Polizeimeldungen aus dem Kreis

Möglingen: Unbekannter entwendet Fahrzeugteile

Zwischen Samstag 20:00 Uhr und Montag 5:50 Uhr war ein Mercedes in Möglingen in der Raitestraße abgestellt. Als der Besitzer am Montagmorgen zu seinem Fahrzeug kam, stellte er fest, dass eine Chromleiste auf der Beifahrerseite herausgebrochen war. Als er nachschaute, bemerkte er, dass sich ein bislang unbekannter Täter Zugang in den PKW verschafft haben musste. Das Lenkrad und die Verglasungen beider Außenspiegel waren ausgebaut worden. Der Täter hatte den Spuren nach vermutlich auch versucht, die Motorhaube zu entfernen. Was er ebenfalls mitgehen ließ, war das Mercedes-Emblem an der Frontstoßstange. Die geschätzte Schadenshöhe liegt bei circa 3.000 Euro. Zeugen, die etwas beobachtet haben, werden gebeten, sich unter Tel. 07141/481291 mit dem Polizeiposten Möglingen in Verbindung zu setzen.

Kornwestheim-Pattonville: Unbekannter randaliert in Berufsschule

Zwischen Samstag 14:00 Uhr und Montag 8:30 Uhr war ein bislang unbekannter Täter in einer Berufsschule in der John-F.-Kennedy-Allee in Kornwestheim-Pattonville am Werk. Der Täter hat sich auf bisher ungeklärte Art und Weise Zutritt in das Schulgebäude verschaffen können. Ein ähnlicher Vorfall hatte sich bereits am Sonntag eine Woche zuvor in den frühen Morgenstunden ereignet, so dass man vermutet, dass es sich um denselben Täter handeln könnte. Der Unbekannte trat die Türen zum Lehrervorbereitungsraum und Raum der Schulsozialarbeit ein und durchsuchte beide Räume. Es wurde mutmaßlich nichts entwendet. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 500 Euro. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten sich unter Tel. 07154/1313-0 mit dem Polizeirevier Kornwestheim in Verbindung zu setzen.

Murr: Einbruch in Schule

Ein noch unbekannter Täter trieb zwischen Samstag 16:00 Uhr und Montag 8:00 Uhr in einer Schule im Lindenweg in Murr sein Unwesen. Um in das Gebäude hinein zu gelangen, hebelte er ein Fenster im Erdgeschoss auf. Innerhalb der Schule wurden dann verschiedene weitere Türen aufgedrückt oder aufgebrochen und die Zimmer des Rektorats durchsucht. Letztlich stahl der Unbekannte verschiedene elektronische Geräte im Wert von circa 2.500 Euro. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 5.000 Euro. Der Polizeiposten Steinheim an der Murr bittet Zeugen sich unter Tel. 07144/82306-0 zu melden.

Kleinaspach: Unfallflucht auf der Landesstraße 1118

Nach einer Unfallflucht, die sich am Sonntag gegen 19.00 Uhr auf der Landesstraße 1118 zwischen Oberstenfeld und Kleinaspach (Rems-Murr-Kreis) ereignete, sucht das Polizeirevier Marbach am Neckar, Tel. 07144/900-0, noch Zeugen. Ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker war in Richtung Kleinaspach unterwegs, als er im Bereich einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geriet. Eine 35 Jahre alte Skoda-Fahrerin, die in die Gegenrichtung unterwegs war, wich hierauf nach rechts in den Grünstreifen aus. Eine nachfolgende 29-jährige Frau in einem Audi kam nun neben dem Skoda zum Stehen, was zur Folge hatte, dass der unbekannte Fahrzeuglenker mit dem Audi zusammenstieß. Nachdem der Unbekannte, der mutmaßlich einen schwarzen Audi A5 oder A6 fuhr, kurz angehalten hatte, setzte er seine Fahrt ohne sich um den Unfall zu kümmern fort. Der entstandene Sachschaden dürfte sich auf mehrere hundert Euro belaufen.

