TÜV-Verband: Vier E-Autos sind prüfungstauglich

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Zahlen lügen nicht. Sie zeigen: Die E-Mobilität in Deutschland nimmt Fahrt auf. Denn im Jahr 2020 wurden 394.940 Neuwagen mit elektrischem Antrieb neu zugelassen. Das ist ein Anstieg um 206 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der TÜV-Verband findet deshalb, dass sich der Trend zur Elektromobilität auch in der Fahrausbildung niederschlagen sollte. Deshalb haben die TÜV-Unternehmen jetzt auf eigene Kosten fünf neue Elektrofahrzeuge begutachtet, damit sie als Prüffahrzeuge zugelassen werden können.

Viele Fahrschulen erweitern derzeit ihre Fuhrparks um Elektrofahrzeuge. Seit dem 1. April können Fahranfänger ihre praktische Prüfung auch mit einem Automatikwagen absolvieren. Sie dürfen aber auch Autos mit Schaltgetriebe fahren, wenn sie mindestens zehn Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt in einem Schaltwagen gemacht haben.

Bisher waren 13 Pkw-Modelle mit batterie-elektrischem Antrieb als prüfungstaugliche Fahrzeuge zugelassen. In der Regel werden Fahrzeuge vor deren Markteinführung im Rahmen der so genannten Typgenehmigung zusätzlich für ihre Eignung als Prüffahrzeug begutachtet. Bei E-Autos werde die Begutachtung als Prüffahrzeug noch zu selten von den Herstellern beantragt, kritisiert der TÜV-Verband.

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Um die Anzahl elektrischer Prüffahrzeuge zu erhöhen, haben die TÜV-Unternehmen fünf weitere E-Autos auf deren Prüfungstauglichkeit begutachtet: Die Modelle Polestar 2, Hyundai Ioniq , Kia e-Niro und Tesla Y (Markteinführung in der EU Ende 2021 erwartet) konnten als Prüffahrzeuge zugelassen werden.

Der Kia e-Soul erfüllte die Anforderungen nicht, weil er nicht ausreichend Platz für Fahrlehrer und Prüfer bietet. Die begutachteten Fahrzeugmodelle wurden in Abstimmung mit Fahrlehrern ausgewählt. Da die Hersteller derzeit laufend neue Elektroautos auf den Markt bringen, wird die Anzahl der zugelassenen Prüfungsfahrzeuge in den nächsten Monaten weiter steigen.

Andreas Reiners / glp