
Das neue Wahlrecht zeigt drastische Folgen: In Baden-Württemberg haben sechs direkt gewählte CDU-Kandidaten trotz Erststimmenmehrheit keinen Sitz im Bundestag erhalten. Bundesweit trifft es insgesamt 23 Wahlkreissieger – darunter auch Kandidaten der CSU, AfD und SPD. Grund ist die neue Regelung, wonach nur die Zweitstimmen über die Sitzvergabe entscheiden.
Berlin (red) – Bei der Bundestagswahl haben wegen des neuen Wahlrechts 23 Wahlkreissieger den Einzug in den Bundestag verpasst. Das teilte Bundeswahlleiterin Ruth Brand am frühen Montagmorgen mit.
Hintergrund ist demnach, dass die Parteien jeweils nicht genug Zweitstimmen erhielten, die alleine darüber entscheiden, wie viele Mandate sie im Bundestag erhalten. Leidtragende ist vor allem die Union: 15 Wahlkreissieger der CDU in Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie drei der CSU in Bayern sind trotz Erststimmenmehrheit nicht dabei. Die SPD trifft es zudem in Bremen.
In den neuen Bundesländern sind derweil vier AfD-Bewerber betroffen: im Brandenburger Wahlkreis Oberhavel – Havelland II sowie in Rostock, Halle (Saale) und Leipzig.
Betroffen sind folgende Wahlkreise in Baden-Württemberg:
•Rhein-Neckar (WK 277) – Moritz Oppelt (CDU)
•Lörrach – Müllheim (WK 282) – Müllheim, Stefan Glaser (CDU)
•Tübingen (WK 290) – Christoph Naser (CDU)
•Stuttgart II (WK 259) – Maximilian Mörseburg (CDU)
•Heidelberg (WK 274) – Alexander Föhr (CDU)
•Mannheim (WK 275) – Melis Sekmen (CDU)
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