Pleidelsheim: Einbruch in Wohnhaus

Vermutlich in der Nacht zum Sonntag trieben unbekannte Täter in der Kanalstraße in Pleidelsheim ihr Unwesen. Die Einbrecher verschafften sich über eine Terrassentür, die sie gewaltsam öffneten, Zugang zu einem Wohnhaus. Anschließend stahlen sie Schmuck in noch unbekanntem Wert und machten damit dann aus dem Staub. Der hinterlassene Sachschaden dürfte sich auf einen dreistelligen Betrag belaufen. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, bittet Zeugen, die Hinweise geben können, sich zu melden.

Fallstricke beim Fahrzeug-Leasing

Die Leasing-Branche wächst. An dem, was früher nur Geschäftsleute interessant fanden, finden mittlerweile mehr und mehr Privatkunden Gefallen. Doch beim Leasen kann man schnell Fehler machen. Beispielsweise können sich die Raten für ein und dasselbe Auto je nach Anbieter um ein paar hundert Euro monatlich unterscheiden. Das ergibt über die Vertragslaufzeit schnell mehrere tausend Euro.

Deshalb gilt auch beim Leasing: Angebote vergleichen. Dabei hilft der sogenannte Leasingfaktor, erklärt der Online-Leasing-Anbieter Vehiculum, Der setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: der monatlichen Rate und dem Bruttolistenpreis des Autos.

Das Zahlenspiel wirkt zwar auf den ersten Blick etwas kompliziert, ist es aber nicht: Zur Berechnung des Leasingfaktors teilt man die monatliche Rate durch den Listenpreis und multipliziert das Ergebnis mit 100. Für ein Angebot mit einer monatlichen Rate von 180 Euro bei einem Listenpreis von 30.000 Euro ergibt sich demnach ein Leasingfaktor von 0,6. Grundsätzlich gilt: je niedriger der Wert, desto besser das Angebot.

Doch Vorsicht: Es können nur gleichwertige Angebote miteinander verglichen werden, sprich die Vertragslaufzeit (zum Beispiel 36 Monate) und die vereinbarte Laufleistung (etwa 10.000 Kilometer pro Jahr) müssen bei den zu vergleichenden Angeboten identisch sein. Außerdem sollten eventuelle Überführungskosten und Sonderzahlungen in die monatliche Rate einberechnet werden, raten die Experten.

Grundsätzlich wird zwischen dem Kilometer- und dem Restwertleasing unterschieden. Beim Restwertleasing schlägt der Leasinggeber einen möglichst hohen Restwert vor, um die monatliche Rate niedrig zu halten. Der Kunde zahlt mit der monatlichen Rate dann die Wertminderung des Fahrzeugs bis Vertragsende. Ändert sich der Restwert des Fahrzeugs nach Vertragsabschluss aber, muss der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen. Das Risiko liegt also beim Kunden.

Beim Kilometerleasing hingegen zahlt die leasende Partei eine auf der vereinbarten Laufleistung basierende monatliche Rate, die die Wertminderung des Fahrzeugs über den vereinbarten Zeitraum und die Laufleistung deckt. Ändert sich der Restwert des Fahrzeugs nach Vertragsabschluss, kommt der Leasinggeber für die Differenz auf. Das Risiko liegt also bei der leasinggebenden Partei. Diese Variante sei, so Vehiculum, eindeutig vorzuziehen, da sie dem Leasingnehmer finanzielle Sicherheit gewährt.

Eine Voll- und Teilkasko plus Haftpflichtversicherung muss man bei einem Leasingauto sowieso abschließen. Allerdings wissen Leasing-Neulinge vielleicht nicht, dass auch eine GAP-Versicherung dringend empfehlenswert ist, wenn es um die finanzielle Absicherung geht. Denn sollte es mit dem Leasingauto zu einem Totalschaden, Diebstahl etc. kommen, zahlt die Versicherung meist nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt. Der Leasingnehmer muss jedoch weiterhin die vertraglich vereinbarten Raten zahlen, die dann meist eine höhere Summe als den Wiederbeschaffungswert des Autos ergeben.

