Vollsperrung für Fahrbahnerneuerung der K 1638 bei Hohenhaslach

SACHSENHEIM-HOHENHASLACH. Voll gesperrt wird ab dem 15. Juli die Kreisstraße 1638 zwischen Sersheim und Hohenhaslach. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis zum 9. August. Eine Umleitung ist über die L 1125 und die L 1110 ausgeschildert.

 Die Kreisstraße erhält auf dem Abschnitt zwischen der TAL-Pumpstation und Hohenhaslach eine neue Decke. Der weitere Abschnitt in Richtung Sersheim wurde bereits im vergangenen Jahr saniert. Ab dem 15. Juli wird die Stadt Sachsenheim im Vorfeld zur Deckensanierung in der Ortsdurchfahrt von Niederhaslach Kanalarbeiten ausführen.

Die Umleitung führt über die L 1125, durch Großsachsenheim und die L 1110 in Richtung Hohenhaslach. Am 9. August sollen alle Bauarbeiten beendet sein.

Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer für eventuelle Verkehrsbehinderungen, besonders im Umleitungsbereich, um Verständnis.

Exhibitionist belästigt junge Frau

Ludwigsburg: 29-Jähriger als Exhibitionist aufgetreten

Ein 29-jähriger Mann ist am späten Donnerstagabend gegen 23:30 Uhr gegenüber einer gleichaltrigen Frau am Berliner Platz als Exhibitionist aufgetreten. Sie war zu Fuß unterwegs, als der Tatverdächtige sein Auto in der Friedrich-Ebert-Straße abstellte und sie bis zum Berliner Platz verfolgte. Von der Frau auf sein Verhalten angesprochen ergriff der 29-Jährige die Flucht, konnte aber im Verlauf polizeilicher Fahndungsmaßnahmen vorläufig festgenommen werden.

Gerichtsurteil: Auch mit Turban besteht Helmpflicht

Ein aus religiösen Gründen getragener Turban befreit nicht von der gesetzlichen Helmpflicht beim Motorradfahren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Geklagt hatte ein Sikh, der sich schon 2013 von der Stadt Konstanz von der Helmpflicht befreien lassen wollte. Er sah dadurch die Religionsfreiheit verletzt, denn er konnte nicht beides zusammen tragen. Am Ende des langen Instanzenwegs entschied nun das Bundesverwaltungsgericht abschließend, dass das Tragen eines Schutzhelmes den gläubigen Sikh zwar in seiner Religionsausübungsfreiheit beeinträchtigen könne. Er werde dadurch aber nicht an der Praktizierung seines Glaubens gehindert, hieß es in der Urteilsbegründung. Vereinfacht gesagt: Er muss ja nicht Motorradfahren. Ein Anspruch auf Befreiung könne bestehen, wenn dem Betroffenen der Verzicht auf das Motorradfahren aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden könne. Das war bei dem Sikh aber nicht der Fall, erläutern die ARAG Experten.

Die Einschränkung sei auch mit Blick auf die vom Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit grundsätzlich gerechtfertigt, da die Helmpflicht anderen, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern Dritter diene, heißt es weiter. Bedeutet: Die Helmpflicht schützt nicht nur den Motorradfahrer selbst, sondern auch die körperliche und psychische Unversehrtheit anderer Unfallbeteiligter und der Rettungskräfte. Sie können durch den Unfalltod oder durch den Eintritt schwerer Verletzungen bei einem nicht mit einem Schutzhelm gesicherten Motorradfahrer traumatisiert werden. Und: Ein durch Helm geschützter Motorradfahrer wird im Fall eines Unfalls eher in der Lage sein, zur Rettung anderer Personen beizutragen. mid/arei

Geschwindigkeit unterschätzt – drei Verletzte

Drei Leichtverletzte und Sachschaden von rund 11.000 Euro forderte ein Verkehrsunfall, der sich am Mittwoch auf der K1603 ereignete. Ein 75-jähriger Opel-Fahrer wollte von einem Hofgelände auf die Kreisstraße in Richtung Erdmannhausen einbiegen. Er nutzte eine Lücke zwischen zwei Fahrzeugen, unterschätzte aber vermutlich die Geschwindigkeit eines herannahenden VW. Dessen 31-jähriger Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Opel. Der Opel-Fahrer sowie seine Beifahrerin verletzten sich leicht. Auch ein Kind, das sich im VW befand, wurde leicht verletzt und wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Beide Autos mussten abgeschleppt werden.

Kontrahenten gehen mit Eisenstangen aufeinander los

Vaihingen/Enz: Zwei Verletzte nach Auseinandersetzung

Nach vorangegangenen Streitereien sind am Mittwochabend gegen 20:00 Uhr zwei 30 und 39 Jahre alte Männer auf einem Firmengelände in Ensingen mit Eisenstangen aufeinander losgegangen. Die Streithähne fügten sich dabei gegenseitig Verletzungen zu und mussten vom Rettungsdienst in Krankenhäuser gebracht werden.

