Wohnungsbau Ludwigsburg siegt vor Gericht: Verkauf von Eigentumswohnungen zur Finanzierung von preisgünstigem Wohnraum erlaubt

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Ludwigsburg – Weil die städtische Wohnungsbaugesellschaft (WBL) selbst als Bauträger auftritt, klagte eine Gruppe von privaten Bauträgern gegen die WBL. Der Grund für die Klage: Die WBL verkauft Eigentumswohnungen, um ihre Mietwohnungen zu refinanzieren und preisgünstigen Wohnraum anzubieten. Jetzt hat das oberste Verwaltungsgericht des Landes in Mannheim (VGH) ein Urteil gefällt.

Die privaten Bauträger argumentierten, dass der Verkauf von Eigentumswohnungen nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge gehöre und somit nicht von städtischen Wohnbaugesellschaften wie der WBL betrieben werden dürfe. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart wies die Klage bereits im Juli 2020 zurück, woraufhin die Bauträger Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einlegten.

Nun hat das höchste Verwaltungsgericht des Landes die Berufung der Bauträger zurückgewiesen und bestätigt, dass die WBL auch weiterhin Eigentumswohnungen verkaufen darf, um preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht begrüßte das Urteil und betonte die Bedeutung von städtischen Wohnbaugesellschaften wie der WBL für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. „Wir haben uns dieses Urteil erhofft. Unsere städtische Tochter WBL hat einen wichtigen sozial- und wohnungspolitischen Auftrag. In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum die absolute Ausnahme ist und Wohnungen insgesamt zum Luxusgut werden, kommt der WBL und städtischen Wohnbaugesellschaften generell zentrale Bedeutung zu, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Hierzu müssen auch Eigentumswohnungen zur Finanzierung verkauft werden“, so der OB. „Dennoch werden und müssen wir eng mit den privaten Bauherren und Bauträgern zusammenarbeiten, um mehr Wohnungen im Stadtgebiet zu bauen. Das geht nur als Gemeinschaftsaufgabe. Hier sind wir auf einem sehr guten Weg.“

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WBL-Geschäftsführer Andreas Veit zeigte sich erleichtert über das Urteil und betonte, dass der Verkauf von Eigentumswohnungen ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von preisgünstigem Wohnraum sei. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bedeutet somit, dass die WBL ihre Strategie fortsetzen kann, preisgünstigen Wohnraum durch den Verkauf von Eigentumswohnungen zu schaffen und zu erhalten.

red