Weniger Insolvenzen im Corona-Jahr

ANZEIGE

Die befürchtete Flut von Unternehmens-Pleiten im Corona-Jahr hat sich nicht bestätigt. So haben die deutschen Amtsgerichte im Jahr 2020 insgesamt 15.841 Insolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 15,5 Prozent weniger als 2019.

Die Zahl der beantragten Unternehmens-Insolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Einen Anstieg hat es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (+11,6 Prozent gegenüber 2008).

Die durch die Corona-Krise verursachte wirtschaftliche Not vieler Unternehmen spiegelt sich somit nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt war.

ANZEIGE

Die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen machte sich im Jahresergebnis 2020 unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeiten in den Gerichten nur leicht bemerkbar.

Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.

Die meisten Unternehmens-Insolvenzen gab es im Jahr 2020 im Baugewerbe mit 2.500 Fällen (2019: 3.044). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 2.466 Insolvenzanträge (2019: 3 166). Im Gastgewerbe wurden lediglich 1.775 (2019: 2.156) Insolvenzanträge gemeldet.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmens-insolvenzen beliefen sich im Jahr 2020 auf knapp 44,1 Milliarden Euro. 2019 hatten sie noch bei rund 26,8 Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2019.

Ralf Loweg / glp