Mehr Geld im Portemonnaie: Finanzminister Lindner plant Steuererleichterungen

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat im Zuge der gerade begonnenen Haushaltsberatungen weitere Steuererleichterungen in Aussicht gestellt und eine Nullrunde beim Bürgergeld vorausgesagt. “Für die Jahre 2025 und 2026 stehen weitere Anpassungen des Steuertarifs an, um die kalte Progression zu beseitigen”, sagte Lindner der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” (FAS).

“Wir dürfen nicht nur Sozialleistungen an die Preisentwicklung anpassen. Wir müssen auch den Steuertarif anpassen – damit nicht diejenigen, die alles bezahlen, immer stärker belastet werden.” Zugleich bekräftigte der FDP-Chef seine Forderung nach einem “Einstieg in das Ende des Solidaritätszuschlags”.

Mit einer Erhöhung des Bürgergelds rechnet Lindner in diesem Jahr nicht. “Selbst ohne jede Änderung prognostiziere ich für 2025 eine Nullrunde, da die letzte Erhöhung die Inflation überschätzt hat”, erklärte er. “Für die Zukunft sollte man die Berechnungsmethode prüfen.” Darüber hinaus müsse man Arbeitsanreize verbessern sowie Meldepflichten bei der Arbeitsagentur, das Schonvermögen und die Pflicht zur Annahme zumutbarer Arbeit diskutieren. Die häufigere Kontaktaufnahme bei Geflüchteten oder die Sanktionen für Totalverweigerern gingen in die richtige Richtung, so Lindner.

Seit Anfang März laufen innerhalb der Bundesregierung die Verhandlungen über den Haushalt für 2025, es gilt dabei auch ohne Steuersenkungen eine Lücke in zweistelliger Milliardenhöhe zu schließen.

red

Neue Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr – was Autofahrer in 2024 beachten müssen

Mit Beginn eines neuen Jahres treten regelmäßig neue Vorschriften in Kraft. Das gilt 2024 auch wieder für Kraftfahrer. Hier die wichtigsten im Überblick: Beim Kauf eines Elektroautos gibt es kein Geld mehr vom Staat, die steigende CO2-Abgabe verteuert Kraftstoffe, bei Winterreifen wird das sogenannte Alpine-Symbol Pflicht und im Auto kommt die “Blackbox”.

Teurer wird für Kraftfahrer beispielsweise beim Tanken. Denn am 1. Januar 2024 trat die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft: Sie steigt wegen des Lochs im Bundeshaushalt nun gleich von bislang 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid. Infolgedessen sollen Benzin und Diesel an der Tankstelle um mindestens rund vier Cent pro Liter mehr kosten, wie Marktkenner prognostizierten. Ab 2025 soll die CO2-Steuer dann auf 50 steigen und im Jahr darauf 65 Euro pro Tonne erreichen.

Dagegen können Pendler aufatmen: Die 2022 erhöhte Entfernungspauschale bleibt bei 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer.

Einen kritischen Blick sollten Autofahrer spätestens zum Ende dieses Jahres auf ihre Winterbereifung werfen. Denn ab Oktober 2024 sind bei winterlichen Verhältnissen nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol erlaubt. Dabei handelt es sich um das Piktogramm einer Schneeflocke vor der Silhouette eines Berges. Mit dem Stichmonat endet die bisherige, seit 2018 geltende Übergangszeit für Pneus mit der rechtlich ungeschützten M+S-(Matsch und Schnee-)Kennzeichnung. Diese ist künftig nicht mehr ausreichend, um sich bei Schnee und Eis mit einem Auto fortzubewegen. Wer gegen die neue Vorgabe verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro rechnen.

Ab Juli dieses Jahres wird dann der Event Data Recorder (EDR) Pflicht. Unter diesem Begriff können sich möglicherweise viele Autofahrer nichts vorstellen, umso mehr unter “Blackbox”. Genau ab dem 7. Juli müssen Neuwagen einen solchen Unfalldatenspeicher, wie er als “Flugschreiber” aus dem Luftverkehr bekannt ist, an Bord haben. Ähnlich diesem soll der EDR Fahrdaten aufzeichnen, die bei einem Unfall zur Klärung des Hergangs sowie der Schuldfrage beitragen können: wie beispielsweise Tempo, Geschwindigkeitsänderungen, Bremsvorgänge, Aktivitäten von ABS und Stabilitätskontrolle, Auslösen eines Airbags und andere Fahrzustände.