Unbekannte berauben 15-Jährige – Zeugen gesucht

Wohl auf Bargeld hatten es bislang unbekannte Täter abgesehen, die am Dienstag gegen 20.50 Uhr eine Jugendliche im Bereich der Württemberger Straße in Freiberg am Neckar beraubten. Das 15 Jahre alte Opfer war zu Fuß entlang der Württemberger Straße unterwegs und lief über die Autobahnbrücke in Richtung Geisingen. Nach der Brücke läuft sie links in den dortigen Fußweg oberhalb der Autobahn weiter. Nach rund 40 Meter Fußstrecke soll der Jugendlichen von hinten auf die Schulter getippt worden sein. Nachdem die 15-Jährige daraufhin ihre Kopfhörer abgenommen hatte, sah sie drei bislang unbekannte Mädchen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren. Eine der Unbekannten forderte die Herausgabe von Bargeld. Anschließend wurde die 15-Jährige mutmaßlich von der Jugendlichen geschubst, wodurch sie zu Boden fiel und leichte Verletzungen erlitt. Wortlos kniete sich die Unbekannte neben ihr. Im weiteren Verlauf händigte ihr die 15-Jährige aus Angst einen 20-Euro-Schein aus. Nach Erhalt des Geldes machte sich die Täterin samt der Beute und ihren Begleiterinnen, die sich zur Tatzeit passiv verhalten hatten, aus dem Staub. Sie rannten in Richtung der Brücke und anschließend nach rechts in Richtung Stadtmitte davon. Bei der Haupttäterin soll es sich um eine etwa 16 Jahre alte Jugendliche mit schulterlangen, glatten blonden Haaren handeln. Sie ist etwa 165 cm groß, hat ein rundes Gesicht, eine kräftige Statur und sprach akzentfrei Deutsch. Bekleidet war sie mit einem weißen Adidas-Shirt mit schwarzem Logo, einer grauen Jogginghose, einer dunklen schwarzen Jacke und weißen Nike Turnschuhen mit reflektierenden Leuchtstreifen. Ihre beiden Begleiterinnen sind etwa 17 Jahre alt. Eine von ihnen ist etwa 168 cm groß, hat mehr als schulterlange glatte Haare, eine leicht gebogene schmale Nase und ist sehr dünn. Sie hat ein südländisches Aussehen und trug einen dunklen Pullover, eine schwarze Jeanshose und schwarze Turnschuhe. Die dritte Jugendliche mit dunkelbraunem oder schwarzem Haar, das nach hinten eventuell zu einem Dutt zusammengebunden war, ist circa 175 cm groß, hat ein rundes Gesicht und trug dunkle Kleidung. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu der dreiköpfigen Personengruppe geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg unter der Tel. 07141/18-9 zu melden.

Tatverdächtiger stellt sich Polizei – Von der Vermissten fehlt noch jede Spur

Der Tatverdächtige hat sich am Mittwochvormittag bei der Polizei gestellt. Der Aufenthaltshort der vermissten Frau ist weiterhin unbekannt, die Öffentlichkeitsfahndung gilt weiterhin! Ebenso hat die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Daimler-Benz, Smart Fortwo Coupe, Farbe schwarz, grüne Aufschrift: “fresh company” mit dem amtlichen Kennzeichen: WN-FC 1003 weiterhin bestand!

Die Polizei geht weiterhin davon aus, dass der Tatverdächtige etwas mit dem Verschwinden der Vermissten zu tun hat. Wo die 40-Jährige ist ist oder ob ihr Ex-Freund ihr möglicherweise Gewalt angetan hat, ist derzeit noch offen. Die Suche nach ihr läuft weiterhin auf Hochtouren.

Hintergrund:

Am Montag, 08.07.2019 wurde die 40 Jahre alte slowakische Staatsangehörige aus Remshalden als vermisst gemeldet. Seither wird sie von der Polizei gesucht. Die als sehr zuverlässig beschriebene Angestellte war nicht wie vereinbart am vergangenen Freitag an ihrer Arbeitsstelle in Remshalden erschienen. Sie wurde zuletzt am Mittwoch, 03.07.2019, gegen 21:30Uhr gesehen und ist seitdem verschwunden.

Die Polizei bittet weiterhin um Hinweise unter Telefon 07151/950-333.

 

16-Jährige Motorradfahrerin schwer verletzt

Schwere Verletzungen hat sich die 16-jährige Fahrerin eines Leichtkraftrades am Dienstag gegen 13:20 Uhr bei einem Verkehrsunfall auf der L 1125 zwischen Vaihingen/Enz und Kleinglattbach zugezogen. Sie war auf der Landesstraße in Richtung Kleinglattbach und den dortigen Kreisverkehr unterwegs, nach der Bahnunterführung im Verlauf einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen die Leitplanken geprallt. Die 16-Jährige wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Für den Einsatz des Hubschraubers musste der Kreisverkehr gesperrt werden.

Urteil: Wie zuverlässig sind Blitzer?

