Wenn der Notfallbremsassistent plötzlich bremst

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Was passiert, wenn der Notfallbremsassistent unvermittelt auf der Autobahn bremst? Darüber hatte das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden. Das Urteil: Bei einem Unfall haftet nicht automatisch der Halter des Wagens. Der Auffahrende haftet zu zwei Dritteln, wenn er wegen fehlendem Sicherheitsabstand nicht rechtzeitig bremsen kann. Denn ihm kann eine konkrete Schuld vorgeworfen werden, dem anderen Fahrer nur technisches Versagen.

Der konkrete Fall: Die Klägerin fuhr auf der A5, als während der Fahrt der Notfallbremsassistent auslöste. Der Beklagte dahinter konnte mit seinem Lkw nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den Wagen der Klägerin auf. Die Frau verlangte Schadensersatz. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Lkw den bei der Geschwindigkeit erforderlichen Sicherheitsabstand von 50 Metern um 30 Prozent unterschritten hatte. Das Landgericht sprach der Klägerin ein Drittel des geltend gemachten Schadens zu. Ihre hiergegen gerichtete Berufung hatte zum Teil Erfolg. Das Oberlandesgericht erhöhte die Summe und sprach der Klägerin nunmehr zwei Drittel zu.

Denn es müsse berücksichtigt werden, dass der Unfall durch das Fahrzeug des Beklagten mitverursacht worden sei. Wegen des zu geringen Sicherheitsabstands habe der Lkw-Fahrer nicht mehr rechtzeitig abbremsen können. Er hätte bei mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten müssen.

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Andreas Reiners / glp