Verfassungswidrig: Berliner Mietendeckel ist nichtig

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Der „Berliner Mietendeckel“ ist nichtig, das erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Das Gesetz, das vor über einem Jahr verabschiedet wurde, verstößt gegen das Grundgesetz, so die Richter.

Der Berliner Mietendeckel ist nach einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unwirksam. Das Gesetz sei nichtig, heißt es in dem Beschluss.

Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, hieß es in dem Beschluss. Hintergrund war die Klage von 284 Abgeordneten des Deutschen Bundestages der Fraktionen von CDU/CSU und FDP.

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1,5 Millionen Wohnungsmieten eingefroren

Das von der Berliner rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Gesetz war bis 2025 befristet und bundesweit einmalig. Aufgrund des Gesetzesverabschiedung am 23. Februar 2020 wurden die bestehenden Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Bundeshauptstadt eingefroren.

Link: Hier geht es zum Beschluss des Gerichts

red