Woher kommen die Topverdiener im Land? So viele Einkommensmillionäre leben im Landkreis Ludwigsburg

Ludwigsburg – Exklusive Clubs bekommen Zuwachs: 4.629 Einkommensmillionäre gab es im Jahr 2020 in Baden-Württemberg108 mehr als im Vorjahr. Damit ist die Zahl der Topverdiener laut Statistischem Landesamt um 2,4 % gestiegen.

Auch im Landkreis Ludwigsburg nahm die Zahl der Einkommensmillionäre leicht zu: 202 Steuerpflichtige erzielten Einkünfte von mindestens einer Million Euroeiner mehr als 2019. Die Millionärsdichte liegt hier bei 7,1 pro 10.000 Steuerpflichtigen. Damit belegt Ludwigsburg landesweit Platz drei.

Die meisten Einkommensmillionäre leben in der Landeshauptstadt Stuttgart (480), gefolgt vom Rhein-Neckar-Kreis (216).

Die Statistik zeigt: Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg verdienen Millionen – vor allem als Unternehmer.

Wer verdient am meisten – und womit?

2.939 Millionäre (63,5 %) bezogen ihr Haupteinkommen aus Gewerbebetrieben

751 Millionäre (16,2 %) verdienten vor allem mit nicht selbstständiger Arbeit

733 Millionäre (15,8 %) erwirtschafteten ihr Vermögen als Selbstständige

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in der Statistik nur teilweise enthalten, da diese seit 2009 durch die Abgeltungssteuer separat erfasst werden.

Wo leben die meisten Millionäre?

In Baden-Württemberg lag die Millionärsdichte 2020 bei 8,1 pro 10.000 Steuerpflichtige. Baden-Baden (21,4), Heidelberg (15,7) und Stuttgart (14,6) hatten die höchsten Werte. Im Landkreis Rastatt (4,0) und im Neckar-Odenwald-Kreis (4,3) war die Dichte am niedrigsten.

Millionäre zahlen 8 % der gesamten Steuern

Insgesamt wurden 2020 in Baden-Württemberg 51 Milliarden Euro an Steuern festgesetzt – 4,1 Milliarden Euro davon wurden von Einkommensmillionären gezahlt. Obwohl sie nur 0,1 % der Steuerpflichtigen ausmachen, tragen sie 8 % zur gesamten Steuerlast bei.

Der durchschnittliche Einkommensmillionär verdiente 2020 über 2,5 Millionen Euro, der Median lag bei 1,5 Millionen Euro.

Insgesamt wurden im Jahr 2020 rund 5,8 Mill. (Millionen) unbeschränkt Steuerpflichtige in Baden-Württemberg erfasst. Deren Gesamtbetrag der Einkünfte summierte sich auf etwa 274,9 Milliarden (Mrd.) Euro. Im Durchschnitt betrug er 47 828 Euro, der Median lag bei 34 018 Euro.

red

Verwendete Quelle: Statistische Landesamt BW

Von Porto bis Grundsteuer: Das sind die wichtigsten Änderungen im neuen Jahr

Im neuen Jahr kommen zahlreiche Änderungen auf die Bürger zu – von Preiserhöhungen beim Deutschlandticket und Briefporto bis hin zu neuen Regeln für Internetverträge und der Einführung der elektronischen Patientenakte. Auch bei der Grundsteuer und in der Pflegeversicherung gibt es Neuerungen. Ein Überblick.

So verteuert sich der Grundpreis für das “Deutschlandticket” ab Januar von 49 auf 58 Euro. Auch der Preis für den Standardbrief bei der Post steigt, von 85 auf 95 Cent. Die Postkarte soll künftig ebenfalls 95 Cent kosten, statt bisher 70 Cent, der Kompaktbrief 1,10 Euro (vorher: 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro statt 1,60 Euro und das Porto für den Maxibrief steigt um 15 Cent auf künftig 2,90 Euro. Gleichzeitig sieht das neue Postgesetz vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig erst am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Tag ankommen statt wie bisher am ersten oder zweiten.

Schneller werden dafür Überweisungen: Ab 9. Januar sind Banken und Sparkassen verpflichtet, “Echtzeitüberweisungen” zu empfangen und ab Oktober müssen sie ihren Kunden auch ohne Ausnahme ermöglichen, solche Zahlungen abzuschicken. Viele Banken bieten das schon jetzt an, allerdings teils noch gegen Aufpreis, der abgeschafft wird. Bei solchen “Echtzeitüberweisungen” kommt das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger an.

