Was ist erlaubt? Regelbetrieb an Schulen in Zeiten von Corona

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Kornwestheim. Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schulen und Kindertagesstätten haben oberste Priorität. Das gilt insbesondere mit Blick auf das Coronavirus. Um das Risiko einer möglichen Ansteckung zu minimieren, findet der Regelbetrieb an den Schulen nach den Sommerferien unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen statt.

Grundlage bildet die Coronaverordnung für Schulen, die von der Landesregierung am 31. August 2020 verabschiedet worden ist und die am Montag, 14. September 2020, in Kraft tritt. Darin ist unter anderem geregelt, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an den weiterführenden Schulen verpflichtend ist. Diese muss in allen Bereichen der Schule getragen werden, eine Ausnahme bilden die Klassenzimmer, “In den Klassenzimmern muss niemand eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es sei denn, er möchte dies freiwillig tun“, betont Gabriele Wörsching, die bei der Kornwestheimer Stadtverwaltung die Abteilung Schulverwaltung leitet. In den Grundschulen entfällt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sogar komplett. 

Lehrkräfte, Eltern und Beschäftigte der Schule haben untereinander einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu halten. Für den Abstand zu den Schülerinnen und Schülern und für ihren Umgang untereinander gilt dieses Gebot allerdings nicht. Die Schülerinnen und Schüler sollen nach Möglichkeit im Klassenverbund oder in konstanten Gruppen unterrichtet werden, so dass sich die Berührungspunkte nachvollziehen lassen. Um die Kontakte der Kinder und Jugendlichen zu reduzieren, werden die Anfangs- und Endzeiten für den Unterricht sowie die Pausenzeiten gestaffelt. Auch die Bereiche, in denen sich die Schülerinnen und Schüler aufhalten, sind nach Klassenzugehörigkeit voneinander getrennt. Darüberhinaus stehen genügend Mittel für die Handdesinfektion zur Verfügung. Diese werden vom Land bereitgestellt. 

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Der Sportunterricht findet ebenso wie der Musikunterricht teilweise unter besonderen Bedingungen statt. Ab Mitte September dürfen die Schulen unter Einhaltung von Hygieneregeln auch wieder für nicht-schulische Veranstaltungen genutzt werden. 

Hatten die Schulmensen der weiterführenden Schulen zuletzt nicht geöffnet, wird dort nach dem Ende der Sommerferien wieder Essen ausgegeben. Die Mitarbeiter in den Mensen, die ohnehin mit den strengen Hygienevorschriften in diesem Bereich vertraut sind, tragen jetzt bei ihrer Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung. Außerdem sind sie angehalten, die Tische zu reinigen, wenn eine Gruppe von Schülern die Schulmensa verlassen hat. An den Grundschulen gehen die Kinder grundsätzlich klassen- und gruppenweise zum Essen. 

„Mein besonderer Dank gilt den Verantwortlichen in den Schulen, insbesondere den Schulleitungen, die den Hauptteil der Organisation für einen gelungenen Schulstart leisten“, so Gabriele Wörsching.

Marion Blum