Was Sie über Wohngeld wissen sollten

ANZEIGE

Viele Menschen haben nicht genug Geld, um sich eine Wohnung leisten zu können. Das Wohngeld kann helfen. Doch viele Bundesbürger scheuen sich, diese Unterstützung zu beantragen. Mit der Wohngeldreform, die seit Anfang 2020 in Kraft getreten ist, steht mehr Geld zur Verfügung. ARAG-Experten sagen, wer Anspruch auf Wohngeld hat und wie man den Zuschuss beantragen kann.

Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der seit mehr als 50 Jahren an einkommensschwache Bundesbürger ausgezahlt wird. Es muss allerdings beantragt werden. Mieter erhalten es als Mietzuschuss. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, bekommen einen so genannten Lastenzuschuss.

Wer bekommt Wohngeld? Wohngeld kann bekommen, wessen Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum – egal, ob Mietwohnung oder eigene Immobilie – zu tragen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Destatis bezogen bis Ende 2017 rund 592.000 Haushalte Wohngeld.

ANZEIGE

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld? Wer über ein gewisses Vermögen aus Bargeld, Sparguthaben, Wertpapieren oder Ähnlichem verfügt, bekommt kein Wohngeld. Die Grenze liegt bei 60.000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 Euro bei jeder weiteren Person, die im Haushalt lebt. Wer bereits sogenannte Transferleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, hat auch keine Chance auf Wohngeld, da die Wohnkosten bereits mit dieser Transferleistung abgedeckt sind.

Wie hoch ist das Wohngeld? Bislang waren für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt im Schnitt 145 Euro pro Monat drin. Ab 2020 sollen durchschnittlich 190 Euro monatlich möglich sein.

Und: Gemeinden bieten Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags an. Sie sind nach Angaben der ARAG-Experten sogar zur Hilfe verpflichtet.

Ralf Loweg