Zweckverband „Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg“ gegründet

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LUDWIGSBURG. Mit der Unterzeichnung der Satzung ist am Mittwochvormittag (18.11.) im Ludwigsburger Kreishaus der Zweckverband „Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg“ gegründet worden. Die Unterzeichner – Stadt und Landkreis Ludwigsburg, Remseck, Möglingen, Markgröningen und Kornwestheim als Mitglied des Zweckverbands Pattonville – zeigten sich erfreut über die Gründung des Zweckverbands zur Realisierung des gemeinsamen Ziels, ein Stadtbahnnetz in Ludwigsburg und den Nachbarkommunen zu errichten. Die Gemeinde Schwieberdingen hat die Möglichkeit, ebenfalls dem Zweckverband beizutreten. Eine Be- schlussfassung über den Beitritt von Schwieberdingen ist in der Dezember-Sitzung des Gemeinderates geplant. „Die Gründung des Zweckverbands ist ein Meilenstein für das Stadtbahn-Projekt. Mit der Unterzeichnung der Zweckverbandssatzung bekennen sich die Projektpartnerkommunen und der Landkreis im großen Maßstab zur Stärkung des ÖPNV und zur Entlastung des Straßenverkehrs“, so Landrat Dietmar Allgaier stellvertretend für die Teilnehmer des Termins.

Mit den Unterschriften unter die Satzung des Zweckverbands beweisen die Partner in schwieriger Zeit Handlungsfähigkeit und setzen einen Auftrag des Kreistags und der Gremien aller Anliegerkommunen aus dem Jahr 2019 um: Trotz angespannter Haushaltslage und veränderter Prioritäten in Pandemiezeiten halten die Partner am Projekt fest, das eine deutliche Verkehrsverlagerung auf den Schienenverkehr erwarten lässt. Vor diesem Hintergrund habe sich manche politische Schleife der letzten Jahre durchaus gelohnt, da grundsätzlich nun ein von allen Partnern akzeptierter Konsens vorliege, waren sich die Projektpartner einig.

Die nächsten Schritte des Stadtbahn-Projekts sind Verhandlungen mit der Deutschen Bahn (DB) zur Markgröninger Bahn. Über die Reaktivierungsstrecke hinaus erfolgen derzeit umfangreiche Abstimmungsgespräche mit dem Landesverkehrsministerium zur Gewährleistung der Förderfähigkeit des Stadtbahn-Gesamtsystems. Kombinationsmöglichkeiten im neuen GVFG-Bundesförderrecht und -Landesförderrecht werden geprüft, um den kommunalen Anteil der Ko-Finanzierung gering zu halten. Eine neue Standardisierte Bewertung für das Gesamtnetz wird die Grundlage für die Bewilligung des Förderantrags bilden. Als unmittelbar nächster Schritt ist die Ausschreibung von Planungsleistungen von zentraler Bedeutung für das Projekt. Für die Besetzung der Geschäftsführerstelle des Zweckverbands wurde ein Personalauswahlverfahren gestartet.

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red