
Nach der Verunreinigung des Trinkwassers in Teilen von Möglingen gibt es Entwarnung: Die gemessenen Stoffe lagen deutlich unter kritischen Werten. Die Einschränkungen waren reine Vorsichtsmaßnahme – eine Gesundheitsgefahr soll zu keinem Zeitpunkt bestanden haben, so das Landratsamt Ludwigsburg.
Von Lea Brandt – 16.43 Uhr
Ludwigsburg/Möglingen. Nach der Wasserverunreinigung in Teilen Möglingens steht das endgültige Untersuchungsergebnis fest: Zu keinem Zeitpunkt bestand eine gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung. Das teilt das Landratsamt Ludwigsburg mit.
Die erste Wasserprobe war am 2. April 2026 entnommen worden, nachdem in der sogenannten Hochzone Möglingen eine Verunreinigung festgestellt worden war. Das Gesundheitsamt hatte daraufhin vorsorglich untersagt, das Trinkwasser zu nutzen. Betroffen waren konkret benannte Straßen. Die Wasserversorgung wurde umgestellt, Leitungen gespült und die Bevölkerung informiert. In den darauffolgenden Tagen wurden mehrfach Proben entnommen, bis schließlich Entwarnung gegeben werden konnte.
Nach Angaben des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg, das die erste Probe analysierte, war das Wasser vor allem geruchlich beeinträchtigt. Auch Bürgerinnen und Bürger, die vor der Warnung mehrere Liter des Wassers getrunken haben, seien keiner gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt gewesen.
Messergebnisse im Überblick
In der Probe aus dem Wasserturm vom 2. April wurden folgende Werte festgestellt:
Toluol: 1,1 µg/l
m- und p-Xylol: 1,2 µg/l
o-Xylol: 0,62 µg/l
Summe Trihalogenmethane: 9,6 µg/l
Für Toluol und Xylol sind in der Trinkwasserverordnung keine eigenen Grenzwerte festgelegt. Zur Bewertung wird der Grenzwert für das gesundheitlich deutlich kritischere Benzol herangezogen. Dieser liegt bei 1 µg/l, kann nach Empfehlung unter bestimmten Bedingungen jedoch vorübergehend bis zu 20 µg/l betragen. Die gemessenen Werte lagen deutlich darunter.
Auch die Summe der Trihalogenmethane blieb mit 9,6 µg/l unter dem gesetzlichen Grenzwert von 50 µg/l. Diese Stoffe entstehen unter anderem bei der Chlorung von Wasser, wenn Desinfektionsmittel mit organischen Bestandteilen reagieren.
Maßnahmen waren Vorsorge
Das Landratsamt betont, dass die eingeleiteten Maßnahmen aus Vorsorgegründen erforderlich gewesen seien, da zunächst unklar war, um welche Stoffe es sich handelt und ob gesundheitliche Risiken bestehen könnten.