Wenn der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Schnelligkeit und Bandbreite liefert, können Verbraucher die Rechnung für ihren Internetzugang ab dem neuen Jahr kürzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Für das Festnetz-Internet hat die Bundesnetzagentur bereits konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame Internetleistung nachzuweisen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2025 wird es auch konkrete Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie Vorgaben zum genauen Nachweisverfahren geben. “Auf die Änderung im Mobilfunk sind wir besonders gespannt, da in diesem Bereich eine Minderung bisher nicht möglich ist”, heißt es dazu von der Verbraucherzentrale NRW.

Weniger Kabelsalat soll es durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie geben, die nur noch einen Standard-Anschluss für Smartphones, Tablets und viele weitere mobile Kleingeräte vorschreibt – und zwar USB-C. Ein solcher Steckeranschluss muss künftig bei den entsprechenden neuen Geräten vorhanden sein.

Der bereits 2021 von der Bundesregierung eingeführte CO2-Preis steigt zum Jahreswechsel von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Das betrifft fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Beim Erdgas bedeutet das dann einen Anstieg von etwa einen viertel Cent pro Kilowattstunde, für eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden entspricht das rund 52 Euro im Jahr. Nochmal 80 Euro Mehrkosten kommen allerdings bei einem solchen Verbrauch auch noch durch die höheren Gasnetzentgelte oben drauf.

Im Bereich Gesundheit startet ab 15. Januar 2025 die elektronische Patientenakte, zuerst allerdings in Modellregionen, und zwar in Hamburg, Franken und Teilen von NRW. Je nachdem wie die Pilotphase verläuft, soll die “ePA” möglicherweise schon ab März deutschlandweit nutzbar sein.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, wird zum Jahreswechsel um 0,8 Prozent auf nun 2,5 Prozent erhöht. Jede Krankenkasse entscheidet allerdings selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag anhebt. Neu im Gesundheitsbereich ist die Regelung, dass ab dem 1. Januar 2025 Amalgam nicht mehr für neue Zahnfüllungen verwendet werden darf – und zwar EU-weit.

In der Pflegeversicherung werden die Beiträge zum 1. Januar 2025 ebenfalls erneut angehoben, und zwar um 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz wird damit auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt, für Kinderlose erhöht er sich auf 4,2 Prozent.

Bei der Steuer gibt es dafür auch ein paar Entlastungen: Der Grundfreibetrag steigt für das Jahr 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro – Steuern muss nur zahlen, wer mehr verdient, und auch die Besteuerungskurven verändern sich dadurch. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben, zudem wird das Kindergeld von bisher 250 Euro zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht. Und Solidaritätszuschlag muss nur noch abführen, wer mindestens 39.900 Euro Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlt, die Freigrenze wird damit um 3.640 Euro erhöht.

Bislang konnten zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, in der Regel bis 14 Jahre, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ab 2025 sind 80 Prozent möglich und bis zu 4.800 Euro je Kind.

Nicht unbedingt günstiger wird es für jeden Immobilienbesitzer und deren Mieter – also für im Grunde für alle: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des seit Jahren umstrittenen reformierten Rechts erhoben. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben dabei eigene Grundsteuer-Modelle eingeführt. Andere Länder weichen nur punktuell vom sogenannten Bundesmodell ab, und zwar Berlin, Bremen, Saarland und Sachsen im Bereich der Steuermesszahlen, Nordrhein-Westfalen, voraussichtlich Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Bereich des kommunalen Hebesatzrechts. Letztlich entscheiden aber überall die Gemeinden, welchen Hebesatz sie anwenden, meistens wird es unterm Strich wohl teurer als vorher.

Für Zigaretten steigt die Tabaksteuer auf 11,71 Cent je Stück und 19,84 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 24,163 Cent je Stück, für Feinschnitt gilt ein Steuertarif in Höhe von 57,85 Euro je Kilogramm und 17,20 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 121,51 Euro je Kilogramm, beides berechnet ohne Umsatzsteuer.

Die bisher vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer wird von 2 hl auf 5 hl erhöht, die bisher bestehende Anzeigepflicht für die Brauvorgänge entfällt.

Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, wird die für die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung auf 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Bisher war bei Gebäuden mit mehreren Wohn-/Gewerbeeinheiten nur 15 Kilowatt (peak)/je Wohn- oder Gewerbeeinheit die Grenze.

