Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohn-Verstößen bleibt hoch

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Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen bei der Zahlung von Mindestlöhnen ist 2021 hoch geblieben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung hat bis zum 30. November 2021 insgesamt 3.083 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 12,5 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine schriftliche Frage von Bernhard Daldrup, Sprecher für Bauwesen und Kommunen der SPD-Fraktion, hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten.

Etwas erhöht haben sich nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums die Kontrollen zur Schwarzarbeit. Bis zum 30. November wurden demnach 45.171 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt – im gesamten Vorjahr waren es 44.702 Kontrollen. “Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium dürfen bei den Kontrollen im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns keinesfalls nachlassen – im Gegenteil, sie müssen die Kontrollen verschärfen”, sagte Daldrup den Funke-Zeitungen.

Alle Arbeitgeber müssten wissen, dass das Mindestlohngesetz hohe Strafen bei Verstößen vorsehe. Eine Problembranche bleibt den Daten des Bundesfinanzministeriums zufolge der Bau. Bis Ende November hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bauhaupt- und nebengewerbe mit 12.426 Arbeitgeberkontrollen mehr als ein Viertel aller Schwarzarbeit-Kontrollen durchgeführt.

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Auch von den Mindestlohnverstößen ist die Baubranche demnach stark betroffen. 816 der 3.083 Ermittlungsverfahren fanden im Bauhaupt- und Baunebengewerbe statt, es wurden 3,88 Millionen Euro an Bußgeldern verhangen. Der Bundesvorsitzende der Bau-Gewerkschaft IG BAU, Robert Feiger, forderte angesichts der Verstöße einen höheren Kontrolldruck.

“Es gibt ein zu kleines Kontroll-Risiko für Arbeitgeber. Die Gefahr, bei Mindestlohnverstößen ertappt zu werden, ist für Arbeitgeber nur gering”, sagte Feiger den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er warnte davor, dass sich das Problem verschärfen werde, wenn im kommenden Jahr der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben werde.

“Wenn es bei der bisherigen Kontrollaktivität, wie wir sie in diesem Jahr und in den Vorjahren erlebt haben, bleibt, dann kann man bald bestenfalls nur noch von `Placebo-Kontrollen` mit definiertem Minimal-Risiko für Arbeitgeber sprechen, die Menschen im Niedriglohnbereich für sich arbeiten lassen”, sagte Feiger. Für viele Arbeitgeber werde die geringe Kontrolldichte eine Einladung sein, systematisch “Mindestlohn-Trickserei” zu betreiben. Feiger sprach sich für eine personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und eine Erhöhung der Bußgelder aus.

Zudem müsse eine “schlagkräftige” Arbeitsinspektion geschaffen werden, bei der die Verfolgung der Verstöße gegen sämtliche Arbeitsschutzvorschriften gebündelt werden würden.

red / dts