Telefonieren ins EU-Ausland: Achtung Schock-Rechnung

Eigentlich soll die neue EU-Verordnung das Telefonieren in andere EU-Länder billiger machen. Doch oft entpuppen sich die Telefonate beispielsweise von Deutschland als Kostenfalle. Denn das sogenannte Roam-like-at-Home-Prinzip findet in Fällen, in denen Nutzer aus einem deutschen in ein ausländisches Netz eines anderen EU-Mitgliedstaates anrufen, keine Anwendung.

Was sagen Experten dazu? “Um Schock-Rechnungen vorzubeugen, hat die Europäische Union eine Regulierung der Endkundenentgelte für Auslandsgespräche und SMS beschlossen”, sagt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de.

Nach der neuen EU-Verordnung werden die Preise für Auslandstelefonate innerhalb der EU gedeckelt. Mit der Festlegung auf eine Preisobergrenze wird hohen Gebühren ein Riegel vorgeschoben und Verbraucher sollten in entsprechenden Fällen keine unverhältnismäßig hohen Rechnungen mehr erhalten.

Gebühren von bis zu 1,99 Euro pro Minute für ein Auslandsgespräch via Handy, wie sie laut Daten des Europäischen Verbraucherverbandes in Deutschland 2016 noch anfielen, sollten so der Vergangenheit angehören. “Ab 15. Mai 2019 dürfen regulierte Auslandsgespräche aus dem Heimatland nicht mehr als 19 Cent pro Minute und SMS in andere EU-Staaten nicht mehr als 6 Cent pro Kurzmitteilung kosten”, erklärt Experte Kuch. Dies gelte auch unabhängig davon, ob aus dem Mobilfunknetz oder Festnetz angerufen wird.

Doch auch bei der neuen Regelung zu günstigeren Anrufen innerhalb der EU gibt es Ausnahmen. Vonseiten der Bundesnetzagentur heißt es, die festgelegten Preisobergrenzen dürfen bei Tarifen mit Minutenabrechnung nicht überschritten werden. Wer aber schon eine Flatrate für Auslandstelefonate hat, kann gegebenenfalls nicht auf die Einhaltung der Obergrenze hoffen, da nutzungsunabhängige, pauschal abgerechnete Tarife nicht der Regulierung unterworfen sind. Folglich könnten Mobilfunkanbieter neben den regulierten Tarifen für Auslandstelefonate ihren Kunden weiterhin alternative Optionen anbieten, die nicht der europäischen Verordnung unterliegen. cid/rlo

Immer weniger PCs werden verkauft

Das Geschäft mit Computern hat sich stark eingetrübt. So wurden im ersten Quartal 2019 weltweit rund 58,5 Millionen PCs ausgeliefert. Das entspricht einem Rückgang von 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, berichten die Marktforscher von Gartner.

Top 3 unter den PC-Verkäufern auf dem Weltmarkt sind Lenovo, HP und Dell. Sie zeichnen gemeinsam für 61,5 Prozent der Lieferungen verantwortlich – 2018 waren es 56,9 Prozent.

Lenovo hält den ersten Platz mit dem größten jährlichen Wachstum. Dabei profitiert der Hersteller von der Einbrechnung der Fujitsu-Lieferungen ab dem zweiten Quartal 2018. Die HP-Auslieferungen wuchsen um 0,8 Prozent in gleichen Zeitraum. Der Hersteller verzeichnet ein Plus bei Desktops, während die mobilen PCs stagnieren. Dell vermeldet ein Wachstum für das fünfte Quartal in Folge.

