Überraschende Impfeinladung: Das sollten Sie wissen

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Nicht wenige Menschen sind überrascht, wenn plötzlich Einladungen zum Termin im Impfzentrum in ihrem Briefkasten landen. Wer weder durch Alter oder Vorerkrankung einer Risikogruppe angehört noch durch sonstige Gründe Ansprüche erkennen kann, fragt sich: Warum bin ich zu einer priorisierten Impfung berechtigt?

Auch in der Beratung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) treten solche Fälle vermehrt auf. Aufschlussreich kann ein Blick in die Patientenquittung sein: Denn eine Ursache für Aktenkundige, dem Patienten aber nicht bekannte Diagnosen können auch in der Patientenquittung ersichtliche irrtümlich oder bewusst falsch abgerechnete Leistungen sein – mit mitunter schwerwiegenden Folgen.

“Bei der Abrechnung von Leistungen zwischen Arzt und Krankenkassen bleiben Patienten in der Regel außen vor. Solange Patienten wissen, welche Diagnosen gestellt und welche Behandlungen gewählt und abgerechnet wurden, ist das auch nicht problematisch”, sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. “Denn gesetzlich Versicherte zeigen in der Regel nur ihre Krankenkassenkarte vor, um die passende Behandlung zu erhalten.”

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Überraschende Impfeinladungen können jedoch auch Anlass für Fragen dazu sein, was der Arzt dokumentiert hat und was mit welcher Begründung über die Krankenkassen abgerechnet worden ist.

“Wenn aber klar wird, dass sich hinter der Einladung auch unangenehme Überraschungen – wie etwa den Betroffenen bislang unbekannte chronische Erkrankungen – verbergen könnten, ist das für viele ein Schock”, sagt die juristische Leiterin der UPD, Heike Morris. “Es ist verständlich und auch vernünftig, wenn Betroffene im Zweifelsfall nachvollziehen wollen, warum sie eine überraschende Einladung erhalten haben.”

Die Unabhängige Patientenberatung rät Patienten, die sich über Impfeinladungen wundern oder auch nur über abgerechnete Leistungen informieren wollen, sich eine so genannte Patientenquittung ausstellen zu lassen. “In einer Patientenquittung sind alle Leistungen und deren Kosten vermerkt, die Ärzte oder Kliniken gegenüber der Krankenkasse für den entsprechenden Patienten abgerechnet haben. Das Anrecht auf die Ausstellung dieser gut verständlichen Quittung ist für Patienten gesetzlich verankert”, sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede.

Die Quittung kann bei der Krankenkasse angefordert werden, die im Regelfall einen Überblick über alle, oft mit verschiedenen Ärzten abgerechnete Leistungen hat. “Patienten müssen gegenüber der Krankenkasse ausdrücklich um diese Informationen bitten”, sagt Thorben Krumwiede.

Die Patientenquittung bietet Patienten nach Angaben des Experten die Möglichkeit, zu kontrollieren, ob der Arzt alle abgerechneten Behandlungen auch tatsächlich erbracht hat. Fragen zur Patientenquittung oder auch zum Anspruch auf Berichtigung von falschen Diagnosedaten klären wir gern in unserer Beratung.

Ralf Loweg / glp