Prozent mehr Geld freuen, im Osten stieg die Rente um 4,20 Prozent.

Zum 1. Juli 2021 sind die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent gestiegen. Die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland erhielten keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert weiterhin 34,19 Euro.

Einige Rentnerinnen und Rentner fürchten Jahr für Jahr, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet. Werden durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig, sind diese zunächst nur gering.

Lars Wallrang / glp

Armutsrisiko steigt

Das Armutsrisiko von Rentnern ist in vielen Ländern der Europäischen Union gewachsen. Betroffen sind vor allem ältere Rentner ab 75 Jahren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, in der die Änderungen der Anpassungsmodalitäten für Bestandsrenten im Zeitraum von 2008 bis 2017 in den EU-Staaten untersucht wurden.

Die Analyse der Experten kommt zu dem Schluss, dass gerade Renten mit einem niedrigen Einstiegsniveau regelmäßig angepasst werden müssen. Denn eine restriktive Rentenanpassung berücksichtigt zwei Punkte nicht: 1. Renten werden zunehmend länger bezogen, da die Lebenserwartung in den meisten Ländern kontinuierlich steigt. 2. Werden die Renten über die Jahre nicht angemessen an das Wohlstandsniveau eines Landes angepasst, lassen Preissteigerungen ihre Kaufkraft sinken.

“Bei unzureichender Anpassung der Renten ohne Anbindung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten einer Gesellschaft wächst das Risiko von Altersarmut, und wiederum dies gefährdet wiederum den sozialen Zusammenhalt”, sagt Dr. Eva Maria Hohnerlein, die die Untersuchung durchgeführt hat.

Modellrechnungen der EU für das Jahr 2066 zeigen, dass infolge der Reformen nach zehn Jahren die ausgezahlten Renten deutlich niedriger liegen werden als die Zugangsrenten. Die größte Rentenerosion mit 10 Prozentpunkten oder mehr wurde für Portugal, Ungarn, Belgien und Österreich prognostiziert.

Angesichts dessen haben vor allem Länder in Osteuropa nun begonnen, der drohenden Altersarmut von insbesondere älteren Rentnern entgegenzuwirken, darunter die Tschechische Republik, Kroatien und die Slowakei. Eine interessante Neuerung in diesem Zusammenhang ist das “Günstigkeitsprinzip”, eine Variante, die in Großbritannien schon seit 2011 praktiziert wird. So wird in Polen und der Tschechischen Republik beispielsweise der Preisindex zur Berechnung herangezogen, der sich auf die Rentenanpassung am positivsten auswirkt. wid/rlo