Die Nachfrage nach Business-PCs ist anhaltend stark. Das liegt vor allem am Programm Windows 10, das den Verkauf antreibt. Allerdings weist Gartner darauf hin, dass 2019 das letzte Jahr sein wird, das von diesem Phänomen profitiert. Die schwachen Zahlen bei den mobilen PCs seien bereits ein Indikator, dass der Wechsel auf Windows 10 seinen Höhepunkt erreicht habe, heißt es dazu. cid/rlo

Beim Grillen schwer verletzt

Zu einem Einsatz des Rettungshubschraubers kam es am Ostersonntag gegen 15 Uhr in einer Schrebergartenanlage nahe dem Freibad in Asperg. Bei einer Gartenparty stand ein 36-jähriger Mann mit einem Angehörigen am Grill, als es vermutlich beim Aufschrauben einer Spiritusflasche zu einer Stichflamme kam. Der 36-jährige erlitt Verbrennungen und wurde schwer verletzt mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Zudem waren ein Rettungswagen, ein Notarzt sowie eine Polizeistreife im Einsatz.

Vorsorgevollmacht: Gut vorbereitet für den Ernstfall

Krankheit, Unfall oder Alter: Jeder Erwachsene kann plötzlich in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. “Dann ist es von Vorteil, wenn die Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat”, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). “Das Dokument benennt eine Person des Vertrauens, die im Ernstfall stellvertretend für den Verfasser und in seinem Namen handeln darf.”

Ein solcher Ernstfall tritt zum Beispiel ein, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit, körperlicher Beeinträchtigung oder geistiger oder seelischer Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, sich vollständig selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Lebens- oder Ehepartner, volljährige Kinder oder Eltern gelten dann nicht automatisch als bevollmächtigt, in Ihrem Namen Rechtsgeschäftige abzuschließen oder Entscheidungen zu fällen.

Zu diesem Zweck bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Aufgabenkreise, für die eine Betreuung notwendig ist. Gerichte versuchen vorrangig, Angehörige des Betroffenen als ehrenamtlichen Betreuer auszuwählen. “Es kann jedoch sein, dass eine fremde Person, ein Berufsbetreuer, bestimmt wird”, sagt Heike Morris.

Anders ist die Situation, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben. In dieser können Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, benennen und ihnen das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend und rechtsverbindlich zu handeln – zum Beispiel, falls Sie pflegebedürftig werden und selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.

In der Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, welche Bereiche Ihres Lebens diese betrifft und welche Befugnisse Sie dem Bevollmächtigten einräumen. “Dieser kann dann zum Beispiel Entscheidungen bezüglich Ihres Vermögens oder Aufenthaltsortes treffen oder dazu berechtigt werden, Sie vor Gericht oder bei Behörden zu vertreten.” In anderen notwendigen Fällen, die nicht von der Vollmacht erfasst sind, kann weiterhin eine Betreuerbestellung erforderlich werden.

Sicherheitshalber sollte die Vorsorgevollmacht schriftlich aufgesetzt, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. “Eine Beglaubigung, ob durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde, ist nicht zwingend erforderlich. Sie stärkt jedoch die Akzeptanz im alltäglichen Rechtsverkehr”, sagt Heike Morris.

Bei Grundbuchangelegenheiten ist eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Diese kann für eine Gebühr von zehn Euro bei einer Betreuungsbehörde eingeholt werden. Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht sollte jede Person eine Patientenverfügung verfassen. In dieser können Sie festlegen, welche medizinische Behandlung der Bevollmächtigte im Krankheitsfall anordnen darf.

Weitere Informationen gibt es im Online-Special der UPD: “Vorsorgevollmacht – Warum sollte ich Vorsorge treffen?” unter https://patientenberatung.de/de/gesundheit/themenspecial/themenspecial-vorsorgevollmacht. Die Telefon-Hotline der UPD lautet 0800 011 77 22. mp/rhu

SG BBM Frauen gewinnen Derby gegen Neckarsulm

Bietigheim gewinnt deutlich in Neckarsulm

Auch nach dem 22. Spieltag steht die SG BBM an der Tabellenspitze der HBF

Im Württemberg-Derby bei der Neckarsulmer Sport-Union gewann die SG BBM Bietigheim verdient mit 28:16 (16:8) und grüßt nach dem 22. Spieltag der Handball Bundesliga Frauen (HBF) nach wie vor von der Tabellenspitze.