Um die Differenz zwischen dem (von der Versicherung erstatteten) Wiederbeschaffungswert und der Summe der an den Leasinggeber zu zahlenden ausstehenden monatlichen Raten nicht aus eigener Tasche zu bezahlen, empfiehlt sich der Abschluss einer GAP-Versicherung, auch bekannt als GAP-Deckung.

Die Rückgabe des Leasingautos wird gemeinhin oft noch mit hohen Kosten assoziiert, vor allem wenn Schäden am Fahrzeug zu vermerken sind. Das Leasingfahrzeug ist jedoch fremdes Eigentum, welches ordnungsgemäß genutzt und in entsprechendem Zustand zurückgegeben werden muss. Da das Fahrzeug dem Leasingnehmer überlassen wird, ist er auch für entstandene Schäden verantwortlich.

Deshalb sei es ratsam, so die Experten, sich vor Abschluss des Vertrags über die in der Rate enthaltenen Schäden (etwa Steinschläge oder leichte Kratzer) zu informieren. Außerdem sollte geprüft werden, ob die leasinggebende Partei bei der Rückgabe des Fahrzeugs auf einen objektiven Schadenskatalog, beispielsweise vom TÜV oder der Dekra zurückgreift, um etwaige Mängel am Fahrzeug einzuordnen.

Lars Wallerang

Grenzwerte gefallen: Kein Feinstaubalarm mehr in Stuttgart

In Stuttgart wurde der erste Feinstaubalarm der Saison in der Nacht zum Sonntag beendet. Die Stadt Stuttgart meldete, dass der Alarm um Mitternacht aufgehoben wurde. Für die neue Woche gelte dieser daher nicht mehr. Autofahrer waren seit Mittwoch letzter Woche aufgefordert, ihre Wagen stehen zu lassen. Seit letzten Dienstagabend durften Kamine, die nur der Gemütlichkeit dienen, nicht genutzt werden.

Hintergrund:

Ein Alarm wird während der Feinstaubalarm-Periode immer dann ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Bei Feinstaubalarm appellieren die Stadt und das Land Baden-Württemberg an die Stuttgarter und die Pendler aus der Region, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Alternativen umzusteigen. Der Betrieb von Komfort-Kaminen, also Kaminen, die nicht der Grundversorgung dienen, ist nach einer Verordnung der Landesregierung an Alarm-Tagen untersagt.

Galerie

ICE entgleist: Katastrophenschutzübung mit 750 Teilnehmern

LUDWIGSBURG / SCHWIEBERDINGEN. Ein Bahnunglück mit vielen Betroffenen und Verletzten – dieses Szenario lag der Katastrophenschutzübung „Consilium“ (lateinisch für „Plan“) zugrunde, die in der Nacht von 26. auf 27. Oktober an der Schnellbahntrasse der Deutschen Bahn im Raum Schwieberdingen stattfand. Das Landratsamt Ludwigsburg organisierte die Großübung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn.

Die Organisatoren arbeiteten insgesamt mit rund 750 Teilnehmern, darunter Feuerwehren aus dem Landkreis Ludwigsburg, Einheiten der Rettungsdienste, Einheiten des Bevölkerungsschutzes, des Technischen Hilfswerks, der Deutschen Bahn, der Landes- und Bundespolizei sowie Vertreter des Landratsamtes. Bei der Übung mussten die Einsatzkräfte eine Vielzahl von Betroffenen und Verletzten retten, betreuen und abtransportieren. Zusammen mit allen betroffenen Kommandanten des Landkreises hat Kreisbrandmeister Andy Dorroch den Einsatzplan „Schienenunfälle im Landkreis Ludwigsburg“ erstellt. Dieser Schieneneinsatzplan macht für alle Rettungs- und Hilfsorganisationen eindeutige, allgemeinverständliche Angaben für solche Einsätze. Erkenntnisse aus der geplanten Übung sollten die theoretische Planung überprüfen, bevor der Einsatzplan landkreisweit eingeführt wird.

