Neue Bodenrichtwerte: Grundstückspreise in Kornwestheim sinken – das steckt dahinter

In Kornwestheim gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Bodenrichtwerte. Der Gutachterausschuss der Stadt hat auf Basis aktueller Kaufverträge die Preise für verschiedene Nutzungsarten überprüft und angepasst. Während Wohnbau- und Mischgebiete im Schnitt rückläufige Werte aufweisen, blieben gewerbliche Flächen stabil. Für landwirtschaftliche Nutzungen wurde der Richtwert leicht angehoben. Die Übersicht steht auf der städtischen Webseite zur Verfügung.

 Kornwestheim. Mindestens alle zwei Jahre müssen Städte und Gemeinden in Deutschland die Bodenrichtwerte neu feststellen. Vor Kurzem hat daher der Gutachterausschuss der Stadt Kornwestheim unter Vorsitz von Professor Rolf Kicherer neue Bodenrichtwerte beschlossen. Diese gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.

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Bei der Festlegung der Bodenrichtwerte wird das Stadtgebiet in sogenannte Richtwertzonen unterteilt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt durch Auswertung der Kaufverträge der vorigen beiden Jahre auf Markung Kornwestheim Werte für die einzelnen Zonen, die dem Gutachterausschuss für seine Beschlussfassung als Grundlage dienen. Die Preisentwicklung am deutschen Immobilienmarkt hatte seit dem Jahr 2022 erstmals wieder eine rückläufige Tendenz. Dies zeigte sich auch bei der Auswertung der Kaufverträge der Jahre 2023 und 2024 in Kornwestheim. Inzwischen ist wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen.

Bei den Bodenrichtwerten für Wohnbauflächen und für gemischte Bauflächen mussten die Werte in den einzelnen Zonen zwischen sieben und zehn Prozent nach unten angepasst werden. Einzig in den Richtwertzonen “Pattonville” und “Vor dem Wald” gab es nur eine geringfügige beziehungsweise gar keine Reduzierung der Werte. Bei den landwirtschaftlichen Flächen ergab sich aus den Verkaufsfällen sogar eine Erhöhung des Bodenrichtwerts, so dass dieser um 1 EUR auf 11 EUR angehoben wurde.

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Die Bodenrichtwerte für gewerbliche Flächen bleiben mit 300 EUR/m² für die Richtwertzone W&W sowie 250 EUR/m² für alle anderen Zonen konstant. Die Werte beim Bauerwartungsland sind bei den gewerblichen Flächen unverändert, bei Wohnbauflächen liegen sie bei 25 Prozent der angrenzenden Bodenrichtwertzone. Im Falle der Sonderbauflächen der Gartenhausgebiete Kriegsrain 1 und 2 sowie Klingelbrunnen erfolgte eine Anpassung nach unten um 5 EUR/m².

Die Bodenrichtwertkarte ist auf der Homepage der Stadt Kornwestheim unter kornwestheim.de/bodenrichtwerte einsehbar. Dargestellt wird in der Karte jeweils ein Bodenwert pro Richtwertzone. Dieser orientiert sich an bestimmten Vorgaben zur baulichen Nutzung eines Grundstücks wie Art der Bebauung, Geschossflächenzahl und Anzahl der Vollgeschosse. Sofern die Parameter eines Grundstücks hiervon abweichen oder sonstige spezifische Grundstücksmerkmale vorliegen, ist der Bodenrichtwert für dieses Grundstück entsprechend individuell anzupassen.

Die Bodenrichtwerte dienen als Orientierung für die Grundstücksbewertung und den Grundstücksverkauf. Die tatsächlichen Marktpreise können hiervon jedoch abweichen. Zur Abfrage bestimmter Bodenrichtwerte wird das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw empfohlen. Hier können sowohl die aktuellen Bodenrichtwerte als auch die für die Grundsteuer B relevanten Werte für ganz Baden-Württemberg abgerufen werden. Als Basis für die Grundsteuer gelten weiterhin die Bodenrichtwerte, die zum 1. Januar 2022 ermittelt wurden.

red