Radar-Blitzer wird es zwar weiter geben. Aber nach einem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs sind sie zumindest nicht mehr automatisch über jeden Zweifel erhaben – und werden nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachtet.

Das Gericht hat am 5. Juli 2019 geurteilt, dass Messungen mit dem Jenoptik Traffistar S350 nicht verwertbar sind. Vorausgegangen war die Klage eines geblitzten Autofahrers gegen die Tatsache, dass die Messanlagen dieses Typs nicht alle Daten speichern. Eine Anfechtung der Vorwürfe sei dadurch unmöglich. In ihrem Spruch erklären die Verfassungsrichter, die drei Sachverständige eingeschaltet hatten: “Das Grundrecht auf wirksame Verteidigung schließt auch in einem Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen.” (Aktenzeichen Lv 7/17, ID 345, Verfassungsgerichtshof d. Saarlandes).

Doch wie wirkt sich dieses Urteil auf künftige Bußgeldvorwürfe aus? Dazu die Betreiber des Portals www.geblitzt.de: “Konkrete Anhaltspunkte für fehlende Plausibilität der gemessenen Geschwindigkeit können sich ergeben, wenn das Blitzerfoto nicht eindeutig ist, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig gemessen werden oder wenn der Betroffene nicht eindeutig als Fahrzeugführer identifiziert werden kann.”

Auch Verstöße gegen die Bedienungsanleitung der Messanlage oder eine ungewöhnliche Form des geblitzten Fahrzeugs, schlechte Sichtverhältnisse und eine hohe Verkehrsdichte könnten die Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung der Vorwürfe sein.

“Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts”, so ein Coduka-Sprecher. “Hoffentlich ziehen die anderen Bundesländer nach. So hätten Betroffene deutschlandweit mehr Möglichkeiten bei der Überprüfung von Bußgeldvorwürfen.” mid/rhu

Öffentlichkeitsfahndung nach 40-Jähriger – Gewaltdelikt nicht ausgeschlossen

10.07.2019 – 12.00Uhr

++UPDATE – Tatverdächtiger Kevin K. hat sich der Polizei gestellt.

Waiblingen (ots) – Am Montag, 08.07.2019 wurde die 40 Jahre alte slowakische Staatsangehörige aus Remshalden als vermisst gemeldet. Seither wird sie von der Polizei gesucht. Die als sehr zuverlässig beschriebene Angestellte war nicht wie vereinbart am vergangenen Freitag an ihrer Arbeitsstelle in Remshalden erschienen. Sie wurde zuletzt am Mittwoch, 03.07.2019, gegen 21:30 Uhr gesehen und ist seitdem unbekannten Aufenthalts.

Momentan kann ein Gewaltdelikt nicht ausgeschlossen werden. Die Kriminalpolizei Waiblingen hat deshalb am Dienstag eine Sonderkommission mit 40 Beamten eingerichtet. In diesem Zusammenhang richtet sich ein Tatverdacht gegen den 30 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus Weinstadt.

Der Tatverdächtige ist mit der Vermissten gut bekannt und stand zumindest zeitweise in einer Beziehung zu dieser. Er hat seinen Arbeitsplatz in der Nacht zum Dienstag, 09.07.2019 um 00:30 Uhr mit dem Geschäftswagen, Daimler-Benz, Smart Fortwo Coupe, Farbe schwarz, grüne Aufschrift: “fresh company” mit dem amtlichen Kennzeichen: WN-FC 1003 unerlaubt und fluchtartig verlassen. Er ist seitdem unbekannten Aufenthalts.

Der Tatverdächtige und die Vermisste haben Bezüge ins Ausland, weshalb die Soko nicht ausschließen kann, dass sich die Personen auch im Ausland befinden.

Die Kriminalpolizei hat unter der Telefonnummer 07151/950-333 ein Hinweistelefon eingerichtet und bittet dringend um Zeugenhinweise aus der Bevölkerung!

Insbesondere fragt die Soko:

++ Wer stand seit Mittwochabend mit der Vermissten in Kontakt (telefonisch, persönlich, soziale Netzwerke)?

++ Wer hat den Tatverdächtigen Kräge seit Dienstag, 09.07.2019, 00:30 Uhr gesehen oder kann Hinweise zu seinem möglichen Aufenthaltsort geben?

++ Wer hat den Smart Fortwo Coupe, Farbe schwarz, grüne Aufschrift: “fresh company”, mit dem amtlichen Kennzeichen: WN-FC 1003 gesehen oder kann Angaben zu seinem Standort machen?

++ Wer kann sonst Hinweise geben, die zum Auffinden der Vermissten und des Tatverdächtigen führen könnten?

Bilder der Vermissten, des Tatverdächtigen und des zuletzt benutzten Fahrzeugs sind unter dem Link: https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/oeffentlichkeitsfahndung-nach-vermisster-person-und-tatverdaechtigem/

abrufbar.

Bei Antreffen der Personen bitte unverzüglich über Notruf 110 die Polizei verständigen und nicht an den Tatverdächtigen herantreten.