Ebenfalls ab dem 7. Juli 2024 haben neu zugelassene Fahrzeuge über bestimmte Fahrerassistenzsysteme zu verfügen, um die Sicherheit beim Fahren zu verbessern. Hierzu zählen ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem und eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock).

mid/wal

Mehrheit muss in 2024 mehr Steuern zahlen – Geringverdiener besonders betroffen

Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) werden die meisten Steuerzahler im neuen Jahr höher belastet als noch 2023. Insbesondere Gering- und Durchschnittsverdiener müssten mehr an den Staat abtreten, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Analyse. Hintergrund ist demnach, dass seit dem 1. Januar vieles teurer ist: So sind die Sozialbeiträge gestiegen, CO2 kostet mehr und auch die Mehrwertsteuer in der Gastronomie kehrte auf ihr ursprüngliches Niveau von 19 Prozent zurück, ebenso die Mehrwertsteuer für Gas. Außerdem muss aufgrund steigender Netzentgelte mehr für Energie gezahlt werden.

All dem steht eine steuerliche Entlastung bei der Einkommensteuer gegenüber – unterm Strich zahlt ein Single mit einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro laut IW auf das Jahr gerechnet 40 Euro mehr an Steuern und Abgaben. Die Auswertung macht zudem deutlich, dass Gutverdiener besser als andere davonkommen: Eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von 130.000 Euro hat am Ende des Jahres 262 Euro mehr, eine Familie mit 42.000 Euro Jahreseinkommen 33 Euro weniger. Besonders hart trifft es Alleinerziehende mit einem Kind: Nach den IW-Berechnungen kommt eine alleinerziehende Person mit einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 36.000 Euro auf ein Minus von 144 Euro.

red

Von höheren Spritpreisen über Assistenzsysteme bis zu Winterreifen: Das erwartet Autofahrer 2024

Das Jahr 2024 bringt für Autofahrer sowohl zum Jahresanfang als auch in den kommenden Monaten zahlreiche Neuerungen mit sich. Der ADAC hat die bedeutendsten Änderungen zusammengefasst, die das Fahrerlebnis und die Finanzen beeinflussen werden.

Zum 1. Januar wird der CO2-Preis von 30 auf 40 Euro pro Tonne angehoben. Dies bedeutet einen Aufschlag von etwa drei Cent pro Liter Benzin und Diesel. Diese Veränderung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Kosten an der Tankstelle und wird die Aufmerksamkeit vieler Autofahrer auf sich ziehen.

Für Autokäufer, die sich nach dem Jahreswechsel für ein Elektroauto entscheiden, bleibt die Förderung für das Jahr 2024 noch unsicher, da die Haushaltsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Ursprünglich war eine Förderung von 3000 Euro für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro geplant. Durch den Beitrag der Hersteller in Höhe von 1500 Euro würde die Gesamtfördersumme auf 4500 Euro steigen.

Zahlreiche Assistenzsysteme, die schon seit Sommer 2022 für neue Fahrzeugtypen vorgeschrieben sind, müssen ab Juli 2024 auch in jedem neu zugelassenen Pkw vorhanden sein. Zu den wichtigsten zählen der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), der den Fahrer bei Übertreten der Höchstgeschwindigkeit warnt, der Notbremsassistent, der das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig abbremst und der Rückfahrassistent, der den Bereich hinter dem Fahrzeug überwacht.

Vorgeschrieben ist ab Juli auch eine Schnittstelle für die Nachrüstung eines sogenannten Alkohol-Interlock-System, also einer alkohol-empfindlichen Wegfahrsperre. Die Wegfahrsperre selbst muss nicht verbaut werden.

Ebenfalls ab Sommer 2024 muss der Event Data Recorder (EDR) in jedem neuen Auto verbaut sein. Wie eine Blackbox im Flugzeug, sollen die Daten des EDR bei einem Crash helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Mitte kommenden Jahres werden auch die ebenfalls schon 2022 eingeführten Datenschutzregelungen für alle neu zugelassenen Autos verbindlich. Die Hersteller müssen ihre Autos umfassend vor Cyber-Angriffen schützen – unabhängig vom Software-Stand.

