Wasser wird knapp: Landkreis Ludwigsburg untersagt Wasserentnahme aus Flüssen und Seen

Ludwigsburg – Es ist eine Maßnahme mit Signalwirkung: Ab sofort ist im Landkreis Ludwigsburg die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verboten. Das Landratsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen – als Reaktion auf die anhaltende Trockenheit und den deutlich gesunkenen Wasserstand in Bächen, Flüssen und Seen.

Selbst gültige Entnahme-Erlaubnisse sind davon betroffen. Sie werden bis auf Weiteres widerrufen – mit einer wichtigen Ausnahme: Anlagen, die das entnommene Wasser vollständig wieder zurückführen, wie etwa Wasserkraftwerke oder Wärmepumpenanlagen, dürfen weiterhin betrieben werden. Auch der Neckar sowie lokal gespeiste Gewässer wie der Mühlbachstausee oder der Gründelbach sind ausgenommen.

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Die Behörde begründet den Schritt mit ökologischen Risiken. Die Wassermenge in den oberirdischen Fließgewässern sei derzeit „sehr gering“. Das beeinträchtige die Selbstreinigungskraft, lasse den Sauerstoffgehalt sinken und gefährde viele Pflanzen- und Tierarten. Ziel der Maßnahme sei es, die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer trotz Hitze und Niedrigwasser aufrechtzuerhalten.

Landrat Dietmar Allgaier appelliert an die Vernunft aller, das Entnahmeverbot zum Schutz der Gewässer einzuhalten. Verstöße gegen das Entnahmeverbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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Die vollständige Verfügung ist auf der Website des Landkreises in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Weitere Informationen zum Thema Niedrigwasser stellt das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg unter niz.baden-wuerttemberg.de bereit.

red