Winterhilfe für Bauarbeiter: Ludwigsburgs Branche profitiert von Schlechtwetterregelung

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Ludwigsburg – Die frostigen Monate stellen traditionell eine große Herausforderung für das Baugewerbe dar. Doch für die etwa 4.840 im Landkreis Ludwigsburg beschäftigten Bauarbeiter besteht kein Grund zur Sorge um ihre Arbeitsplätze, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Nordwürttemberg in einer Pressemitteilung betont.

Seit dem 1. Dezember greift das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld, früher als Schlechtwettergeld bekannt, das den Bauarbeitern ein Ausfallgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns garantiert. „Maurer, Straßen-, Rohrleitungs-, Kanalbauer & Co. – keiner muss seinen Job an den ‚Winter-Nagel‘ hängen. Arbeitsverträge und Lohnzahlungen laufen weiter“, sagt Jürgen Ziegler von der IG BAU Nordwürttemberg.

Diese „Winter-Brücke“ soll es ermöglichen, dass die 405 Baubetriebe im Kreis ihre Fachkräfte halten können. „Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau witterungsbedingt nochsteht, können Entlassungen vermieden werden.“ So bleiben Fachkräfte der Branche erhalten“, fügt Ziegler hinzu.

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Die Regelung bietet den Unternehmen Flexibilität und erspart ihnen zudem bürokratischen Aufwand. „Bauunternehmen müssen der Arbeitsagentur lediglich nachträglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. „Das vermeidet viel Papierkram und erleichtert die Planung erheblich“, so Ziegler. Er betont, es gebe „keine vernünftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen“, da es beschäftigten stabilen Einkünften und Unternehmen die Möglichkeit biete, im Frühjahr auf erfahrenes Personal zurückzugreifen, ohne sich neu einstellen zu müssen.

Trotz der Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergelds müssen Unternehmen zunächst prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können, etwa solche, die in Innenräumen ausgeführt werden können. Auch müssen Sie alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten berücksichtigen, bevor Sie auf das Saison-Kug zugreifen.

Das Saison-Kurzarbeitergeld steht Betrieben des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus zur Verfügung. Die Arbeitsagentur zahlt diese Leistung zwischen Dezember und März. Für den Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen, was die Relevanz und Notwendigkeit dieser Unterstützung unterstreicht.

red