Unerlaubte Telefonwerbung – 145.000 Euro Bußgeld verhängt

ANZEIGE

Ein Callcenter in Hamburg hat für Mobilcom-debitel und Sky Deutschland Anrufe getätigt und massiv Kunden dazu gedrängt Produkte der genannten Unternehmen zu erwerben. Die Bundesnetzagentur hat jetzt gegen das Callcenter “Cell it!” ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro verhängt. 

Das Callcenter-Unternehmen “Cell it!” hatte nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur im Auftrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-debitel an dessen Kunden insbesondere Drittanbieterabonnements für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen vertrieben. Dabei kam es nach einer Pressemeldung der Bundesnetzagentur immer wieder dazu, dass den Angerufenen im Nachgang des Telefonats Zusatzdienstleistungen untergeschoben und teilweise auch in Rechnung gestellt wurden, die diese überhaupt nicht bestellt hatten.

Daneben hatte “Cell it!” für den Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland Fernsehen telefonische Neukundenakquise übernommen. Das Unternehmen führte all diese Anrufe durch, obwohl keine gültige Werbeeinwilligung der Angerufenen vorlag. Viele Betroffene berichteten zudem gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten, durch die sie sich massiv belästigt fühlten, teilte die Bundesnetzagentur weiter mit.

ANZEIGE

Gegen die beiden beauftragenden Unternehmen Mobilcom-debitel und Sky Deutschland Fernsehen hatte die Bundesnetzagentur wegen der rechtswidrigen Werbeanrufe ebenfalls bereits hohe Bußgelder verhängt.

Unseriöser Datenhandel und Werbeanrufe ohne Zustimmung

Bei der telefonischen Neukundenakquise für Sky Deutschland Fernsehen hatte die Cell it! Adresskontingente bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben.

Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben Angerufenen diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels eine Werbeeinwilligung erteilt. Weder die Cell it! noch ihre Auftraggeber hatten dies im Vorfeld der Telefonkampagne ausreichend geprüft, so die Bundesnetzagentur.

Die Geldbuße gegen die Cell it! ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

red