Von Uwe Roth
Mitarbeiter der LVL Jäger GmbH und der Württembergischen Bus-Gesellschaft mbH haben am Dienstag in Ludwigburg in den Bussen kontrolliert, ob die Fahrgäste die 3G-Pflicht im Nahverkehr beachten. Während der Schwerpunktkontrolle waren drei Teams mit jeweils zwei Personen im Einsatz. Ergebnis: Es hat nur sehr wenig Verstöße gegeben. Die Passagiere hätten sich kooperativ verhalten, bilanzierten Vertreter der Busunternehmen gegenüber Medienvertretern. Das Kontrollpersonal war an den orangenen Westen gut zu erkennen und in den Bussen zwischen dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und Arsenalplatz sowie Rathaus unterwegs, aber auch direkt am ZOB.
Carry Buchholz, Geschäftsführerin der LVL Jäger GmbH, begründete die Aktion so: „Auch wir als Busunternehmen versuchen weiter unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.“ Die 3G-Regelung im ÖPNV würden deshalb die nächsten Wochen weiterhin stichprobenartig kontrolliert werden. Friedrich Boehringer, Geschäftsführer der Württembergischen Bus-Gesellschaft mbH, zieht bereits eine erste Bilanz: „Wir möchten uns bei unseren Fahrgästen bedanken, dass sie die 3G-Regeln im ÖPNV beachten. Die allermeisten von Ihnen können ihren 3G-Status nachweisen.“ Bei der vergangenen Stichprobenkontrolle von 48 Fahrgästen sei lediglich ein Fahrgast ohne einen aktuellen Nachweis unterwegs gewesen. Die Kontrolleure hätten ihn über die Vorschriften aufgeklärt. Darauf habe der Fahrgast kooperativ reagiert.
„Die im geänderten Infektionsschutzgesetz verankerte 3G-Regel für den Nahverkehr wurde sehr kurzfristig verabschiedet“, sagte Jochen Biesinger, Leiter des Vergabeteams beim VVS. Deshalb sei diese Aufgabe für die Busunternehmen nicht einfach zu schultern. Der VVS versuche die knappen personellen Ressourcen zu bündeln und die Schwerpunktkontrollen zu bündeln. Biesinger wünsche sich, wie er sagte, eine engere Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden. Die Kontrollen laufen aus seiner Sicht zu oft parallel.
3G in Bus und Bahn – FAQ
Was bedeutet die 3G-Regel im ÖPNV?
Die 3G-Regel im ÖPNV besagt, dass die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs von Fahrgästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal nur noch benutzt werden dürfen, wenn sie geimpfte, genesene oder getestete (mit Bestätigung) Personen (deshalb „3G”) sind.
Muss ich bei der 3G-Kontrolle einen Personalausweis vorzeigen?
Um zu überprüfen, ob der Fahrgast identisch mit der auf dem 3-G-Nachweis angegebenen Person ist, muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgezeigt werden.
Gelten die neuen Regeln auch für Kinder und Jugendliche?
Nein, Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler sind davon ausgenommen. Dies gilt auch für Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Welche Regelungen gelten für Schülerinnen und Schüler?
Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-RegeIung ausgenommen. Neben dem Schülerausweis oder einer vergleichbaren Bescheinigung der Schule kann die Schülereigenschaft von allen Schulkindern bis einschließlich 17 Jahre aber auch durch einen Lichtbildausweis (o.ä.) nachgewiesen werden, aus dem das Alter hervorgeht. Schulkinder unter 18 Jahren, die ein spezielles Schülerticket vorweisen, das nur gegen den Nachweis der Schülereigenschaft ausgegeben wird, benötigen neben dem Schülerticket keinen zusätzlichen Nachweis der Schülereigenschaft.
Stichprobenhafte Kontrollen der 3G-Regel
Der VVS und die Verkehrsunternehmen informieren die Fahrgäste über die neu geltenden Regeln und kontrollieren seit dem 24. November 2021 die Einhaltung der 3G-Regeln. Die Durchführung obliegt den Sicherheitsdiensten der Verkehrsunternehmen sowie dem Prüfpersonal.
Zudem werden mit den Polizeibehörden Schwerpunktaktionen durchgeführt. Fahrgäste müssen einen gültigen 3G-Nachweis mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können. Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis erbringen können, wird er gebeten, an der nächsten Haltestelle auszusteigen.
Wo gilt die 3G-Verpflichtunq?
In den Bussen und Bahnen im VVS-Gebiet gilt die 3G-Regel. Haltestellen dürfen auch ohne 3G betreten werden.
Darf ich ohne 3G-Nachweis noch jemanden vom Bahnsteig oder von der Bushaltestelle abholen?
Ja. Der 3G-Nachweis ist nur für die Fahrt in den Zügen und Bussen erforderlich.
Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis erbringen kann bzw. sich weiqert, diesen vorzuzeigen?
Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen.
Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist.
Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen einen offiziellen Test (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können.
Darf ich mein Abo jetzt kündigen?
Das ÖPNV-Angebot steht vollumfänglich zur Verfügung und Jedermann hat die Möglichkeit, die 3G-Regelung einzuhalten. Daher ist eine Sonderkündigung nicht möglich.