Eltern von Viertklässler müssen ihre Kinder anmelden

Mit dem Wechsel auf die weiterführenden Schulen – Werkrealschule, Realschule, Gymnasium oder Gemeinschaftsschule – beginnt für die Viertklässler nach den Sommerferien ein neuer Schulabschnitt. Die Erziehungsberechtigten müssen dazu ihr Kind an der Schule anmelden, die es künftig besuchen soll. Die Anmeldetermine sind am Mittwoch, 13. März, von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie am Donnerstag, 14. März, von 8 bis 12.30 Uhr.

Bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Sie verbleibt dann bei der neuen Schule. Wurde ein besonderes Beratungsverfahren in Anspruch genommen, müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind am Donnerstag, 4. April, von 8 bis 12 Uhr bei der entsprechenden weiterführenden Schule anmelden.

Aufgrund der aktuellen und prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen in Ludwigsburg wird die Anzahl der zukünftigen fünften Klassen wie bereits in den Vorjahren begrenzt werden, da die weiterführenden Schulen in Ludwigsburg an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen werden. Deshalb sollen die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung des Kindes neben dem Erstwunsch auch einen Zweitwunsch angeben.

red