Wie im Ausland zahlen?

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Deutsche zahlen im Laden – immer noch – gerne in bar. Im EU-Ausland könnte dies aber unter Umständen schwierig werden. Denn große Scheine können häufig nicht gewechselt werden oder Verkäufer sind bei entsprechendem Aushang nicht verpflichtet, Bargeld anzunehmen, etwa in Schweden.

Doch was sollte mit ins Reisegepäck – die Giro- oder doch besser eine Kreditkarte? Und was hat es mit dem hierzulande noch nicht so populären Bezahlen mit Smartphone und -watch auf sich?

Mit diesen und anderen Fragen befasst sich die Broschüre “Im EU-Ausland bezahlen” des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). Eingegangen wird zudem auf mögliche Gebühren beim Geldabheben und der Kartenzahlung. Insbesondere in Ländern mit Fremdwährungen müssen Verbraucher genau hinschauen, um ungewünschte Zusatzkosten zu vermeiden. Die enthaltenen Checklisten helfen, gut vorbereitet in den Urlaub zu starten.

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Ebenfalls ein wichtiges Thema in Sachen Finanzen: Die in Deutschland gerne genutzte SEPA-Überweisung oder die Zahlung mit Kreditkarte sind schon lange nicht mehr die einzigen Zahlungsarten im Internet. Immer häufiger kommen Online-Dienstleister wie PayPal, Klarna, Amazon Pay und Paysafe zum Einsatz. Einige ausländische Online-Shops setzen ausschließlich auf diese Zahlmethoden.

Doch wie funktioniert dabei die Zahlung? Welche Vorteile bietet sie Käufern? Und welche Probleme können auftreten? Die Broschüre “Bezahlen im Internet” klärt auf. Der Bedarf an Antworten ist offensichtlich: Immer wieder erreichen das EVZ Beschwerden über Zahlungsdienstleister, etwa weil Verbraucher nach einem Widerruf der Online-Bestellung keine Erstattung erhalten.

Oftmals scheitert bei grenzüberschreitenden Online-Käufen auch die Sepa-Lastschrift, sei es, weil Händler im EU-Ausland diese nicht mehr anbieten oder weil ein Bankkonto im jeweiligen Land des Internet-Shops vorausgesetzt wird.

Das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Informationsmaterial steht Verbrauchern kostenlos zur Verfügung. Wo und wie ist online unter evz.de zu erfahren.

Rudolf Huber / glp