Zahnarzt: So wertvoll ist das Bonusheft

ANZEIGE

Regelmäßige Termine in der Zahnarztpraxis dienen der Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen. Gesetzlich versicherte Patienten, die aufgrund der Corona-Krise eine entsprechende Vorsorge eventuell abgesagt oder verschoben haben, sollten das jetzt nachholen. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ausdrücklich hin.

Größere Folgeschäden an Zähnen und Zahnfleisch durch ein Auslassen notwendiger Behandlungen können durch solche Kontrolltermine vermieden werden. Mit besonders hohen Hygiene-Standards gewährleisten Zahnarztpraxen maximalen Schutz vor Ansteckungen mit dem Corona-Virus. Die Untersuchung sollte mit einem Stempel im Bonusheft dokumentiert werden, um bei einer Versorgung mit Zahnersatz von der Krankenkasse einen erhöhten Festzuschuss zu bekommen.

Wenn Zahnersatz benötigt wird, erhalten Patienten, die ein regelmäßig geführtes Bonusheft vorweisen, von ihrer Kasse einen Bonus zum gesetzlichen Festzuschuss. Können regelmäßige Kontrollen über einen Zeitraum von fünf beziehungsweise zehn Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöhen sich die Zuschüsse.

ANZEIGE

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen wenigstens einmal im Jahr einen Kontrolltermin beim Zahnarzt in Anspruch nehmen, um von der Bonusregelung zu profitieren. Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs müssen innerhalb von fünf beziehungsweise zehn Jahren in jedem Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Vorsorge-Untersuchung wahrnehmen, um ihren Anspruch auf erhöhten Festzuschuss zu wahren.

Ralf Loweg / glp