Im württembergischen Derby in der Neckarsulmer Ballei musste SG BBM-Cheftrainer Martin Albertsen wie zuletzt beim Heimsieg gegen die HSG Blomberg-Lippe auf die verletzten Karolina Kudlacz-Gloc und Luisa Schulze verzichten. Erneut wurde dafür Nachwuchstalent Leonie Patorra aus dem Perspektivkader nominiert.

Bietigheim gab gegen die Audistädter von Beginn an mächtig Gas und führte nach sechs Minuten gleich mit 6:0, worauf NSU-Trainer Pascal Morgant den Angriffswirbel der Gäste unterbrach und seine erste Auszeit nahm. Die Defensive der SG BBM, um Maura Visser und Torhüterin Dinah Eckerle stand über die kompletten 60 Minuten bombensicher. Erst in der 9. Minute kamen die Gastgeberinnen durch Svenja Kaufmann zu ihrem ersten Torerfolg. Unbeeindruckt davon drückte die SG BBM weiter aufs Tempo – nach der Hälfte im ersten Durchgang lag der Tabellenführer verdient mit 10:2 vorne. Der Tabellenzwölfte kam nun etwas besser ins Spiel. Mit einer 16:8-Führung des Spitzenreiters ging es in die Halbzeitpause.

Zu Beginn des zweiten Abschnitts waren es die Niederländerinnen Michelle Goos auf NSU-Seite sowie Laura van der Heijden auf Seiten der SG BBM, die die ersten Treffer zum 17:9 markierten. Kim Naidzinavicius und Maura Visser stellten den Abstand auf zehn Tore, dem Antje Lauenroth Treffer Nummer 20 für Bietigheim folgen ließ – 20:9 lautete der Spielstand nach 40 gespielten Minuten. Als die Gastgeberinnen durch zwei Tore von Ljubica Pavolovic zum 21:12 erfolgreich waren, nahm SG BBM-Cheftrainer Martin Albertsen seine erste Auszeit, in deren Anschluss Fie Woller auf 22:12 stellte. Mit diesem Vorsprung ging es auch in die letzten zehn Minuten, in der erneut die Dänin aufdrehte und drei Treffer, ergänzt durch einen von Laura van der Heijden, zum 27:15 beisteuerte. Routinier Anna Loerper setzte den 28:16-Endstand, der auch in dieser Höhe, aufgrund einer überdurchschnittlichen Defensivarbeit mit nur 16 Treffern in 60 Minuten, mehr als verdient war.

Im spannenden Fernduell um die Deutsche Meisterschaft siegte zeitgleich der Thüringer HC erwartungsgemäß hoch mit 32:16 gegen SV Union Halle-Neustadt. Die Tordifferenz zwischen den beiden Titelkandidaten beträgt somit vier Spieltage vor Saisonende ein Plus von elf Treffern pro Bietigheim bei Punktgleichheit von 42:2.

SG BBM-Cheftrainer Martin Albertsen sagte nach dem deutlichen Sieg: „Ich bin heute zufrieden mit der Leistung meiner Mannschaft – besonders in der Defensive, in der wir heute sehr gut gestanden sind. Mit zwölf Toren das Derby auswärts zu gewinnen, ist heute absolut in Ordnung.“

Tore: Woller 7, Loerper 5/1, van der Heijden 5, Malestein 4, Lauenroth 4, Visser 2/1, Naidzinavicius 1

Die nächste Partie bestreiten die Bietigheimerinnen am Sonntag, den 28.04., um 16.30 Uhr beim VfL Oldenburg.

EILMELDUNG: Markus Weinzierl nicht mehr Trainer vom VfB Stuttgart: Nico Willig übernimmt

Der VfB Stuttgart hat Markus Weinzierl mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben als Cheftrainer entbunden. Darüber hinaus gehören der Co-Trainer Wolfgang Beller, der Athletiktrainer Thomas Barth sowie der Individualtrainer Halil Altintop nicht mehr dem Trainerteam an.