Fahrerflucht: Hund wird auf Feldweg angefahren und schwer verletzt

Am Freitag gegen 17.15 Uhr lief ein 64-Jähriger mit seinem Hund der Rasse Cocker Spaniel auf einem Feldweg im Grundwasen und ließ diesen frei laufen. Als sich ein roter Kleinwagen näherte, gab der 64-Jährige mit seiner Hand Warnzeichen, welche der Fahrer jedoch ignorierte und unvermindert weiterfuhr. Der Cocker Spaniel sprang auf die Fahrbahn, wurde vom Fahrzeug erfasst und in den Acker geschleudert. Der Hund wurde hierbei schwer verletzt und von seinem Herrchen in eine Tierklinik verbracht. Der unbekannte Fahrer des roten Kleinwagens setzte ohne anzuhalten seine Fahrt fort und wird gebeten, sich beim Polizeirevier Vaihingen/Enz, Telefon 07042 / 941-0, zu melden, ebenso Zeugen, welche den Vorfall beobachtet haben.

Polizeimeldungen aus dem Kreis Ludwigsburg

Tamm/Hohenstange: Einbruch in Reihenhaus

Bislang unbekannte Täter gelangten im nördlichen Bereich des Wohngebiets Hohenstange in ein Reihenhaus, indem sie die Terrassentüre aufbrachen. Sämtliche Räumlichkeiten wurden durchsucht. Als die vier Täter das Reihenhaus über das Küchenfenster verließen, wurden sie von einem Nachbarn beobachtet. Dieser verlor die Täter bei deren Flucht jedoch aus den Augen. Möglicherweise stiegen diese in einen schwarzen SUV ein und flüchteten. Die sofortige Fahndung mit mehreren Streifen verlief negativ. Angaben zum Diebesgut liegen noch nicht vor, es entstand ein Schaden von mehreren Hundert Euro. Zeugen, welche am Samstag, zwischen 17.30 Uhr und 20.30 Uhr in diesem Bereich verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich telefonisch beim Polizeirevier Kornwestheim unter der Telefonnummer 07154/13130, zu melden.

Schwieberdingen: Einbruch in Reihenhaus

Bislang unbekannter Täter gelangte in der Zeit vom Samstag, 14.30 Uhr bis Sonntag, 02.30 Uhr, in ein im nordöstlichen Bereich gelegenen Reihenhaus, indem er die Terrassentüre brachial aufbrach. Sämtliche Räume wurden durchsucht. Angaben zum Diebesgut liegen noch nicht vor. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Hundert Euro.

Remseck am Neckar-Hochberg: Auffahrunfall mit drei Leichtverletzten

Am Samstag, kurz vor 12.00 Uhr, befuhr ein 43 Jahre alter Lenker eines GMC die Hauptstraße in Remseck-Hochberg in Richtung Neckaraue. An der dortigen Einmündung der Bergstraße fuhr dieser aufgrund Unachtsamkeit auf einen Pkw Renault einer 54-Jährigen auf. Deren Fahrzeug wurde wiederum auf einen Pkw Ford eines 22-Jährigen aufgeschoben. Im Pkw der 54-Jährigen befanden sich zwei Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren auf der Rücksitzbank. Sowohl die 54-Jährige als auch der 14-Jährige wurden leicht verletzt. Der 43-Jährige wurde ebenfalls leicht verletzt. Der 22-Jährige und seine beiden Mitfahrer im Alter von 2 und 33 Jahren blieben unverletzt. Ein Rettungsdienst wurde nicht benötigt. Alle drei Fahrzeuge waren noch fahrbereit. Der Gesamtschadenbeläuft sich auf 2.300 Euro.

