Teures Wettrennen um 5G

Ein Gutachten der Technischen Universität (TU) Berlin zum Ausbau der 5G-Technologie sagt hohe Kosten für die Wirtschaft voraus. Denn für die wichtige Technologie dahinter wurden in den vergangenen Jahren bereits Tausende von Patenten angemeldet – im Ausland.

Darum sei die Frage, wie weit die Technologien bereits mit Patenten behaftet sind – und wer die Inhaber sind – für Deutschland von zentraler Bedeutung, sagen die Analysten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie habe daher an das Konsortium von IPlytics GmbH und dem Fachgebiet Innovationsökonomie der TU Berlin ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die aktuelle Situation bei 5G-Patenten analysieren soll.

“Riesige Datenmengen praktisch in Echtzeit von Gerät zu Gerät übertragen zu können, ist vor allem für industrielle Anwendungen ein großer Sprung nach vorn”, sagt Prof. Dr. Knut Blind, der das Fachgebiet Innovationsökonomie an der TU Berlin leitet. So werde der Mobilfunkstandard 5G, der voraussichtlich ab 2020 verfügbar sein soll, als Schlüsseltechnologie der digitalen Transformation betrachtet. Diese biete für Wirtschaft und Verwaltung enorme Innovations- und Wertschöpfungspotenziale.

“Und der Countdown für das Wettrennen um das superschnelle Internet läuft nicht erst, seit die Bundesnetzagentur nun das Bieterverfahren um die Frequenzen eröffnet hat.” Technisches Know-how sei in Deutschland in höchster Qualität vorhanden. Bei den wissenschaftlichen Publikationen dazu nehme Deutschland hinter China und den USA den dritten Platz ein. “Wenn wir jedoch die derzeitige Patentsituation betrachten, haben wir allen Grund, nervös zu sein, mit Blick auf die Chancen, ganz vorne mitzuspielen”, so der Experte.

“Jeder, der 5G künftig anwenden will, in Industrie oder Mobilfunk, muss auf die patentbehafteten Technologien zurückgreifen, das heißt, es fallen teure Lizenzgebühren an – die ins Ausland abfließen”, sagt Tim Pohlmann, Geschäftsführer des Startup-Unternehmens IPlytics, das an der Studie beteiligt ist. Pohlmann erklärt auch, warum: “Die Patent-Eigner werden die künftigen Technologie- und Marktführer sein, denn anders als die 3G- und 4G-Patente, die sich nur auf die Mobilfunk-Industrie bezogen, betrifft 5G die Vernetzung im gesamten Internet der Dinge.” Die Patentanmelder der letzten Jahre zum Thema 5G heißen Samsung Electronics, Ericsson oder Huawei. Es sei kein einziges deutsches Unternehmen dabei.

“Dabei werden die Automobil-Konzerne, ein Standbein der deutschen Industrie, die ersten sein, die umfassend auf die 5G-Technologien angewiesen sein werden”, stellen Pohlmann und Blind fest. Sie müssten Fahrzeuge miteinander vernetzen, Verkehrswege und Gebäude mit vernetzten Verkehrszeichen und Antennen ausstatten, um Daten über das Internet und in der Cloud zu managen. cid/wal

81-jährige Radfahrerin kollidiert mit PKW und verletzt sich schwer

Schwere Verletzungen erlitt eine 81 Jahre alte Radfahrerin, die am Dienstag gegen 09.15 Uhr in der Lehenstraße in Asperg in einen Unfall verwickelt wurde. Die Seniorin befuhr die Lehenstraße von der Hirschbergstraße kommend. Sie wollte im weiteren Verlauf die Kreuzung mit der Alleenstraße queren. Zeitgleich befuhr eine 59 Jahre alte Opel-Lenkerin die Alleenstraße. Vermutlich übersah die PKW-Fahrerin die Radlerin aus Unachtsamkeit und nahm ihr die Vorfahrt. Das Fahrzeug erfasste die Frau, die keinen Fahrradhelm trug, und sie stürzte auf den Asphalt. Der Rettungsdienst brachte die 81-Jährige anschließend in ein Krankenhaus. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 220 Euro