Ebenfalls ab sofort übernimmt Nico Willig als Interimstrainer bis zum Saisonende. Nico Willig ist seit Januar 2016 für den VfB Stuttgart tätig. Er betreute zuletzt die U19 des Klubs, die derzeit Spitzenreiter in der A-Junioren-Bundesliga Süd/Südwest ist und im Finale des DFB-Pokals steht. Nico Willig wird am Sonntagvormittag von 10:30 Uhr an das Training der Lizenzspielermannschaft leiten.

VfB Sportvorstand Thomas Hitzlsperger zur Entlassung von Markus Weinzierl:

„Wir haben mehrfach betont, dass es unser klarer Wunsch war, die Saison mit Markus Weinzierl und dem Trainerteam zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Nach dem überaus enttäuschenden Spiel in Augsburg sind wir aber zu der Überzeugung gekommen, dass wir die Situation neu bewerten müssen und ein klarer Schnitt zwingend notwendig ist, um den Ligaverbleib zu schaffen. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, letztlich steht aber der Erfolg des VfB über allem und dementsprechend mussten wir handeln.“

Thomas Hitzlsperger über Interimstrainer Nico Willig:

„Nico Willig hat in den vergangenen Jahren im Nachwuchsbereich des VfB sehr gute Arbeit geleistet und hat sich sofort dazu bereit erklärt, dem VfB in dieser schwierigen Situation zu helfen. Er ist nach unserer Überzeugung in der Lage, schnell für neue Impulse zu sorgen und mit der Mannschaft den Klassenverbleib zu schaffen.“

Galerie

Untergangsstimmung beim VfB Stuttgart – 0:6 Niederlage in Augsburg

Der Club aus Cannstatt hat im Abstiegsduell gegen Augsburg die höchste Niederlage in seiner Geschichte kassiert. Im schwäbischen Derby beim Abstiegskonkurrenten FC Augsburg verlor das völlig verunsicherte Team vom Neckar nach einer katastrophalen Abwehrleistung mit 0:6 (0:3). Die Mannschaft mit dem roten Brustring hatte Glück, dass die Niederlage nicht noch höher ausfiel. Bei den Stuttgartern machten sich Auflösungserscheinungen breit, sie wurden von der Truppe aus der Fuggerstadt teilweise vorgeführt. Inzwischen hat der Verein die Trennung von Markus Weinzierl bekanntgegeben. Nachwuchstrainer Nico Willig übernimmt.
Sportvorstand Thomas Hitzlsperger:
“Es gehen viele Gedanken durch meinen Kopf. Selbstverständlich überlege ich, was jetzt das Beste ist”, sagte Hitzlsperger nach der Partie in Augsburg bei Sky: “Dass wir reden müssen, ist ganz klar. Man kann nach so einem Spiel nicht zur Tagesordnung übergehen – dafür war es zu krass.” Er will zunächst einmal “sacken lassen”, da er “brutal enttäuscht” sei. Ein Bekenntnis zu Markus Weinzierl lehnte Hitzlsperger indes ab.
VfB-Trainer Markus Weinzierl:

“Es gibt keine Erklärung, man kann sich nur für die Leistung entschuldigen. Wir haben gefühlt keinen Zweikampf bestritten”, sagte Weinzierl bei Sky. “Ich habe gewusst, was auf uns zukommt und habe es der Mannschaft auch vermittelt.