Verkehrsbericht Ludwigsburg: Welche Strassen diese Wochen gesperrt sind

Verkehrsbericht gültig ab Montag, 28. Oktober 2019

Danziger Straße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Friedrichstraße und der Hindenburgstraße bis voraussichtlich Anfang November. Der Anliegerverkehr ist frei.

Heilbadweg
Es besteht eine Vollsperrung zwischen dem Heilbad und der Uferstraße bis circa Ende Dezember. Der Fahrradverkehr wird über die Marbacher Straße umgeleitet.
 
Kallenberg´sches Areal
Die Leonberger Straße ist zwischen der Solitudestraße und dem Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) gesperrt. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt – die Verkehrsführung erfolgt stadteinwärts zwischen der Friedrichstraße und der Leonberger Straße.

Karlstraße/Seestraße
Hier besteht eine Vollsperrung des Einmündungsbereichs. Die Karlstraße ist für den Anliegerverkehr frei. Die Einbahnstraßenregelung wird im Bereich des Spielplatzes umgekehrt.
 
Köhlstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen Solitudeallee und Lerchenholz bis voraussichtlich Anfang November. Der Anliegerverkehr ist frei.

Lortzingstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Brucknerstraße und der Lortzingstraße 7 bis voraussichtlich Ende April 2020.

Mörikestraße/Daimlerstraße (Möglingen)
Zwischen der Wöhlerstraße und der Siemensstraße (Möglingen) besteht eine Einbahnregelung von Möglingen nach Ludwigsburg bis voraussichtlich Ende November 2019. Der Rad- und Fußgängerverkehr bleibt aufrecht erhalten. Der Kreuzungsbereich Wöhlerstraße/Mörikestraße ist von der Baumaßnahme nicht betroffen.

Osterholzallee
Die Fahrbahnen in der Osterholzallee sind bis voraussichtlich Ende April 2020 zwischen der Schlieffenstraße und der Gänsfußallee halbseitig gesperrt. Es gibt eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Stadtmitte. Eine Umleitung in die Gegenrichtung ist eingerichtet. Die Jenischstraße wird zur Sackgasse.
 
Rilkestraße
Hier besteht eine Vollsperrung zwischen der Austraße und der Thomas-Mann-Straße bis voraussichtlich Ende Dezember 2019. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Schillerstraße
Es besteht bis voraussichtlich Ende November eine Vollsperrung zwischen dem Schillerplatz und der Gartenstraße. Der Rad- und Fußgängerverkehr bleibt aufrecht erhalten.

Schwieberdinger Straße
Es besteht eine Sperrung der Fahrspuren in der Schwieberdinger Straße. Je eine Fahrspur stadteinwärts und stadtauswärts bleibt erhalten. Das Abbiegen aus der Schwieberdinger Straße in die Nebenstraßen und umgekehrt ist nur eingeschränkt möglich. Bitte die Hinweisschilder beachten. Die Sperrungen bestehen voraussichtlich bis Ende November.

Siegesstraße
Es besteht voraussichtlich bis Mitte November eine Vollsperrung zwischen der Saarstraße und der Oscar-Walcker-Straße. Der Anliegerverkehr ist frei.

Uferstraße
Es besteht bis voraussichtlich Ende November eine Vollsperrung zwischen der Marbacher Straße und der Uferstraße 95. Der Rad- und Fußgängerverkehr bleibt aufrecht erhalten.

Temposünder aus Notdurft: Das sagen die Richter

Eine plötzliche Notdurft-Attacke während der Autofahrt ist sicher ein Albtraum. Klar, dass Autofahrer in einer solchen Situation noch stärker aufs Gaspedal treten. Erlaubt ist das trotz des körperlichen Drucks aber nicht.

