Stuttgart – Am 27. März 2023 ruft die Gewerkschaft EVG gemeinsam mit verdi zu einem Warnstreik auf, der voraussichtlich auch den gesamten öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg beeinträchtigen wird. Dies hat direkte Auswirkungen auf den Schulweg vieler Schülerinnen und Schüler im Bundesland. Das Kultusministerium von Baden-Württemberg bestätigte am Freitag auf seiner Webseite die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler am Montag dem Präsenzunterricht fernbleiben dürfen, sofern sie aufgrund des Streiks nicht zur Schule kommen können und keine alternativen Fahrtmöglichkeiten bestehen. Allerdings muss die Schule darüber informiert werden, wie es in §2 der Schulbesuchsverordnung festgehalten ist.
Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund des Streiks nicht zur Schule kommen können, weil Busse und Bahnen nicht fahren und keine alternativen Fahrtmöglichkeiten bestehen, dürfen sie am Montag, den 27. März 2023 dem Präsenzunterricht fernbleiben, gibt das Ministerium auf seiner Webseite bekannt. Allerdings muss die Schule darüber unverzüglich informiert werden, wie es in §2 der Schulbesuchsverordnung heißt: “Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht).”
red