Gerichtsurteil: Verbraucher können einen Darlehensvertrag widerrufen

Ausstieg aus Darlehen bei falschen Zinsangaben

Verbraucher können einen Darlehensvertrag widerrufen, wenn das Kreditinstitut den effektiven Jahreszins falsch angibt. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem Verfahren (Aktenzeichen: I-4 U 102/18) ging es um einen Streit mit der Sparkasse Leverkusen und die Frage, ob ein Darlehenswiderruf wegen Fehlern in den Vertragsunterlagen viele Jahre nach Vertragsschluss wirksam erklärt werden könne. Klare Antwort des OLG: Ja. Die Vertragserklärungen aus dem Jahr 2011 konnten mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wirksam widerrufen werden. Die Sparkasse Leverkusen hatte den effektiven Jahreszins mit 3,70 Prozent angegeben – ein Berechnungsfehler. Das OLG folgte den Ausführungen des Rechtsanwalts der Klägerseite und stellte im Urteil fest, dass der Effektivzins zu gering angegeben sei, weshalb der Jahre nach Vertragsschluss erklärte Widerruf wirksam war. “Das Urteil ist eine Sensations-Entscheidung”, kommentiert Christian Rugen von Hahn Rechtsanwälte. “Alle Darlehensnehmer, die ihre Immobilie ebenfalls nach dem 10.06.2010 finanziert haben, sollten die Angabe des effektiven Jahreszinses durch einen Fachanwalt überprüfen lassen.” wid/Mst

Jugendliche schlagen auf 17-jährigen ein und berauben ihn

Wegen eines Raubes ermittelt die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg gegen zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren. Die beiden Jugendlichen stehen im Verdacht am Samstag gegen 21:15 Uhr einen 17-Jährigen in der Schulgasse in Ludwigsburg beraubt zu haben. Aus noch ungeklärten Gründen sollen die beiden Tatverdächtigen unvermittelt auf den 17-Jährigen eingeschlagen haben. Noch als dieser bereits auf dem Boden lag, sollen die beiden Tatverdächtigen ihn mit weiteren Schlägen und Tritten malträtiert haben. Einer der Angreifer soll sich schließlich auf das Opfer gesetzt und ihn somit zu Boden gedrückt haben. Dort sollen sie das Opfer durchsucht und das mitgeführte Bargeld sowie ein Mobiltelefon an sich genommen haben. Anschließend flüchteten sie mitsamt ihrer Beute. Der leichtverletzte 17-Jährige begab sich daraufhin zum Polizeirevier und meldete den Vorfall. Eine sofort eingeleitete polizeiliche Fahndung führte zunächst nicht zur Ergreifung der Tatverdächtigen. Am Folgetag wurden mit richterlicher Anordnung die Wohnungen der beiden namentlich bekannten Tatverdächtigen durchsucht. Hierbei konnte das Raubgut jedoch nicht aufgefunden werden. Während der 16-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß entlassen wurde, wurde der 15-Jährige vorläufig festgenommen und zum Polizeirevier Ludwigsburg gebracht. Der 15-Jährige wurde am Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen Raubes gegen den 15-Jährigen, setzte diesen in Vollzug und wies ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein. Der 15-Jährige wurde bereits in der Vergangenheit wegen gleichgelagerter Delikte polizeilich zur Anzeige gebracht.

Heute ist Blitzmarathon in Baden-Württemberg

Automobilclub kritisiert Blitzmarathon

Autofahrer aufgepasst! Am 3. April findet der alljährliche europaweite Blitzmarathon statt. Dann sind die Ordnungshüter verstärkt Temposündern auf den Fersen. Das stößt nicht überall auf Zustimmung.

Behördlichen Angaben zufolge soll eine Aktion wie der Blitzmarathon zur Verkehrssicherheit beitragen und zudem Autofahrer sensibilisieren – jedem soll bewusst werden, dass es sinnvoll und wichtig ist, sich an die Regeln zu halten. Für den Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. ist der Blitzmarathon purer Aktionismus. Zudem kritisiert der Verein die Kosten für die zusätzlichen Polizeieinsätze in den Ländern. Dr. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V., sagt: “Radarkontrollen sind grundsätzlich richtig, aber für einen Tag mit einem Großeinsatz der Polizei Jagd auf Temposünder zu machen, ist der absolut falsche Weg.”

In Deutschland beteiligen sich folgende Bundesländer an der Aktion: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. mid/Mst

Unterwegs mit einem Rollator wird ein 87-jähriger Mann bestohlen – Zeugen gesucht!

