
Wer Jura in der Justiz lernen will, muss sich zur Verfassung bekennen: Baden-Württemberg führt eine Verfassungstreue-Erklärung für angehende Juristen ein. Wer sich weigert, dem Grundgesetz schriftlich die Treue zu versichern, wird künftig nicht zum Referendariat zugelassen. Justizministerin Gentges spricht von einem klaren Signal gegen Extremismus im Staatsdienst.
Stuttgart (red) – Angehende Referendare in Baden-Württemberg müssen künftig eine Erklärung zur Verfassungstreue abgeben, bevor sie zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Das hat Justizministerin Marion Gentges am Donnerstag am Rande der Landtagssitzung mitgeteilt.
Die geplante Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung sieht vor, dass die Ablehnung des Zulassungsantrags droht, wenn die Erklärung nicht vorgelegt wird.
Laut Ministerium kann der Antrag grundsätzlich abgelehnt werden, wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue einer Bewerberin oder eines Bewerbers bestehen.
Justizministerin Gentzes betonte, dass Referendare in der Justiz bereits verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen und kurz davor stehen, Richter, Staatsanwälte oder Anwälte zu werden. „Verfassungsfeindlichkeit und juristischer Vorbereitungsdienst gehen nicht zusammen.“
Die neue Regelung soll schnell und pragmatisch umgesetzt werden, das Anhörungsverfahren wurde bereits eingeleitet.