Mit Beginn der nächsten Wintersaison im Oktober 2024 erkennt der Gesetzgeber bei Pkw nur noch Winterreifen (oder Ganzjahresreifen) mit Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) als solche an. Die M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus! Wer mit Reifen ohne Alpine-Symbol bei winterlichen Straßenbedingungen unterwegs ist, riskiert bis zu 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg; dem Halter des Fahrzeugs drohen 75 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.

Voraussichtlich ab Anfang 2024 wird der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Damit können dann auch deutsche Autofahrer, die in der Schweiz geblitzt werden, einfacher zur Kasse gebeten werden und umgekehrt. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld inklusive der Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt.

In Italien sollen die Bußgelder für einige Verkehrsdelikte deutlich steigen. Grund der Verschärfungen sind die deutlich gestiegenen Unfallzahlen auf italienischen Straßen. Vor allem Ablenkung, Handynutzung und Alkohol am Steuer sollen härter belangt werden. Das Parlament muss das Vorhaben noch bestätigen, dann könnten die neuen Regelungen bereits im Januar 2024 in Kraft treten.

mid/asg/red

 

Dienstwagen und Steuern: Finanzamt prüft Fahrtenbücher genau – worauf Sie achten sollten

Wer einen Dienstwagen fährt und auch privat nutzen darf, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Je nach Berechnungsart ist dabei eine lückenlose Dokumentation der privaten Fahrten sowie der Fahrten zur Arbeit erforderlich. Und in bestimmten Fällen schaut das Finanzamt genau hin. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Details.

Immer zum Jahresbeginn können Arbeitnehmer mit Firmenwagen entscheiden, wie der geldwerte Vorteil für das Auto berechnet werden soll – pauschal oder anhand der tatsächlichen Nutzung. Im Nachhinein besteht die Möglichkeit, die Berechnungsart in der Steuererklärung für das betreffende Jahr umzuwandeln in die jeweils andere Variante. Zum Beispiel, weil man feststellt, dass man aufgrund von aufgezeichneten Fahrten zur Arbeitsstelle steuerlich doch besser mit dem Fahrtenbuch als mit der Pauschalberechnung fährt.

Bei der Pauschalberechnung müssen Arbeitnehmer jeden Monat ein Prozent des Neuwagen-Listenpreises versteuern (0,25 Prozent bei Elektroautos bis 60.000 Euro). Dazu kommen 0,03 Prozent für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder, falls die erste Tätigkeitsstätte nur gelegentlich aufgesucht wird, 0,002 Prozent für jeden Entfernungskilometer multipliziert mit der Anzahl der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.

Ein Fahrtenbuch ist sinnvoll für Arbeitnehmende, die das Fahrzeug privat wenig nutzen, dafür aber aus beruflichen Gründen sehr viel mit dem Dienstwagen unterwegs sind. Zum Beispiel um Kunden, Filialen oder Baustellen zu besuchen. Im Fahrtenbuch müssen alle Fahrten notiert werden – sowohl die beruflichen als auch die privaten. Am Ende des Jahres wird dann zusammengezählt, und für die privaten Fahrten muss anteilig Einkommensteuer gezahlt werden.

VLH-Tipp: Das Fahrtenbuch lohnt sich umso mehr, je niedriger die Gesamtkosten für den Firmenwagen sind. Wenn beispielsweise das Auto bereits abgeschrieben wurde oder ein Gebrauchtwagen ist, wenn der Arbeitnehmer die Benzinkosten selbst zahlen muss oder eine Zuzahlung zur Anschaffung des Dienstwagens geleistet hat, dann sollte aus steuerlichen Gründen auf jeden Fall ein Fahrtenbuch geführt werden. Letzteres wird übrigens auch bei der Pauschalmethode angerechnet.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gibt – im Gegensatz zu den anderen Bundesländern – regelmäßig eine Liste heraus mit den jährlichen Prüfungsschwerpunkten der dortigen Finanzämter. Und darin ist in diesem Jahr das Thema zu Firmenwagen enthalten. Unter anderem soll bei einem Wechsel der Berechnungsart für Dienstwagen in diesem Jahr besonders genau hingeschaut werden. Wer von der pauschalen auf die tatsächliche Nutzung wechselt, sollte eine lückenlose und ganzjährige Dokumentation aller Fahrten vorlegen können – sowohl der privaten als auch der zur Arbeit. Das kann zum Beispiel über die Zeiterfassung des Unternehmens erfolgen.

