Trotz Corona-Lockerungen – Weiterhin Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen

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Aufgrund sinkender Infektionszahlen werden die Corona-Regeln gelockert. Ab Montag, 28. Juni ist beispielsweise das Tragen einer medizinischen Maske an Haltestellen im Freien keine Pflicht mehr. Jedoch gilt die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen weiterhin. Das gab das Verkehrsministerium in Stuttgart am Samstag bekannt.

Infolge der niedrigen Inzidenzzahlen in der Corona-Pandemie entfällt von Montag, 28. Juni, an auch die Pflicht zum Tragen einer Maske an ÖPNV-Haltestellen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. In den Fahrzeugen sowie in geschlossenen Haltestellen muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Dies sieht die geänderte Corona-Verordnung des Landes vor, so das Ministerium.

Sinkende Inzidenzen erlauben Lockerungen

Verkehrsminister Hermann (Grüne) befürwortet, dass an Haltestellen im Freien die Maskenpflicht aufgehoben wird: „In sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg sind die Inzidenzzahlen gesunken. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, die nur durch die gemeinsamen Anstrengungen in den vergangenen Monaten erreicht werden konnte. Wo dies wegen des geringen Übertragungsrisikos möglich ist, wie an Haltestellen im Freien, an denen der Mindestabstand eigehalten werden kann, kann die Maskenpflicht dann auch gelockert werden.“

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Maskenpflicht in Fahrzeugen gilt weiter

Dennoch rief Hermann zu umsichtigem Verhalten auf: „Trotz der gesunkenen Fallzahlen sollten die Fahrgäste in Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen eine medizinische Maske korrekt im Sinne von Vorsicht und Rücksicht tragen. Es ist auch nicht verboten, sich und andere weiterhin durch eine freiwillige und sachgemäße Nutzung von FFP2-Masken zu schützen.

red