Steigende Beiträge in der Kfz-Versicherungsbranche: Was Autofahrer jetzt wissen müssen

In diesem Jahr sehen sich Kfz-Versicherungsunternehmen mit einem beispiellosen wirtschaftlichen Druck konfrontiert, verursacht durch gestiegene Schadenquoten und erhöhte Reparaturkosten. Die Auswirkungen sind so gravierend, dass viele Anbieter für das kommende Jahr massive Beitragserhöhungen angekündigt haben, um die gestiegenen Kosten auszugleichen.

Laut dem Vergleichsportal Verivox verzeichnen wir historische Erhöhungen von beeindruckenden 14 Prozent. Diese Nachricht kommt zu einer Zeit, in der Autofahrer vor der Entscheidung stehen, wie sie mit den steigenden Versicherungskosten umgehen sollen.

Über alle Versicherungsarten hinweg liegen günstige Tarife im Schnitt 27 Prozent unter dem Preisniveau von Angeboten aus dem mittleren Preissegment. Das zeigt der Kfz-Versicherungsindex von Verivox. In der Regel ist ein Versicherungswechsel zwar nur bis einen Monat vor Ende der Laufzeit möglich, und für die meisten Versicherten ist deshalb am 30. November Stichtag. Doch nach Prämienerhöhungen steht Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu.

Auch wenn der Beitrag insgesamt sinkt oder stabil bleibt, können die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht haben. “Nach einem unfall- und schadenfreien Jahr steigt der Versicherte in eine höhere Schadenfreiheitsklasse und erhält einen höheren Schadenfreiheitsrabatt”, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. “Gewährt der Versicherer nicht den vollen Nachlass, handelt es sich um eine Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft.”

Entscheidend ist der sogenannte Vergleichsbeitrag, den die Versicherung auf der Rechnung angeben muss. Liegt die neue Prämie über dem ausgewiesenen Vergleichsbeitrag, haben Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht.

mid/wal

Mindestlohn: Geplante Erhöhung auf 12,41 Euro (2024) und 12,82 Euro (2025)

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Das schlug die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern am Montag vor. “Die Positionen lagen sehr weit auseinander, sodass es eines Vermittlungsvorschlags bedurfte”, sagte die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, in der Bundespressekonferenz.

Grundlage der Empfehlung sei eine “Gesamtabwägung”, bei der man sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert habe. Der Mindestlohn in Deutschland war zum 1. Januar 2015 mit einer Höhe von damals 8,50 Euro brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Nach mehreren Steigerungen beträgt er aktuell 12 Euro, wobei die letzte Erhöhung durch die Ampel-Koalition per Gesetz erfolgte und nicht auf Grundlage eines Vorschlags der Mindestlohnkommission.

Letztere berät regelmäßig über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Das Gremium wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Mitgliedern.

red

Auch der Suche nach dem günstigsten Tarif

Die Auswahl an Mobilfunktarifen ist groß und unübersichtlich. Um den Überblick zu behalten, sind kostenlose Helfer wie der Tarifvergleich von teltarif.de sinnvoll. Aber auch Eigenrecherche lohnt sich, denn viele Provider, Online-Händler und Deal-Plattformen bieten oft sehr günstige Mobilfunktarife mit vergleichbarer Leistung an – häufig jedoch nur für einige Stunden oder Tage.
“Mit Mobilfunk-Tarif-Deals lässt sich Geld sparen, die Verbraucher müssen nur etwas Zeit investieren”, sagt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de. Einige Netzbetreiber und Handy-Anbieter bieten auf eigenen Tarif-Deal-Portalen zeitlich und mengenmäßig begrenzte Tarif-Schnäppchen an. Darüber hinaus locken Online-Händler Kunden mit Rabatten auf Vertragstarife der Provider, die es bei diesen selbst nicht gibt.

Damit Nutzer von diesen zeitlich beschränkten Angeboten erfahren, ohne mehrmals täglich durch alle Webseiten der Anbieter und Online-Shops klicken zu müssen, bieten viele Händler, Provider und Deal-Plattformen ein Newsletter-Abo an, über das sich Kunden informieren können. Da das private E-Mail-Postfach hierdurch schnell überfüllt wird, rät Kuch: “Es ist empfehlenswert, sich für die Beobachtung von Tarif-Schnäppchen eine separate E-Mail-Adresse bei einem Freemail-Anbieter anzulegen und dieses Postfach regelmäßig zu sichten. Einige Händler und Portale machen Interessenten auch per WhatsApp auf Angebote aufmerksam.”

Zudem sollten Nutzer auf die Inklusivleistungen wie Datenvolumen oder das Netz des Tarifs achten, da es hier Unterschiede geben kann. Kuch warnt: “Im Internet gibt es unzählige Tarif-Vermarktungs-Plattformen. Bei einigen ist allerdings deren Seriosität nicht immer leicht einzuschätzen. Hier müssen Verbraucher vorsichtig sein und sich genau informieren, bevor sie einen Vertrag unterschreiben.” Zumal solche Plattformen in der Regel nur als Vermittler zwischen Kunde und Provider agieren. cid/rlo