Tötung einer Feuerwehrfrau in Marbach: Urteil gegen Ehemann rechtskräftig

Im August 2023 tötete ein Feuerwehrmann seine Ehefrau, versteckte die Leiche und legte anschließend Feuer im Wohnhaus. Nun ist das Urteil des Landgerichts Heilbronn rechtskräftig – die Revision wurde abgelehnt.

Heilbronn (red) – Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten im Fall der getöteten Feuerwehrfrau aus Marbach als unbegründet verworfen. Das Landgericht Heilbronn teilte mit, dass das Urteil damit rechtskräftig ist.

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Der 29-jährige Mann war im Juli 2024 wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine 28-jährige Ehefrau im August 2023 während eines Streits bewusstlos schlug und anschließend erstickte. Danach brachte er die Leiche in den Keller ihres Mehrparteienhauses und legte dort ein Feuer, um die Tat zu vertuschen.

Der Brand richtete einen Sachschaden von mindestens 100.000 Euro an, konnte aber gelöscht werden, bevor Bewohner zu Schaden kamen.

Beide Eheleute waren bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Der Vorwurf des versuchten Mordes an den 35 Hausbewohnern wurde fallengelassen, da dem Angeklagten hierfür kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden konnte.