Firmen sollen sich untereinander ab sofort für gewöhnlich eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) schicken, bis Ende 2026 gibt es aber noch Ausnahmen, für kleine Unternehmen bis 800.000 Euro Jahresumsatz bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2025 müssen aber alle inländischen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen in Empfang nehmen zu können. Die Vorhaltung eines E-Mail-Postfachs ist hierfür ausreichend.

Und etwas Entbürokratisierung gibt es im neuen Jahr auch: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden für Unternehmen von zehn auf acht Jahre verkürzt.

red

Finanzkrise in Städten und Gemeinden: Mehr als 50 Milliarden Euro Defizit bis 2027 erwartet

Ludwigsburg – Die Finanzlage der deutschen Kommunen spitzt sich zu: Angesichts explodierender Ausgaben rechnen Städte und Gemeinden bundesweit in den nächsten drei Jahren mit Fehlbeträgen von mehr als 50 Milliarden Euro. Allein im laufenden Jahr wird ein Finanzierungsdefizit von 13,2 Milliarden Euro erwartet, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, gegenüber der „Bild“. „Die Finanzlage der Kommunen wird zunehmend bedrohlich“, warnte Berghegger. Ohne Eingreifen des Bundes drohe Stillstand in vielen Städten und Gemeinden.

Diese düstere Prognose spiegelt sich auch in Ludwigsburg wider: Bei der Herbstklausur des Gemeinderats und der Stadtverwaltung wurde die prekäre Finanzlage der Barockstadt offengelegt. Für das Jahr 2025 erwartet die Stadtkasse ein Haushaltsdefizit von 15 Millionen Euro. Trotz steigender Einnahmen wachsen die Ausgaben in einem noch rasanteren Tempo – eine Entwicklung, die Stadtkämmerer Harald Kistler besonders auf die steigenden Personalkosten zurückführt. Allein im kommenden Jahr sollen diese um rund 9 Millionen Euro ansteigen.

„Wenn es nicht gelingt, die Finanzsituation der Städte und Gemeinden zu verbessern, ist die Handlungsfähigkeit vor Ort akut gefährdet“, erklärte Berghegger weiter. Die Warnung der Kommunen ist deutlich: Ohne Unterstützung des Bundes könnten nicht nur Ludwigsburg, sondern zahlreiche Städte und Gemeinden vor einer massiven Einschränkung ihrer Handlungsspielräume stehen.

red

Steuerplus im Oktober: Finanzministerium meldet kräftigen Anstieg der Steuereinnahmen

Die Steuereinnahmen haben im Oktober kräftig zugelegt. Wie aus dem neuen Monatsberichts des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, der am Donnerstagmorgen veröffentlicht wird, lagen sie um rund 8 Prozent höher als im Oktober 2023.

Anstiege verzeichneten dabei die Einnahmen aus fast allen Gemeinschaftsteuern, lediglich bei den nicht veranlagten Ertragssteuern gab es einen Rückgang. Der Aufkommensanstieg im Oktober fiel dabei sowohl bei den Steuern insgesamt als auch bei den Gemeinschaftsteuern deutlich höher aus als im bisherigen Jahresverlauf. Kumuliert von Januar bis Oktober 2024 waren gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im vorherigen Jahr jeweils Anstiege von knapp über 3 Prozent zu verzeichnen.

Neben der Tabaksteuer wiesen unter den aufkommensstärkeren Bundessteuern auch die Versicherungs- und die Kraftfahrzeugssteuer sowie der Solidaritätszuschlag Aufkommensanstiege aus. Dagegen waren die Einnahmen aus der Energiesteuer gegenüber Oktober 2023 leicht und die Einnahmen aus der Stromsteuer deutlich rückläufig.

Bei der Stromsteuer spiegelte dies die Entlastungen durch das Strompreispaket wider: Kumuliert von Januar bis Oktober 2024 wiesen die Bundessteuern ein Einnahmeplus von rund 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf. Zu rund zwei Dritteln ging dieser kumulierte Anstieg auf den erstmalig erhobenen Energiekrisenbeitrag der Europäischen Union (EU) zurück.

Noch kräftiger im Plus als die Bundessteuern lagen die Ländersteuern: Sie wiesen im Oktober einen Anstieg von über 14 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Dahinter stand einerseits ein Aufkommensanstieg von knapp 22 Prozent bei der Grunderwerbsteuer. Bei dieser Steuerart ist weiterhin eine Aufkommensstabilisierung bei rund 1,1 Milliarden Euro pro Monat zu beobachten, was durch die niedrigere Vorjahresbasis den hohen Zuwachs ergibt.