FC Augsburg – VfB Stuttgart   6:0 (3:0)
                                       
Tore: 1:0 Khedira (11.), 2:0 Hahn, (18.), 3:0 Max (29.), 4:0 Richter (53.), 5:0 Max (59.), 6:0 Richter (68.)
                                       
Augsburg: Luthe – Schmid, Gouweleeuw (64.Oxford), Danso, Stafylidis –       
Khedira (37.Moravek), Baier – Hahn, Richter (79.Schieber), Max – Gregoritsch                            
                                       
Stuttgart: Zieler – Kabak, Baumgartl, Kempf – Pavard, Castro, Insua (46.     
Donis) – Esswein (46.Didavi), Zuber – Gomez, Gonzalez                        
                                       
S: Gräfe  Z: 30.660 (ausverkauft)  

Am 26. Mai sind Europa- und Kommunalwahlen – Wer darf wählen?

Am Sonntag, 26. Mai 2019, stimmen die Ludwigsburger Bürgerinnen und Bürger in 59 Wahlbezirken der Stadt über die neue Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, der Regionalversammlung Stuttgart, des Kreistags im Kreis Ludwigsburg und des Gemeinderats Ludwigsburg ab. In der Stadt sind rund 70.000 Menschen wahlberechtigt.

Wichtig: Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Als Nachweis erhalten die Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Diese Benachrichtigungen werden zurzeit zugestellt. Wer bis Sonntag, 5. Mai, keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 6. Mai, bis Freitag, 10. Mai, um 12 Uhr beim Wahlbüro des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste das Wählerverzeichnis einsehen und Einspruch einlegen.

Grundsätzlich kann man nur in dem Wahllokal wählen, das in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Der Wahlschein beziehungsweise die kompletten Briefwahlunterlagen sind auf Antrag beim Wahlbüro erhältlich. Sie können schriftlich, am einfachsten mit dem Rücksendeformular aus der Wahlbenachrichtigung, im Internet unter www.ludwigsburg.de/wahlen (Stichwort „Briefwahl und Wahlschein-Antrag“), per E-Mail (wahlen@ludwigsburg.de) oder persönlich im Wahlbüro beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Internetbeantragung auf www.ludwigsburg.de/wahlen ist erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich, weil Wählernummer und Wahlbezirk angegeben werden müssen. Der schriftliche Antrag kann entweder in einem frankierten Umschlag an den Fachbereich Bürgerdienste geschickt werden oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus oder den Bürgerbüros Neckarweihingen und Poppenweiler eingeworfen werden. Die Bürgerbüros nehmen Anträge auch während der üblichen Sprechzeiten entgegen und leiten sie an das Wahlbüro weiter.

Wer den Antrag für einen anderen stellt oder dessen Unterlagen abholen will, benötigt neben dessen unterschriebener Wahlbenachrichtigung auch eine schriftliche Vollmacht. Eine Person darf für die Europawahl aber nicht für mehr als vier andere Personen Anträge stellen oder Unterlagen abholen.

Den Bürgerinnen und Bürgern, die am Wahltag im Urlaub sind, können die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort nachgesandt werden. Die Wahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgeschickt werden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Wahlbüro eingehen. Im Bereich der Deutschen Post AG werden Briefwahlunterlagen für die Wähler übrigens kostenfrei befördert. Es ist auch möglich, schon bei Abholung der Briefwahlunterlagen vor Ort zu wählen.

Das Wahlbüro des Fachbereichs Bürgerdienste befindet sich in der Wilhelmstraße 9. Das Wahlbüro hat am Montag von 7.30 bis 16 Uhr, am Dienstag und Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, 24. Mai, hat das Wahlbüro außerdem von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter den Telefonnummern 07141 910-2409, 07141 910-4410 und 07141-4411 oder per E-Mail an wahlen@ludwigsburg.de.

Paulaner Gaststätte am Viadukt wird geschlossen

Wegen der Gefahr von Felsabstürzen muss die Gaststätte Paulaner am Viadukt samt Biergarten kurzfristig geschlossen werden. Die Stadt hat dem Betreiber eine Nutzungsuntersagung zugestellt. Leider kann aufgrund akuter Gefahr auch die Ausflugswoche während der Osterferien nicht offen gehalten werden.