Abgesehen von dem besagten Hinweis der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen sollte grundsätzlich immer auf eine korrekte Führung des Fahrtenbuchs geachtet werden. Denn ist das Finanzamt damit nicht einverstanden, weil eine Anforderung nicht erfüllt ist, kann es das Fahrtenbuch ablehnen. In diesem Fall wird der Dienstwagen automatisch mit der Ein-Prozent-Regelung versteuert.

VLH-Tipp: Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für das Führen eines Fahrtenbuchs, sollte er dies vorab mit dem Arbeitgeber besprechen. Denn für die Ermittlung des geldwerten Vorteils mittels Fahrtenbuchmethode müssen sämtliche Kosten des Fahrzeugs nachgewiesen werden. Selbst bei einem vorbildlich geführten Fahrtenbuch kann das Finanzamt den Wechsel der Berechnungsart ablehnen, wenn der Arbeitgeber nicht alle Belege zur Verfügung stellt.

mid/asg

Verbraucherschützer drängen auf Verlängerung der Gassteuersenkung

Um die Belastung der Gaskunden zu reduzieren, spricht sich die Verbraucherzentrale NRW für die Beibehaltung des reduzierten Steuersatzes über den Jahreswechsel hinaus aus. Sie argumentiert, dass die vorzeitige Beendigung der Mehrwertsteuersenkung mitten in der Heizperiode und überraschend früh erfolgt. Verbraucher benötigen Zuverlässigkeit bei den steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, betonte Christina Wallraf, die Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie merkte an, dass die Energiekostenbelastung der Haushalte immer noch höher ist als vor der Krise. Im Vergleich zu 2021 sind selbst die vergleichsweise günstigen Verträge für Neukunden um rund 60 Prozent teurer. Daher sollte die Mehrwertsteuersenkung für Gas bis zum Ende der kommenden Heizperiode beibehalten werden, schlug Wallraf vor.

Auf der anderen Seite argumentiert Manuel Frondel, Energieexperte des RWI-Leibniz-Instituts, dass es sinnvoll sei, dass der Bund die Mehrwertsteuer für Gas zum 1. Januar wieder auf das ursprüngliche Niveau von 19 Prozent anhebt. Er erklärte, dass die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Gas aus geoökologischen, klimatischen und haushaltspolitischen Gründen gerechtfertigt sei. Um die sozialen Belastungen auszugleichen, sollte das bereits versprochene Klimageld zur Kompensation der CO2-Bepreisung schnellstmöglich, jedoch ausschließlich an einkommensschwache Haushalte, ausgezahlt werden, schlug Frondel vor.

red

Änderungen in 2024: Was Autofahrer jetzt wissen müssen – Vom Führerscheintausch über Plaketten bis zu Förderungen

Das Jahr 2024 wird für Autobesitzer in Deutschland zu einem Wendepunkt, da eine Vielzahl bedeutender Veränderungen und Pflichten bevorsteht. Zeit, einen Blick auf die anstehenden Neuerungen zu werfen, die die Art und Weise, wie wir uns auf deutschen Straßen fortbewegen, maßgeblich beeinflussen werden. Hier ist ein Ausblick auf das, was im kommenden Jahr auf Autofahrer zukommt:

1. Neue Farbe für die HU-Plakette 2024 Ab dem Jahr 2024 erhalten Fahrzeuge, die zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorgeführt werden, eine blaue Plakette, sofern sie die Kontrolle erfolgreich bestehen. Die nächste HU ist dann erst zwei Jahre später erforderlich, im Jahr 2026. Für Neufahrzeuge mit einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen gilt eine Dreijahresfrist, und die Plakette trägt die Kennzeichnung “27” in Gelb.

2. Führerschein-Umtausch: Neue Dokumente für bestimmte Geburtsjahrgänge Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 sind bis spätestens 19. Januar 2024 dazu verpflichtet, ihre veralteten “Lappen” – die rosa oder grauen Papierführerscheine – gegen moderne Scheckkarten-Führerscheine auszutauschen. Nach diesem Datum müssen diejenigen, die noch immer mit den alten Dokumenten unterwegs sind, mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen und den neuen Führerschein bei der Polizei vorzeigen. Der erneuerte Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und ist für 25 Euro erhältlich.

