Telefonate ins EU-Ausland werden billiger

ANZEIGE

Nach Telefonaten ins Ausland kann schon mal die Telefonrechnung explodieren. Doch vor dieses Szenario hat die EU einen neuen Riegel geschoben. Allerdings muss man einige Dinge beachten.

Allgemein gilt: Egal ob per Handy oder übers Festnetz: Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder kosten ab 15. Mai netto nur noch maximal 19 Cent pro Minute. Eine SMS darf ab dann für höchstens sechs Cent ohne Mehrwertsteuer versandt werden. “Die mobile Kommunikation wird durch die neuen Regelungen innerhalb der EU vereinfacht und preiswerter”, lobt die Verbraucherzentrale NRW. Die Regelung zu den neuen Preisobergrenzen für Telefonate vom Inland ins EU-Ausland gilt jedoch zunächst nur für eine Dauer von etwa fünf Jahren.

Und: Die Preisobergrenze gilt für Telefonate oder SMS, wenn die verbrauchten Einheiten nutzungsabhängig pro Minute oder pro SMS abgerechnet werden. Telekommunikationsunternehmen können zusätzlich spezielle Tarife anbieten, in denen die Preisobergrenze nicht berücksichtigt wird. Dies ist etwa der Fall, wenn Kunden einen Tarif buchen, der Gespräche sowie SMS ins EU-Ausland aber auch für Drittländer umfasst. Für solche speziellen Tarife können Anbieter die Preise weiterhin selbst festlegen.

ANZEIGE

Auch bei Flatrate-Verträgen, die neben den EU-Ländern auch Auslandsgespräche in Nicht-EU Länder umfassen, müssen die Preisobergrenzen nicht beachtet werden. Dies ändert sich schlagartig, sobald die Minuten- oder SMS-Pakete der Flatrate aufgebraucht sind. Ab dann dürfen nur Kosten in Höhe der gedeckelten Preise berechnet werden. Kunden sollten für Auslandsgespräche rechtzeitig prüfen, ob ein Flatrate-Tarif für sie trotz Wegfall der Preisobergrenzen günstiger ist, raten die Verbraucherschützer.

Die Preisobergrenzen gelten ab dem 15. Mai. Bei speziellen Tarifen treten die neuen Regelungen abhängig vom Tarif erst nach einer Frist von zwei Monaten automatisch zum 15. Juli in Kraft. Es besteht aber auch die Möglichkeit, direkt kostenfrei in den gedeckelten Tarif zu wechseln. Wer seinen speziellen Tarif beibehalten will muss dies seinem Telefonanbieter vor Fristablauf ausdrücklich mitteilen. Kunden sollten sich rechtzeitig darüber informieren, welcher Tarif für sie der günstigste ist, um nicht durch die automatische Umstellung in eine Kostenfalle zu geraten, erklärt die Verbraucherzentrale.

Telefonieren und Simsen in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, können weiterhin sehr schnell ins Geld gehen. Die Preisdeckelung gilt nämlich nicht bei Verbindungen in Länder wie Thailand, die Schweiz oder die Türkei. Auch bei einer Kreuzfahrt auf hoher See oder während eines Flugzeug-Trips innerhalb der EU können die Kosten fürs Simsen und Surfen schnell explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten ins Mobilfunknetz einwählt. Hierfür gilt bisher noch keine Preis-Deckelung. cid/wal