Der Betreiber hat hinter dem Gebäude, direkt unterhalb der Wobach-Felswand, einen Gastank zum Betrieb des Gebäudes errichtet und weitere Einrichtungen zur Lagerung von Betriebsgegenständen mit einer Holzüberdachung gesichert. Dieses Holzdach ist jedoch nicht stabil genug, um bei Felsabstürzen den Gastank und die sonstigen Einrichtungen sowie die im Biergarten sitzenden Menschen zu sichern. Ein Gutachten zur Stabilität der Wobach-Felswand, welches vor kurzem erstellt wurde, hat ergeben, dass an der Muschelkalk-Wand „Fels-Überhänge und Fels-Ausbrüche“ zu erkennen sind und dass sich teilweise „loses Steinmaterial lösen und in die Tiefe stürzen“ kann. Da sich „Masse und Zeitpunkt eines solchen Abbruchs nicht vorherbestimmen lassen“ und das Risiko von spontanen Abbrüchen nach Ansicht der Gutachter „ständig gegeben“ ist, besteht die Gefahr, dass die Besucher der Gaststätte oder des Biergartens jederzeit in erhebliche Gesundheits- oder Lebensgefahr geraten können, wenn ein Felsabbruch zum Beispiel den Gastank beschädigen würde.

Der Betrieb wird vorläufig geschlossen, um prüfen zu können, welche Maßnahmen zur Sicherung der Felswand möglich sind oder um die sich darunter befindlichen Einrichtungen aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Die Stadt war bereits mit Experten vorort, um die Sicherung der Felswand zu besprechen. Die Felswand ist jedoch auch mit vielen Pflanzen überwuchert und Siedlungsraum für viele Tiere. Daher muss die Naturschutzbehörde des Landratsamts Ludwigsburg eingeschaltet werden, um konkrete Maßnahmen zu klären. Eine Sicherung könnte z.B. durch die Verankerung von Netzen an den gefährlichsten Stellen erfolgen. Dazu müssen aber auf jeden Fall Rodungsarbeiten erfolgen. Die Arbeiten können nur von oben erfolgen und erst dann, wenn z.B. der Gastank hinter dem Gebäude aus dem Gefahrenbereich entfernt ist. Eine Sicherung der kompletten Felswand würde nach ersten Schätzungen ca. 250.000 Euro kosten und einige Monate Zeit in Anspruch nehmen. Teilbereiche, die besonders gefährlich sind, sollen allerdings kurzfristig bereits bearbeitet werden.

 

EU verschärft neue CO2-Regeln für Lkw

Das Europäische Parlament hat neue Grenzwerte für den CO2-Ausstoss von Lkw beschlossen. Kritik gibt es unter anderem vom VDA.

Der CO2-Ausstoß von Lkws muss reduziert werden, darin sind sich Politiker aus der gesamten EU einig. Jetzt ist der Plan, mit dem diese Reduzierung erreicht werden soll, beschlossene Sache: Neue Lastkraftwagen müssen bis 2030 im Vergleich zu 2019 30 Prozent weniger CO2 ausstoßen. Bis 2025 soll das Zwischenziel von 15 Prozent Verringerung erreicht werden. Das europäische Parlament hat die Neuregelung nun abgesegnet.

Der VDA kritisiert die Maßnahmen, die vor allem die Fahrzeughersteller vor einige Probleme stellen. Die Vorgaben seien zu ambitioniert, vermeldet der Verband, das System zur Anrechnung von alternativen Antrieben nicht ausreichend und unnötig komplex. Die beschlossene CO2-Regulierung ignoriere die Gegebenheiten auf den Nutzfahrzeugmärkten und sei willkürlich. Die Anreize zur Einführung von Niedrig- und Nullemissionsfahrzeugen seien unzureichend, zudem fehle es für alternative Antriebe wie E-Antrieb an einer ausreichenden Lade-Infrastruktur. mid/Mst