3. Neue Assistenzsysteme werden zur Pflicht Um die Sicherheit von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern weiter zu erhöhen, werden verschiedene neue Assistenzsysteme verpflichtend. Diese beinhalten fortschrittliche automatische Notbremsassistenten, Notfall-Spurhalteassistenten, intelligente Geschwindigkeitsassistenten und weitere Funktionen, darunter Müdigkeitswarner, Rückfahrassistenten, Abbiegeassistenten, Kollisionswarner, die Aufzeichnung von Daten bei Unfällen (Blackbox), Notbremsleuchten und erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche. Diese Systeme sind bereits seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte Fahrzeugmodelle verpflichtend und werden ab dem 7. Juli 2024 in allen neu zugelassenen Pkw zur Pflicht.

4. Reduzierte E-Auto-Förderung Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Privatpersonen für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro Förderung vom Bund. Die Hersteller steuern zusätzlich 1.500 Euro bei. Die Förderung richtet sich nach dem Datum des Förderantrags, und der Fördertopf wird auf 810 Millionen Euro reduziert.

5. Neue Runde der Wallbox-Solarförderung Nachdem die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen im September 2023 aufgrund der großen Nachfrage vorzeitig beendet wurde, wird sie im Jahr 2024 erneut mit einem Budget von 200 Millionen Euro aufgelegt. Diese Förderung richtet sich an Besitzer von Elektroautos, die eine Solaranlage auf ihrem Eigenheim installieren und diese zur Stromversorgung ihres Elektrofahrzeugs nutzen.

6. Überarbeitung der Führerscheinregelungen in Diskussion Derzeit werden neue Richtlinien für den Führerschein diskutiert. Vorschläge reichen von Gewichtsbegrenzungen für Fahrzeuge von Fahranfängern bis zu verstärkten Untersuchungen für ältere Fahrer. Obwohl noch keine endgültige Entscheidung gefällt wurde, könnte bis Ende 2023 eine Entscheidung erwartet werden.

7. Neue Typklassen in der Kfz-Versicherung In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden rund 13 Millionen Fahrzeuge in Deutschland in neue Typklassen eingestuft. Etwa 7,4 Millionen Fahrzeuge erhalten dabei höhere Einstufungen im Vergleich zum Vorjahr, während etwa 5,4 Millionen Autos in niedrigere Klassen wechseln. Diese Änderungen können sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken, führen jedoch nicht automatisch zu höheren oder niedrigeren Kosten. Die neuen Einstufungen gelten in der Regel ab dem 1. Januar 2024 für bestehende Verträge.

8. CO2-Steuer steigt: Höhere Spritpreise möglich Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Sie steigt von 30 auf 40 Euro pro Tonne an. Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie rechnet damit, dass Benzin und Diesel für Autofahrer dadurch im Schnitt rund drei Cent pro Liter teurer werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Spritpreise und den Alltag der Autofahrer haben.

Das kommende Jahr bringt also eine Vielzahl von Änderungen und Pflichten für Autofahrer in Deutschland mit sich. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen und Fristen zu informieren, um eventuelle Strafen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

red

Teures Urteil: Stadt Kornwestheim verliert im Millionenstreit gegen EnBW

Kornwestheim – Am 17. August 2023 erging eine bedeutende Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofs im langwierigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Kornwestheim und der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Diese Entscheidung, die für die Stadt Kornwestheim nicht erfreulich ist, bestätigt das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Demnach ist die Stadt nicht berechtigt, Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 15,9 Millionen Euro sowie Erstattungszinsen von 5 Millionen Euro von der EnBW zurückzufordern.

Die Streitigkeit entstand aus einer Betriebsprüfung im Jahr 2014, bei der die Rechtmäßigkeit der Einlage von Wertpapieren der EnBW in die ehemalige Tochtergesellschaft Salamander AG angezweifelt wurde. Diese Einlage wurde als unzulässig betrachtet, um Verlustvorträge und Steuerlasten zu mindern. Als Konsequenz wurde die Stadt Kornwestheim ursprünglich dazu verpflichtet, die genannten Beträge an die EnBW zurückzuzahlen.