Markgröningen: Unbekannter bestiehlt Senior

Der Polizeiposten Markgröningen, Tel. 07145/9327-0, sucht Zeugen, die Hinweise zu einem Diebstahl geben können, der am Montagmittag in der Sudetenstraße in Markgröningen verübt wurde. Gegen 12:05 Uhr wurde ein 87 Jahre alter Mann, der mit einem Rollator unterwegs war, auf Höhe des Friedhofes von einem bislang unbekannten Mann angesprochen. Der Unbekannte verwickelte den Senior in ein Gespräch und entnahm dabei unbemerkt eine dreistellige Bargeldsumme aus der Jackentasche des Mannes. Zu Hause stellte der 87-Jährige das Fehlen des Geldes fest und alarmierte zu einem späteren Zeitpunkt die Polizei. Bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen Mann im Alter von etwa 30 Jahren, der schlank ist und dunkle Haare hat. Er sprach perfekt Deutsch und war mit einer dunklen Hose bekleidet.

Ludwigsburg-Süd: Baucontainer aufgebrochen

Baugeräte im Wert von mehreren tausend Euro entwendeten bislang unbekannte Täter im Zeitraum zwischen Samstag 16:00 Uhr und Montag 09:00 Uhr von einer Baustelle in der Königinallee in Ludwigsburg-Süd. Nachdem sie das Schloss eines Baucontainers aufgebrochen hatten, entwendeten sie aus dem Container diverse Baugeräte, unter anderem eine Rüttelplatte mit einem Gewicht von etwa 80 Kilogramm, eine Motorflex und einen Verdichter. Das Diebesgut wurde vermutlich mit einem Fahrzeug abtransportiert. An dem Baucontainer entstand ein geringer Sachschaden. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Ludwigsburg-Oststadt, Tel. 07141/281011, in Verbindung zu setzen.

 

Bundesregierung hat Gaffer im Visier

Viele Autofahrer kennen die Situation: Der Verkehr kommt ins Stocken, nach einer Weile ist eine Unfallstelle auf der eigenen Spur oder der Gegenfahrbahn erreicht. Mittendrin: Schaulustige, die sich selbst, die Unfallbeteiligten, andere Verkehrsteilnehmer und Rettungskräfte in Gefahr bringen. Die Bundesregierung will nun härter gegen Gaffer durchgreifen.

Rettungskräfte und Unfallopfer sollen besser vor Gaffern geschützt werden. Das geht aus der Antwort (19/8791) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8245) hervor. Zwar mache sich schon jetzt strafbar, wer Unfallopfer fotografiert oder filmt (Paragraf 201a des Strafgesetzbuches) und wer in Unglücksfällen Helfer behindert (Paragraf 323c Absatz 2 des Strafgesetzbuches) – was einen angemessenen strafrechtlichen Schutz für Unfallopfer darstelle.

Dennoch sollten Lücken hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtsschutzes des Paragrafen 201a bezüglich der Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen geschlossen werden, das sehe der Koalitionsvertrag vor, teilt die Bundesregierung mit. Das Bundesjustizministerium bereite derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Zudem werde das zuständige Bundesverkehrsministerium Verkehrsteilnehmer weiterhin für die Problematik “Gaffen” sensibilisieren. mid/Mst

Buchvorstellung: Wie 1979 die Welt verändert hat

Der Jahrgang 1979 feiert in diesem Jahr 40. Geburtstag. Der Historiker Frank Bösch nimmt das zum Anlass, das Jahr 1979 mit Blick auf Ereignisse zu beleuchten, die bis heute Wirkung zeigen.

Wenn wir heute von einer Radikalisierung des Islam sprechen, dann fällt immer wieder ein Datum: Der 11. September 2001. Dabei sind zwei Ereignisse aus dem Jahr 1979 zu nennen, die entscheidenden Einfluss auf die Welt, die wir heute kennen, hatten und haben: Die Revolution im Iran und der Einmarsch der damaligen Sowjetunion in Afghanistan. Der Autor Frank Bösch, Professor für Europäische Geschichte des 20. Jahrhunderts an der Universität Potsdam, nimmt seine Leser mit auf eine spannende Reise zurück ins Jahr 1979. Es braucht nur wenige Schlagworte, um Zeitzeugen zurückerinnern und Nachgeborene, die sich für die jüngere Geschichte interessieren, staunen zu lassen.

Vor 40 Jahren erschütterte der Unfall im amerikanischen Atomkraftwerk Harrisburg den Glauben vieler an diese vermeintlich gut zu beherrschende Energiequelle – in Zeiten der zweiten Ölkrise war die Frage nach Alternativen zu fossilen Brennstoffen aktueller denn je. Das Magazin “Der Spiegel” titelte nach dem Störfall “Alptraum Atomkraft”, und Menschen rund um den Globus erfuhren via TV-Nachrichten von dem Unglück – ein regionales Ereignis fand weltweit Beachtung – und Bedeutung. In Spanien beispielsweise machen Sozialisten und Gewerkschaften mobil gegen Atomkraft und stoppen, nachdem sie drei Jahre später Regierungsverantwortung haben, den Bau von fünf AKW.

