Wahlprüfungsausschuss gegen Neuauszählung – BSW will vors Bundesverfassungsgericht

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags lehnt eine Neuauszählung der Bundestagswahl ab – und weist damit den Antrag des Bündnis Sahra Wagenknecht zurück. Parteichefin Wagenknecht spricht von „Befangenheit“ und kündigt Verfassungsklage an.

Ludwigsburg (red) – Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat sich dagegen ausgesprochen, die Bundestagswahl neu auszuzählen, und damit ein entsprechendes Anliegen des „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) zurückgewiesen. Die Mehrheit des Ausschusses halte die Einsprüche des BSW für unbegründet, teilte der Ausschuss-Vorsitzende, Macit Karaahmetoglu (SPD), am Donnerstag mit.

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Jeder einzelne Fall sei widerlegt worden, hieß es. Es seien keine Wahlfehler festgestellt worden. Die Bundeswahlleiterin und die 16 Landeswahlleiter seien jedem einzelnen Hinweis sehr präzise nachgegangen.

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BSW-Parteichefin Sahra Wagenknecht warf dem Gremium Befangenheit vor. Sie kündigte an, gegen die Entscheidung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Das ist eine Entscheidung für Merz und gegen die Demokratie“, sagte sie dem Nachrichtenportal „T-Online“. „Dass der Wahlprüfungsausschuss keine Neuauszählung will, stand von Beginn an fest, denn er schätzt es wohl ähnlich ein wie wir, dass das BSW dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Bundestag einziehen würde.“ Dies würde Mandate kosten, und „die Mehrheit der schwarz-roten Koalition wäre weg“, so Wagenknecht.

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