Testpflicht für Deutschland-Rückkehrer: Das sollten Urlauber jetzt unbedingt beachten

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Sie planen einen Urlaub im europäischen Ausland? Oder möchten mal schnell für eine Geschäftsreise ins Nachbarland? Seit dem 01. August müssen alle Reisende ab zwölf Jahren, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, einen negativen Test, einen Impf- oder einen Genesenennachweis vorlegen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat die Regeln und Kosten für Corona-Tests sowie die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

Welche Corona-Tests werden in Europa durchgeführt?

Es gibt verschiedene Arten von COVID-19-Tests. Üblicherweise werden im europäischen Ausland die folgenden Tests angeboten:

  • PCR-Tests: Mit einem Abstrichaus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum wird festgestellt, ob eine Person zum Zeitpunkt des Tests Träger des Virus ist. Das Verfahren gilt als sicherste Methode, um eine Infektion nachzuweisen. Die Auswertung erfolgt in einem Labor. Die Ergebnisse liegen häufig erst nach 24 Stunden vor.
  • Antigen-Tests (Schnelltests): Ein Abstrich im Nasen- oder Rachenraum ermöglicht es, die vom Virus produzierten Proteine (die Antigene) zu identifizieren.
    Der Test wird von geschultem Personal durchgeführt. Ergebnisse sind üblicherweise in weniger als 30 Minuten bekannt. Antigen-Tests sind weniger genau als PCR-Tests.
  • Selbsttests: Die Tests können selbst durchgeführt werden, etwa mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel.
    Die Ergebnisse liegen in etwa zwanzig Minuten vor. Genau wie Antigen-Tests weisen Selbsttests eine höhere Fehlerrate als PCR-Tests auf.
  • Serologische Tests: Durch eine Blutentnahme wird festgestellt, ob eine Person bereits mit dem Coronavirus infiziert war oder Antikörper entwickelt hat. Serologische Tests zeigen nicht, ob aktuell eine Infektion vorliegt.

 

Überblick über die verschiedenen Test- und Nachweispflichten. Quelle: Bundesregierung.de

Kann ein im Ausland durchgeführter PCR-Test in Deutschland erstattet werden?

Wenn Sie im europäischen Ausland einen Corona-Test (PCR- oder Antigentest) machen lassen, werden die Kosten von Ihrer deutschen Krankenkasse nur dann erstattet, wenn die Kosten auch in Ihrem Reiseland für die dort Versicherten übernommen werden.

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Handelt es sich nicht um eine sogenannte „Leistung bei Krankheit“ der Krankenkassen in dem jeweiligen EU-Land, haben Sie auch hierzulande keinen Anspruch auf Erstattung.

Denken Sie daran, im Zweifel immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzuzeigen.

In vielen Arztpraxen und Krankenhäusern im EU-Ausland wird die EHIC allerdings nicht anerkannt, sodass Sie in Vorleistung treten zu müssen.

Die Rechnung für den Test können Sie im Anschluss an Ihre Reise bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, sofern der Corona-Test wie oben geschildert erstattungsfähig ist.

Sofern Sie daneben auch noch eine private Auslandsreisekrankenversicherung haben, können Sie sich bereits im Vorfeld informieren, ob diese die Kosten für Corona-Tests eventuell übernimmt.

Wie viel kosten Corona-Tests in den jeweiligen Mitgliedstaaten?

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um Corona-Tests in 27 europäischen Ländern. Nur in drei Ländern sind Corona-Tests für Touristen aktuell noch kostenlos (Dänemark, Niederlande und Österreich). In allen anderen Ländern müssen Sie zahlen.

Hier gibt es Informationen über alle Länder

Das Europäische Verbraucherschutzzentrum gibt einen Überblick

red