Nach einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung und einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzgerichtshof wurde nun das abschließende Urteil gefällt. Die Richter wiesen die Revision als unbegründet zurück, wodurch die Stadt Kornwestheim die geforderten Beträge nicht zurückerhalten wird.

Kornwestheims Bürgermeisterin Martina Koch-Haßdenteufel äußerte sich zu dieser Entwicklung: “Obwohl wir uns auf die Möglichkeit eingestellt hatten, dass die Gelder nicht zurückfallen würden, wäre eine Rückzahlung für die Stadt Kornwestheim sicherlich wünschenswert gewesen. Diese Mittel hätten wir gerne für wichtige Zukunftsprojekte verwendet. Dennoch akzeptieren wir die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes und sehen dies als Möglichkeit, dieses Kapitel abzuschließen und unseren Fokus auf zukünftige Vorhaben zu richten.”

Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes markiert einen einschneidenden Moment in der jüngeren Geschichte der Stadt Kornwestheim.

red

Kinderschutzbund für Reform des Ehegattensplittings und Kindergrundsicherung

Der Deutsche Kinderschutzbund hat sich für eine Reform des Ehegattensplittings und für eine wirksame Kindergrundsicherung ausgesprochen. “Das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form ist nicht geeignet, um Familien mit Kindern zu fördern”, sagte die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, der “Rheinischen Post” (Donnerstagsausgaben). “Es entlastet verheiratete Paare, unabhängig davon, ob Kinder in der Familie vorhanden sind. Unverheiratete Paare mit Kindern oder alleinerziehende Mütter und Väter profitieren nicht davon”, sagte Andresen. “Eine armutsfeste Kindergrundsicherung, die direkt bei allen Kindern ankommt und unbürokratisch ausgezahlt wird, wäre eine familienpolitisch sinnvolle Alternative”, so Andresen. “Wir fordern einen Mindestbetrag, der ähnlich wie das jetzige Kindergeld ausgezahlt wird und der einkommensabhängig bis zu einem Maximalbetrag aufgestockt wird. So würden jene Familien mit Kindern entlastet, die es am meisten brauchen.” Zur laufenden Diskussion um Kürzungen beim Elterngeld ergänzte sie: “Das Elterngeld ist primär eine gleichstellungspolitische Maßnahme, es zielt nicht auf die Bekämpfung von Kinderarmut.” Familien in Armut profitierten überhaupt nicht davon.

“Wir sehen, wie laut der Protest um die Absenkung der Einkommensgrenze beim Elterngeldbezug ist. Und wir wünschen uns ebenso laute Unterstützung, wenn es um die Bekämpfung von Kinderarmut geht.”

red

Über 100.000 Rentner werden durch Rentenerhöhung einkommensteuerpflichtig

Durch die Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli rutschen mehr als 100.000 Ruheständler in die Einkommensteuerpflicht. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Demnach geht das Ministerium davon aus, dass sich durch die Anpassung die Zahl der steuerpflichtigen Rentner um 109.000 erhöhen wird.

Das Haus von Ressortchef Christian Lindner (FDP) verweist aber zugleich darauf, dass umgekehrt durch die zum 1. Januar 2023 erfolgte Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 10.908 Euro insgesamt 195.000 Ruheständler aus der Steuerpflicht gefallen seien. Insgesamt seien in Deutschland knapp sechs Millionen Personen mit Renteneinkünften steuerpflichtig. Das Finanzministerium geht laut den Funke-Zeitungen ferner davon aus, dass durch die Rentenerhöhung die Steuereinnahmen des Staates um 660 Millionen Euro zulegen werden.

Durch die bereits erfolgte Anpassung des Steuertarifs 2023 im Rahmen der “Entlastungspakete” würden die Rentenbezieher aber wiederum um fast zwei Milliarden Euro bessergestellt. Die gesetzlichen Renten von rund 21 Millionen Ruheständlern steigen zum 1. Juli kräftig: Das Plus beträgt im Westen 4,39 und im Osten 5,86 Prozent. Das wird aber voraussichtlich nicht reichen, um den schnellen Anstieg der Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Ökonomen rechnen für dieses Jahr mit einer Inflationsrate von rund sechs Prozent.

red

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