Europäischer Gerichtshof urteilt: Kopftuchverbot ist erlaubt – unter bestimmten Bedingungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass unter bestimmten Umständen ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen in der Europäischen Union möglich ist. Das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, kann demnach verboten werden, um ein “vollständig neutrales Verwaltungsumfeld” zu schaffen. Das Urteil betont, dass eine solche Regelung nicht diskriminierend ist, wenn sie “allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal dieser Verwaltung angewandt wird und sich auf das absolut Notwendige beschränkt”.

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Belgien, bei dem einer Büroleiterin in der Gemeinde Ans, die überwiegend ohne Publikumskontakt arbeitete, das Tragen des islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz untersagt wurde. Nach dieser Entscheidung änderte die Gemeinde ihre Arbeitsordnung und schrieb eine strikte Neutralität für ihre Mitarbeiter vor. Die betroffene Büroleiterin sah ihre Religionsfreiheit verletzt, und der Fall wurde an den EuGH überwiesen (C-148/22).

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red