
In der Debatte um Einbürgerungen in Deutschland setzt der CDU-Innenpolitiker Detlef Seif auf eine neue Maßnahme: Seif möchte eine verpflichtende Überprüfung von Online-Profilen einführen. Seif betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahme und forderte die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass vor der Einbürgerung durch die Ausländerbehörde eine sorgfältige Recherche durchgeführt wird. Dabei soll geprüft werden, ob künftige Staatsbürger sich auf Social-Media-Profilen oder in Internetforen in antisemitischer, demokratiefeindlicher oder rassistischer Weise äußern, sagte Seif der “Welt” (Freitagausgabe).
Der Staat müsse “eine Systematik umsetzen, dass vor einer Einbürgerung verpflichtend alle öffentlich verfügbaren Informationen herangezogen werden”. Die schon heute obligatorischen Abfragen eines Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung seien zwar wichtig, so Seif. “Einem Beamten können problematische Einbürgerungsbewerber viel erzählen. Ein genaueres Bild über problematische Gesinnungen erhält man oft über Meinungsäußerungen in den sozialen Netzwerken.” Die Bundesregierung hat bislang keine Kenntnis darüber, ob die Behörden verpflichtet sind, vor Einbürgerungen zu prüfen, ob sich Bewerber auf Social-Media-Profilen oder Internetforen antisemitisch oder demokratiefeindlich geäußert haben. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag hervor, über die die “Welt” berichtet.
Seif hatte die Bundesregierung gefragt, ob vor einer Entscheidung über die Einbürgerung “alle öffentlich zugänglichen Informationen” und “insbesondere die sozialen Netzwerke” darauf geprüft würden, ob “Anhaltspunkte für eine demokratiefeindliche, rassistische oder antisemitische Grundhaltung dieser Person bestehen”. Das Bundesinnenministerium antwortete, die Einbürgerungsbehörden der Bundesländer prüften “in eigener Verantwortung, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen oder nicht”. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung lägen der Bundesregierung nicht vor.
Jedoch könne zur Ermittlung, ob “Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung” seitens des Einbürgerungswilligen unterstützt würden, eine Abfrage nach Paragraph 37, Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsrechts vorgenommen werden. In dem Paragrafen ist geregelt, dass der Verfassungsschutz Erkenntnisse über einen Einbürgerungsbewerber dann “unverzüglich” an die anfragende Stelle, also die Ausländerbehörde, weiterleiten muss. Seif kritisierte, es reiche nicht aus, dass die Behörden heute selbst entscheiden können, ob sie vor einer Einbürgerung intensive Prüfungen der Bewerber durchführen.
Man müsse die Antwort der Bundesregierung so verstehen, dass es derzeit offenbar keine verpflichtenden Vorgaben gebe, die im Internet möglicherweise geäußerten Einstellungen der Antragsteller zu prüfen, so der CDU-Politiker.
red