Wer die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, weil er dringend auf die Toilette muss, bleibt trotzdem nicht von einem Bußgeld und Fahrverbot verschont. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 25. Februar 2019 (AZ: (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19)). Wer in der Innenstadt unterwegs ist, hat mehrere Möglichkeiten, auf die Toilette zu gehen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Für die Annahme eines rechtfertigenden Notstands gilt ein strenger Beurteilungsmaßstab. Hierbei ist zu prüfen, ob das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Im konkreten Fall war außerdem zu fragen, ob durch die Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt ein erheblicher Zeitgewinn erzielt wurde und sich der Fahrer nicht anders hätte helfen können.

Der Mann fuhr in der Innenstadt 52 km/h zu schnell. Er sollte 280 Euro Bußgeld bezahlen und erhielt ein Fahrverbot von zwei Monaten. Gegen die Entscheidung klagte er. Er begründete dies damit, dass er eine dringende Notdurft zu verrichten gehabt hätte. Außerdem habe er unter heftigen Magenkrämpfen gelitten. Das Oberlandesgericht ließ von dieser Begründung aber nicht erweichen und hielt am Urteil fest.

Ralf Loweg

Im August sterben 315 Menschen auf Deutschlands Straßen

Im August 2019 sind in Deutschland 315 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das vier Personen mehr als im August 2018. Die Zahl der Verletzten blieb im August 2019 gegenüber dem Vorjahresmonat mit rund 35.900 nahezu unverändert.

In den ersten acht Monaten des Jahres 2019 erfasste die Polizei insgesamt rund 1,74 Millionen Straßenverkehrsunfälle. Das waren 0,6 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Darunter waren rund 196.900 Unfälle mit Personenschaden (-4,1 Prozent), bei denen 2.050 Menschen getötet wurden. Damit ging die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu den ersten acht Monaten des Jahres 2018 um gleich 4,1 Prozent beziehungsweise 87 Personen zurück. Auch die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr sank – und zwar um 4,3 Prozent auf rund 252.100.

Ralf Loweg

Dreiste Masche: Trickdiebe bestehlen Seniorin

Ludwigsburg: 

Äußerst dreist gingen bislang noch unbekannte Diebe vor, die am Donnerstag gegen 12.00 Uhr in der Straße “Straßenäcker” in Ludwigsburg eine Seniorin bestahlen. Zunächst klingelte einer der Täter an der Hauseingangstür des Mehrfamilienhauses, worauf ihn die Frau per Türöffner ins Haus ließ. An der Wohnungstür gab sich der Unbekannte dann als Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens aus und gab vor, dass es in der Nachbarschaft zu Störungen gekommen sei. Er habe nun die Aufgabe, auch die Leitungen in ihrer Wohnung zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurde die Bewohnerin aufgefordert, alle TV-Kanäle durchzuschalten. Währenddessen befand sie sich gemeinsam mit dem Unbekannten im Wohnzimmer. Mutmaßlich war es dem Täter davor gelungen einen Komplizen in die Wohnung zu lassen, der in der Zwischenzeit die restlichen Zimmer durchsuchte. Nach etwa 15 Minuten verließ der vermeintliche Mitarbeiter die Wohnung und machte sich in unbekannte Richtung davon. Im Anschluss stellte die Seniorin fest, dass nahezu alle Räume durchsucht wurden und Schmuck sowie Bargeld in vierstelligem Gesamtwert fehlten. Hierauf verständigte sie die Polizei. Der Täter, der sich als Mitarbeiter des Telekommunikationsunternehmens ausgab, dürfte etwa 35 Jahre alt und 165 cm groß sein, er hat eine muskulöse Statur und ist eher als südländischer Typ zu beschreiben. Er hat schwarze, kurze Haare und trug eine grau-grüne Übergangsjacke, ein Poloshirt sowie eine dunkle Hose und dunkle Schuhe. Der Polizeiposten Eglosheim, Tel. 07141/22150-0, bittet Zeugen und insbesondere auch weitere Geschädigte sich zu melden.