Auch die zweite bedeutende Ländersteuer, die Erbschaftsteuer, wies im Berichtsmonat einen merklichen Zuwachs auf (knapp 16 Prozent). Bei dieser Steuerart ist Volatilität zum Vorjahresmonat eher die Regel als die Ausnahme. Kumuliert von Januar bis Oktober 2024 war bei den Ländersteuern ein Aufkommensanstieg gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im Jahr 2023 von rund 4,5 Prozent zu beobachten, heißt es im Monatsbericht des Ministeriums.

red

Ampel-Koalition legt Steuerverhandlungen auf Eis

Die Ampel-Koalition hat die Verhandlungen über das von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Steuerpaket für 2025 vorerst auf Eis gelegt. Das berichtet die “Bild” (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise.

Demnach wurden die koalitionsinternen Beratungen am vergangenen Freitag nach rund 45 Minuten abgebrochen. Wie die Zeitung schreibt, wollen die Grünen das Steuerpaket bisher nicht mittragen, weil es aus ihrer Sicht auch Besserverdiener übermäßig stark entlastet. Lindners Paket sieht unter anderem eine Erhöhung der Grundfreibeträge zum 1. Januar 2025 vor sowie einen Abbau der kalten Progression. Ein neuer Verhandlungstermin werde frühestens am Donnerstag stattfinden, hieß es.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christoph Meyer, wirft den Grünen eine bewusste Blockade vor und warnt vor einem Scheitern des Gesetzes. Durch die Grünen-Blockade des Steuerfortentwicklungsgesetzes könnten “die Steuerentlastungen für Menschen und Betriebe, die Erhöhung des Kindergelds und die Investitionsanreize für Unternehmen nicht kommen”, sagte er der Zeitung.

“Die Grünen behaupten, sie stehen zur Wirtschaftswende, verhindern aber die zentralen Punkte aus der Wachstumsinitiative.” Der Abbau der kalten Progression sei eine Frage der Fairness gegenüber jedem Steuerzahler. Meyer forderte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf, “seine blockierende Fraktion endlich in den Griff zu bekommen”.

red

Steuereinnahmen steigen im September – Jahresziel bleibt fraglich

Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern haben im September deutlich zugelegt, doch das Erreichen des Jahresziels bleibt unsicher. Wie aus dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 Prozent. Trotz dieses Wachstums liegt das Plus für die ersten neun Monate des Jahres nur bei 2,9 Prozent – deutlich unter den anvisierten 4,1 Prozent, die für das Gesamtjahr 2024 eingeplant waren.

Die ersten neun Monate zusammengerechnet liegt das Plus jetzt bei 2,9 Prozent. Fürs ganze Jahr 2024 hatten die Steuerschätzer aber bis zuletzt 4,1 Prozent mehr eingeplant als 2023, und das wird wohl eher nichts. Die neue Steuerschätzung wird am Donnerstag veröffentlicht.

Der Zuwachs beim Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachen, lag bei 7,5 Prozent. Der kräftige Anstieg der Einnahmen bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge setzte sich dabei fort. Ein Einnahmeplus war darüber hinaus bei den Steuern vom Umsatz, der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu verzeichnen. Dagegen verringerten sich die Aufkommen der Körperschaftsteuer und der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag gegenüber dem Vorjahresmonat.

Konkret verzeichneten die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz nach Rückgängen im Juli und August im Berichtsmonat einen merklichen Anstieg um 13,5 Prozent. Kumuliert ergab sich in diesem Jahr bis einschließlich September allerdings nur ein leichter Zuwachs um 2,0 Prozent.

Die zweitwichtigsten Steuerart, die Lohnsteuer, verzeichnete im Vorjahresvergleich ein Plus von 5,9 Prozent. Bei annähernd unveränderten Kindergeldzahlungen sei der Anstieg allein auf die Entwicklung des Bruttoaufkommens zurückzuführen, so das Ministerium. Dahinter standen wohl weiterhin merklich steigende Nominallöhne sowie ein rückläufiges Gewicht der steuerfreien Inflationsausgleichsprämien im Vorjahresvergleich. Dagegen nahmen die Impulse aus der Erwerbstätigkeit infolge der schwachen Konjunktur gegenüber dem Vorjahr immer weiter ab.

Die Einnahmen aus den Bundessteuern waren im September um 0,7 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat. Das Aufkommen aus den Ländersteuern stieg dagegen im September 2024 kräftig um knapp 18 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat an.

red

Grundsteuerreform in Ludwigsburg: Wer profitiert und wer verliert?

