Die Bundesregierung hat bislang nur wenige Erfolge beim Abschluss von Migrationsabkommen erzielt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsgruppe der Linken hervor, über die die “Neue Berliner Redaktionsgesellschaft” in ihrer Donnerstagausgabe berichtet.
Bisher existieren neben den Abkommen mit Indien und Georgien lediglich eine “Migrationspartnerschaft” mit Marokko, die jedoch nicht auf verbindlichen Verträgen beruht. Gespräche werden derzeit mit Moldau, Usbekistan, Kirgistan, Kenia, Kolumbien, Ghana und den Philippinen geführt. Mit Usbekistan sollen die Verhandlungen zeitnah beginnen, mit Kenia könnte im September eine Vereinbarung unterzeichnet werden. Vereinbarungen mit dem Irak basieren auf “vertraglosen Verfahren”, die von Menschenrechtsgruppen kritisiert werden, da sie auch zur Abschiebung von Jesiden führen könnten.
Über die mögliche Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten gab die Bundesregierung keine Auskunft. Die fluchtpolitische Sprecherin der Bundestags-Linken, Clara Bünger, erklärte gegenüber der “Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft”: “Während Verhandlungen mit bestimmten Drittstaaten, wie etwa Irak, handfeste Konsequenzen haben, scheint es sich bei anderen `Vereinbarungen` um nicht viel mehr als heiße Luft zu handeln.” Die Ampel spreche lieber von “positiver Dynamik”, statt von konkreten Ergebnissen, “die es sehr wahrscheinlich auch gar nicht gibt”.
Migrationspartnerschaften können nach Auskunft der Bundesregierung auch auf “gemeinsame(n) Absichtserklärungen” oder auf anderweitiger “Etablierung bilateraler Arbeitsstrukturen” basieren. Mit Marokko beispielsweise seien solche Strukturen geschaffen worden. Eine bilaterale interministerielle Arbeitsgruppe soll zweimal pro Jahr tagen und sich über alle Aspekte der Migration austauschen.
red