Was man über E-Scooter wissen sollte

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Mit den steigenden Temperaturen werden sie wieder attraktiver: die E-Scooter. Doch wo dürfen sie fahren – und was muss man sonst noch bei einem Leih- oder dem eigenen Roller wissen?

Alle Scooter dürfen auf Radwegen und -fahrstreifen unterwegs sein, so ARAG-Experte Tobias Klingelhöfer. Gibt es die nicht, gehören die kleinen Flitzer auf die Fahrbahn. Die ursprüngliche Regelung, E-Scooter, die zwischen sechs und zwölf Stundenkilometer schnell sind, auf Gehwegen fahren zu lassen, wurde vom Bundesrat verworfen.

Eine spezielle Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren. Vorgeschrieben ist aber eine Haftpflichtversicherung. Die wird hinten am Fahrzeug durch einen Versicherungsaufkleber mit fälschungssicherem Hologramm dokumentiert.

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Alkohol am Lenker ist laut Klingelhöfer gar keine gute Idee. Anders als bei Fahrrädern oder E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge: Für Fahranfänger heißt das 0,0 Promille, für alle anderen Fahrer ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot.

Wer einen Unfall mit einem nicht zugelassenen E-Scooter baut, haftet für alle verursachten Schäden. Zudem kostet es 70 Euro Bußgeld und die Polizei kann Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verhängen. Dafür werden 150 bis 500 Euro fällig. Auch Rotlichtverstöße sind auf dem elektrischen Roller kein Kavaliersdelikt: Passiert dabei ein Unfall, setzt es ein Bußgeld von 180 Euro. Zudem kostet es einen Punkt in Flensburg.

Ganz einfach ist das Fahren mit dem E-Scooter nicht. Das Trittbrett ist relativ kurz. Fahrer müssen sich mit beiden Händen am schmalen Lenker festhalten und haben keinen Arm frei, um anzuzeigen, wenn sie abbiegen wollen. Und da weder Blinker oder Bremsleuchten vorgeschrieben sind, werden Bremsvorgänge und Fahrtrichtungswechsel von anderen Verkehrsteilnehmern oft spät oder gar nicht erkannt.

Auch glatte oder holprige Straßen sind für E-Scooter-Fahrer wegen der meist kleinen Räder eine besondere Herausforderung und nicht mit dem Fahrrad zu vergleichen. Anfängern rät der ARAG-Experte daher unbedingt zu einigen Übungsrunden ohne Verkehr, etwa auf einem leeren Parkplatz.

Rudolf Huber / glp