Zölle fallen: EU und Australien einigen sich auf Handelsdeal

Deal: Nach jahrelangen Verhandlungen steht das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien. Zölle sollen fallen, Investitionen steigen und der Handel deutlich wachsen.

Von Hendrik Paul – 07.25 Uhr

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Canberra. Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Europäische Union und Australien auf ein umfassendes Freihandelsabkommen verständigt. Der finale Text wurde bei einem Treffen zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Australiens Premierminister Anthony Albanese in Canberra vereinbart.

Neben dem Handelsabkommen wurde auch eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft beschlossen.

Zölle sollen fallen – Handel deutlich wachsen

Kern des Abkommens ist der Abbau von Zöllen auf beiden Seiten. Zudem sollen der Handel mit Dienstleistungen sowie gegenseitige Investitionen erleichtert werden.

Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten die EU-Exporte in den kommenden zehn Jahren um bis zu 33 Prozent steigen. Der jährliche Exportwert könnte dabei bis zu 17,7 Milliarden Euro erreichen.

Besonders starkes Wachstum wird in mehreren Schlüsselbranchen erwartet: Milchprodukte könnten um bis zu 48 Prozent zulegen, Kraftfahrzeuge um 52 Prozent und Chemikalien um rund 20 Prozent. Auch die Investitionen der EU in Australien könnten deutlich steigen – um mehr als 87 Prozent.

„Die EU und Australien mögen geografisch weit voneinander entfernt sein, doch was unsere Weltanschauung angeht, könnten wir uns nicht näher stehen“, sagte von der Leyen. Mit den neuen Partnerschaften in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung sowie Handel rücke man noch enger zusammen. „Diese Abkommen schaffen dauerhafte, auf Vertrauen basierende Strukturen, um Frieden und Sicherheit durch Stärke zu fördern, Wohlstand durch regelbasierten Handel voranzutreiben und gemeinsam für die Aufrechterhaltung globaler Institutionen einzutreten.“

Abkommen muss noch ratifiziert werden

Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, sind jedoch noch mehrere Schritte erforderlich. Die EU-Kommission will den ausgehandelten Text zeitnah veröffentlichen und dem Rat zur Unterzeichnung vorlegen.

Nach Zustimmung durch den Rat und das Europäische Parlament kann das Abkommen unterzeichnet werden. Erst nach der Ratifizierung durch beide Seiten tritt es endgültig in Kraft.