Ludwigsburg – Die Grundsteuerreform rückt näher, und sie wird für viele Bürger spürbare finanzielle Veränderungen mit sich bringen. Der Wirtschaftsausschuss des Ludwigsburger Gemeinderats hat sich in dieser Woche auf neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B verständigt, die ab 2025 gelten sollen. Während einige Einwohner auf Entlastungen hoffen können, werden andere deutlich stärker zur Kasse gebeten – insbesondere Besitzer von Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken. Der Ludwigsburger Gemeinderat muss das Vorhaben jedoch noch abnicken.

Verlierer der Reform: Einfamilienhaus-Besitzer und Grundstückseigentümer

Für Besitzer von Einfamilienhäusern wird es ernst: Die Stadt Ludwigsburg plant, den Hebesatz der Grundsteuer B – die für private und gewerbliche Grundstücke gilt – von derzeit 445 Prozentpunkten auf 262 zu senken. Dies führt jedoch nicht zu einer Entlastung, sondern zu erheblichen Mehrkosten. So steigt die Steuerbelastung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus auf einem 729 Quadratmeter großen Grundstück von bislang 646 Euro auf 1.664 Euro – eine Erhöhung um 918 Euro. Besitzer unbebauter Grundstücke müssen sich auf noch drastischere Anstiege einstellen.

Entlastungen für Mieter und Gewerbebetriebe

Während einige Hausbesitzer tiefer in die Tasche greifen müssen, dürften sich Mieter in Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbebetriebe freuen. Die Stadtverwaltung rechnet vor, dass sich die Grundsteuerbelastung für Wohnungseigentümer auf einem 880 Quadratmeter großen Grundstück um fast 100 Euro verringern könnte. Auch mittelständische Unternehmen profitieren von der Neuberechnung: Hier könnte die Steuerlast für einen Betrieb auf einem großen Grundstück um mehrere zehntausend Euro sinken.

Was bedeutet das für Ludwigsburger?

Die neuen Hebesätze folgen den gesetzlichen Vorgaben der Grundsteuerreform, die darauf abzielt, die Steuerlast gerechter zu verteilen. Dennoch wird es sowohl Gewinner als auch Verlierer geben. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Grundsteuerbescheide genau prüfen und gegebenenfalls Einspruch erheben, sollten sie ihre Steuerbelastung als unverhältnismäßig empfinden.

Die endgültige Entscheidung fällt in der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober. Ab 2025 treten die neuen Regelungen dann in Kraft, was für viele Haushalte und Unternehmen in Ludwigsburg spürbare Veränderungen bedeuten wird.

red

Statistik: So hoch waren die Erbschaften und Schenkungen in Baden-Württemberg im Jahr 2023

Stuttgart – Deutschlandweit werden Vermögenswerte so rege weitergegeben wie nie zuvor – und auch in Baden-Württemberg hält der Trend an: Rund 12,4 Milliarden Euro an Erbschaften und Schenkungen wurden 2023 im Ländle veranlagt. Ein deutliches Zeichen dafür, dass im Südwesten nicht nur gearbeitet, sondern auch großzügig übertragen wird. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozent ist mehr als eine bloße Zahl – er zeigt, dass Vermögen auch in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten weiter in der Familie bleibt. Dabei profitiert auch der Staat: Über 1,9 Milliarden Euro flossen als Steuer an die Staatskassen.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes hat die Finanzverwaltung Baden-Württembergs im Jahr 2023 über 29.500 Erbschaften und Schenkungen steuerlich veranlagt. Damit stieg die Zahl der Vermögensübertragungen im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Prozent. Noch deutlicher zeigt sich der Aufwärtstrend beim Wert der übertragenen Vermögen: Dieser legte um 4,5 Prozent auf 12,4 Milliarden Euro zu.

Erbschaften dominieren, Schenkungen holen auf

Von den rund 29.500 erfassten Vermögensübertragungen entfielen etwa 23.500 Fälle auf Erbschaften – mit einem Gesamtwert von rund 5,5 Milliarden Euro. Schenkungen machen zwar einen geringeren Teil aus, doch auch sie bleiben mit 3,3 Milliarden Euro eine bedeutende Größe im Südwesten. Der durchschnittliche Vermögenswert pro Übertragung stieg ebenfalls an: Von 410.000 Euro im Vorjahr auf knapp 420.000 Euro pro Fall.

