Wenn ein Flug verspätet ist, verschoben wird oder komplett ausfällt: So viel Geld gibt es zurück

ANZEIGE

Wenn ein Flug verspätet ist, verschoben wird oder komplett ausfällt, haben Passagiere Ansprüche gegen die Airline. Seit letztem Jahr können Fluggäste mit dem ADAC Entschädigungsrechner ihre Rechte mit nur wenigen Klicks und kostenfrei überprüfen und anschließend entscheiden, ob und wie sie tätig werden wollen. Jetzt gibt es vom ADAC-Partner Myflightright eine erste Bilanz: Im Schnitt gibt es bei den eingereichten Fällen rund 709 Euro an Entschädigung zurück.

Die meisten eingereichten Fälle von Myflightright stehen in Zusammenhang mit deutschen Airlines. Spitzenreiter ist Eurowings mit rund 17 Prozent der Fälle, gefolgt vom Mutterkonzern Lufthansa mit rund 12 Prozent. Insgesamt machen die großen Airlines (Lufthansa, Eurowings, Ryanair, Condor, easyJet, etc.) mit knapp 80 Prozent die meisten Fälle aus.

Dabei landete die Billigairline Ryanair am häufigsten vor Gericht. Myflightright reichte in zirka 12 Prozent aller Klagen eine Klage gegen die irische Fluggesellschaft ein. Hauptgrund: Während mit anderen Fluggesellschaften oftmals eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, geschieht dies mit Ryanair nie. Somit landet jeder gültige Anspruch gegen Ryanair vor Gericht. Lufthansa landet mit zirka 10 Prozent der Gesamtklagen auf Platz 2. Auch Lufthansa zahlt mittlerweile außergerichtlich nicht mehr aus. Eurowings liegt mit rund 7 Prozent und damit etwas Abstand auf dem dritten Platz.

ANZEIGE

Grundsätzlich können Fluggäste bei Flügen aus oder in die EU bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als dreistündiger Verspätung eine pauschale Ausgleichszahlung (250, 400 oder 600 Euro) nach der EU-Fluggastrechteverordnung verlangen. Es muss sich dabei um einen Flug handeln, der aus der EU startet oder von einer europäischen Airline mit einem Ziel in der EU durchgeführt wird. Daneben sind weitere Erstattungen möglich.

Möglich ist das zum Beispiel per ADAC-Musterbrief, durch Einschaltung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Beauftragung eines ADAC Vertragsanwalts oder mit Hilfe des ADAC Partners Myflightright.

red