Auch den Papstbesuch von Johannes Paul II. in Polen, die Wahl Margaret Thatchers in Großbritannien und Chinas Öffnung gen Westen unter Deng Xiaoping, der mit seinem Staatsbesuch in den USA eine Zeitenwende herbeiführte, werden von Bösch mit einer beeindruckenden Leichtigkeit vermittelt. Diese Reise durch die Geschichte ins Jahr 1979 ist nicht nur spannend für Leser, die dieses Jahr in ihrem Ausweis finden. “Zeitenwende 1979. Als die Welt von heute begann” eignet sich für Leseratten jedes Alters mit Lust daran, politische und wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen.

Frank Bösch, Zeitenwende 1979. Als die Welt von heute begann, München 2019. ISBN: 978-3-406-73308-6.

red / ms

Verkehrsunfälle im Kreis

Bietigheim-Bissingen: Gefährliches Überholmanöver

Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142/405-0, sucht Zeugen zu einem Verkehrsverstoß, der sich am Montagmorgen auf der B 27 zwischen Kammgarnspinnerei und Besigheim ereignet hat. Ein 44-Jähriger war kurz nach 05:30 Uhr in einem Jeep in Richtung Besigheim unterwegs. Im Bereich der S-Kurve kamen ihm ein Lkw und dahinter mehrere Pkw entgegen. Einer der Autofahrer scherte plötzlich aus und überholte, so dass der 44-Jährige bremsen und nach rechts ausweichen musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Dennoch wurde der Jeep am Radlauf gestreift, wodurch ein Sachschaden von mehreren hundert Euro entstand. Der unbekannte Autofahrer scherte indes wieder ein und fuhr unbeirrt weiter.

Walheim: Auffahrunfall

Gleich zweimal hintereinander krachte es am Montagmittag auf der Heilbronner Straße, so dass ein Sachschaden in Höhe von etwa 18.000 Euro entstand. Ein unbeteiligter Autofahrer war gegen 12:10 Uhr in Richtung Kirchheim am Neckar unterwegs und wollte am linken Fahrbahnrand parken. Er musste verkehrsbedingt warten. Hinter ihm folgte eine 31-Jährige in einem Ford, die das rechtzeitig erkannte und anhielt. Ein 54-Jähriger, der am Steuer eines Transporters saß, konnte nicht mehr stoppen und er krachte dem Ford ins Heck. Ein 54-Jähriger, der auf einem Motorrad herangefahren kam, fuhr anschließend noch auf den Transporter auf.

Musikpädagogische Workshops für Kinder in Kornwestheim

Ab Freitag, den 5. April 2019 wird es in der Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim musikalisch. Im musikpädagogischen Workshop lernen
Kinder bis fünf Jahre alles rund um die Welt der Musik kennen. Im Anschluss können die über 20 Attraktionen der Indoor-Erlebniswelt
erkundet werden.

Gemeinsam Lieder singen, unterhaltsame Musikspiele oder Rhythmikübungen – in den neuen musikpädagogischen Workshops lernen
die kleinen Besucher spielerisch die Musikwelt kennen. Jeden ersten Freitag im Monat finden die lehrreichen Einheiten, die von einer gelernten
Musikpädagogin geleitet werden, statt. Teilnehmen können Kinder bis fünf Jahre in Begleitung eines Erwachsenen. „Musik schult das Gehör, steigert
die Leistungsfähigkeit des Gehirns, fördert die Sprachentwicklung und berührt emotional“, erklärt Dietmar Allgaier, Betriebsleiter der Ravensburger
Kinderwelt. „Damit passt das neue Angebot ideal zu unserem pädagogischen Ansatz, dass Kinder spielerisch lernen und alle Sinne
angesprochen werden sollen.“ Nach dem 30-minütigen Kurs fördern die über 20 Attraktionen der Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim Köpfchen
und Geist genauso wie Bewegung und Geschicklichkeit.

Der musikpädagogische Workshop beginnt jeweils um 11.00 Uhr und kostet 10,50 Euro pro Person. Neben dem Eintritt in die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim und der Lerneinheit ist für Kinder ein mini-memory und für Erwachsene ein Kaffee im Preis enthalten. Weitere Informationen zu den Workshops und zur Anmeldung gibt es unter www.ravensburger-kinderwelt.de sowie telefonisch unter 07154-17 858 70.