Diskussion über Freibeträge bleibt aktuell

Der steuerpflichtige Erwerb, also der Wert des Vermögens nach Abzug von Freibeträgen und Hinzurechnung bestimmter Beträge, belief sich 2023 in Baden-Württemberg auf 8,8 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert der festgesetzten Steuern um 9,4 Prozent auf über 1,9 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steuerquote von 21,9 Prozent, die auf den steuerpflichtigen Erwerb entfiel. Damit wird der Fiskus zu einem maßgeblichen Teilhaber bei den Vermögensübertragungen, was erneut Diskussionen über die Angemessenheit der Freibeträge aufkommen lassen dürfte.

Deutschlandweit im Trend: Immer mehr Vermögen wird weitergegeben

Der Anstieg ist jedoch kein Einzelfall in Baden-Württemberg. Auch bundesweit zeigen die Zahlen, dass so viel vererbt und verschenkt wurde wie nie zuvor: Insgesamt wurden in Deutschland 2023 Erbschaften und Schenkungen im Wert von 121,5 Milliarden Euro registriert – ein Anstieg um 19,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der beachtliche Zuwachs ist allerdings auch darauf zurückzuführen, dass die Vermögensübertragungen im Jahr 2022 um 14 Prozent gesunken waren.

red

Verwendete Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Sozialverband attackiert Lindners Pläne: „Steuererleichterungen gefährden soziale Gerechtigkeit“

Der Sozialverband SoVD hat die Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP), Abschreibungen für Unternehmen zu erleichtern, deutlich kritisiert. “Es ist erstaunlich, dass der Finanzminister immer wieder Steuersenkungen als Allheilmittel verkauft und gleichzeitig die sozialen Folgen der damit verbundenen Haushaltskürzungen verschweigt”, sagte SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Donnerstagausgaben).

“Unternehmen hält man ohnehin nicht mit Steuergeschenken im Land, sondern mit einer funktionierenden Infrastruktur sowie Investitionen in Bildung und damit gut ausgebildeten Fachkräften.” Dafür brauche es allerdings Steuereinnahmen, so Engelmeier. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, dass Großkonzerne, die Milliardengewinne als Dividenden ausschütten, sich auch an der staatlichen Ausbildung ihrer Fachkräfte und an der von ihnen genutzten Infrastruktur beteiligen.

“Statt immer neuer Ausgabenkürzungen brauchen wir nachhaltige Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Denn der Staat hat kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem”, erklärte die Chefin des Sozialverbands. Eine gerechtere Besteuerung der “Superreichen” und die konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehung wären ihrer Ansicht nach “erste Schritte”.

red

Steuereinnahmen legen im August zu – Jahresziel bleibt jedoch in weiter Ferne

Die Steuereinnahmen haben im August wieder etwas aufgeholt – aber ob das Jahresziel noch erreicht werden kann, bleibt fraglich. Insgesamt nahmen Bund und Länder im achten Monat des Jahres 5,3 Prozent mehr ein als im Vorjahr, wie aus dem neuen Monatsbericht hervorgeht, den das Bundesfinanzministerium am Freitagmorgen veröffentlicht.

Die ersten acht Monate zusammengerechnet liegt das Plus jetzt bei 2,3 Prozent. Fürs ganze Jahr 2024 hatten die Steuerschätzer aber bis zuletzt 4,1 Prozent mehr eingeplant als 2023, und das wird nun knapp.

Um dieses Ziel noch zu erreichen, müssten die Steuereinnahmen im letzten Jahresdrittel im Schnitt jeden Monat deutlich über sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr zulegen. Das ist nicht ausgeschlossen und in diesem Jahr auch schon wiederholt vorgekommen, aber die angeknackste Konjunktur ist in den einzelnen Steuerarten bereits unübersehbar.

So sanken die Einnahmen aus der Umsatzsteuer, die wichtigste Einzelsteuer, im August um 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Grund sei, dass der private Konsum “in realer Rechnung nach wie vor schwächelt”, so das Ministerium.

Die dahinter zweitwichtigsten Steuerart, die Lohnsteuer, verzeichnete dafür im Vorjahresvergleich ein Plus von 7,4 Prozent. Die Lohnanstiege seien nunmehr in weiten Teilen nicht mehr auf die Zahlung von steuerfreien Inflationsausgleichsprämien, sondern auf “reguläre” Lohnsteigerungen zurückzuführen, heißt es dazu im Monatsbericht des Finanzministeriums.

red

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