Wenn das Ferienhaus schon belegt ist

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Die Masche ist genauso mies wie die Bilder malerisch und die Preise unglaublich günstig sind: Mit gefälschten Anzeigen für Ferienwohnungen nutzen aktuell Betrüger die massive Nachfrage aus. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt deshalb vor Fake-Anzeigen im Internet und verrät, wie sich diese Betrugsversuche erkennen lassen.

Wer spontan eine Ferienunterkunft sucht, sollte jedenfalls ganz genau hinschauen: “Auf den bekannten Online-Portalen wie Airbnb, eBay-Kleinanzeigen oder FeWo-Direkt sind zurzeit immer wieder Anzeigen fingierter Ferienhäuser und -wohnungen zu finden”, so Rechtsexpertin Kathrin Körber. Urlauber stehen dann vor leeren Grundstücken oder Unterkünften, die bereits anderweitig vermietet sind.

Unseriöse Anzeigen fallen unter anderem dadurch auf, dass bei Buchung nicht nur eine Anzahlung, sondern gleich der vollständige Mietbetrag bezahlt werden soll – unabhängig vom Reisezeitraum. Außerdem können Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen. Der Kontakt lässt sich dann nur über eine E-Mail-Adresse oder über WhatsApp herstellen.

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Und: Eine genaue Beschreibung der Unterkunft gibt es häufig nicht. “Vorsicht ist auch geboten, wenn der Kontakt verlangt, für die weitere Kommunikation die Buchungsplattform zu verlassen”, sagt Verbraucherschützerin Körber. Interessenten sollten zudem niemals die Miet-Überweisung oder eine Anzahlung außerhalb der Plattform vornehmen. Kommen Bargeldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram ins Spiel, rät die Expertin, lieber die Finger von den Angeboten zu lassen. Die Dienste seien unsicher und oft ein Hinweis auf einen Betrugsversuch.

“Betroffene sollten umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten und den jeweiligen Plattform-Betreiber informieren”, erklärt Körber. So könne verhindert werden, dass weitere Nutzer der fiesen Masche zum Opfer fallen. Wurde schon eine Zahlung veranlasst, sollte möglichst zeitnah die Bank kontaktiert werden. Denn: In manchen Fällen ist noch eine Rückbuchung möglich.

Rudolf Huber / glp