150.000 Euro Totalschaden: 47-Jähriger schrottet Ferrari

Ein 47-Jähriger hatte auf der L1127 bei Affalterbach am Mittwochabend offensichtlich die Kontrolle über seinen Ferrari verloren und prallte in der Folge gegen einen Felsbrocken. 

Laut der Polizei fuhr der Fahrer mit seinem Sportwagen aus Richtung Marbach am Neckar kommend und wollte auf der Landesstraße bei Affalterbach einen Kreisverkehr durchfahren. Vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit gelang ihm dies nicht und er geriet in eine sogenannte tote Ausfahrt des Kreisverkehrs, nachdem er zunächst zwischen zwei Verkehrszeichen durchgefahren war. Dahinter befand sich ein Felsbrocken, mit dem der Ferrari 458 in der Folge dann kollidierte.

Durch die Wucht des Aufpralls schob der Ferrari den Felsbrocken noch etwa zehn bis zwölf Meter weit vor sich her. Der Wagen kam letztlich auf einem Wiesenstück zum Stillstand. Laut einem Sprecher der Polizei blieb der Fahrer unverletzt. An seinem Ferrari 458 entstand ein Totalschaden in Höhe von circa 150.000 Euro.

red

Baden-Württemberg registriert bereits zehn FSME-Fälle

Seit Jahresbeginn wurden zehn Fälle der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) in Baden-Württemberg gemeldet. Auch in der aktuellen Coronalage ist es wichtig, den Impfstatus im Blick zu haben und notwendige Impfungen vornehmen zu lassen. Darauf weist das Land Baden-Württemberg am Mittwoch in einer Pressemitteilung hin.

Die Saison der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) hat begonnen. Seit Jahresbeginn 2020 wurden laut dem Land bislang zehn FSME-Erkrankungen an das Landesgesundheitsamt (LGA) übermittelt, hiervon acht Fälle seit Anfang April. In Baden-Württemberg sind unverändert alle Stadt- und Landkreise, außer dem Stadtkreis Heilbronn, FSME-Risikogebiete. Dies zeigt die vom Robert Koch-Institut zuletzt Mitte Januar 2020 aktualisierte Karte zu den aktuellen FSME-Risikogebieten in Deutschland.

„Gegen FSME-Erkrankungen ist die mehrfache Schutzimpfung ein wirksamer Schutz. Die Impfung wird allen Personen empfohlen, die sich in den Risikogebieten in der Natur aufhalten und somit ein Risiko für Zeckenstiche haben. Kinder und Erwachsene sollten bei ihrem Hausarzt den Impfpass kontrollieren und den Impfschutz aktualisieren lassen“, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha. „Auch in der aktuellen Corona-Krise ist es wichtig, den Impfstatus im Blick zu haben und notwendige Impfungen vornehmen zu lassen. In der Regel sind bei FSME drei Impfungen notwendig, um den vollen Impfschutz zu erreichen“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das LGA angesiedelt ist.

Häufig erfolgt die Infektion im eigenen Garten oder bei Spaziergängen in der Natur. Die Zecke klettert beispielsweise auf einen Grashalm oder ein Gebüsch. Kommt ein Tier oder ein Mensch vorbei, wird sie bei Kontakt abgestreift und hält sich fest. Zecken fallen nicht von Bäumen und können nicht springen. „Zecken übertragen nicht nur FSME, sie können auch Erkrankungen wie Borreliose und Tularämie übertragen. Wichtig sind daher praktische und leicht umzusetzende Schutzmaßnahmen. So sollte man in der Natur möglichst lange Kleidung und festes Schuhwerk tragen. Auf heller Kleidung lassen sich Zecken leichter entdecken und entfernen. Daheim sollte man seinen Körper gründlich nach Zecken absuchen. Wichtig ist dies vor allem in Hautfalten, da Zecken das feuchtwarme Milieu mögen“, erklärte die Präsidentin des Landesgesundheitsamtes, Dr. Karlin Stark.

Zecken schnell entfernen

Es sei wichtig die Zecke schnell zu entfernen, um das Infektionsrisiko zu verringern. „Es sollten möglichst alle Teile der Zecke entfernt werden, um einer Entzündung vorzubeugen. Am besten greift man die Zecke mit einer Pinzette oder einem speziellen Zeckenentfernungsinstrument nahe der Hautoberfläche an ihren Mundwerkzeugen und zieht sie langsam und gerade aus der Haut. Die Zecke sollte nicht am vollgesogenen Körper gepackt und beim Entfernen nicht gedreht werden“, erläuterte Dr. Stark. Vor dem Entfernen sollte die Zecke keinesfalls mit Öl oder Klebstoff beträufelt werden. Dies könnte das Tier reizen und zur Folge haben, dass die Zecke den Speichel und somit mögliche Infektionserreger abgebe. Nach Entfernung der Zecke sollte die Wunde sorgfältig desinfiziert werden, so Dr. Stark.

Urlaub in Deutschland: Mehr als ein Geheimtipp

Viele Menschen bekommen in der Corona-Krise Fernweh. Sie träumen vom Urlaub an malerischen Stränden. Doch es muss nicht immer die Dominikanische Republik, Mexiko oder Australien sein. Auch die Heimat hat landschaftlich viel Schönes zu bieten. Die Spezialisten von “Urlaubsguru” haben deshalb vier Ziele zu typischen Urlaubsregionen zusammengestellt, die das Reiseland Deutschland von der schönsten Seite zeigen.

1. Brandenburg: Ob Städtetrip, eine Auszeit am See oder im Grünen – Brandenburg hat viel zu bieten. Naturfreunde sollten sich eine Kanutour über die Spreeverzweigungen im von der UNESCO anerkannten Biosphären-Reservat Spreewald nicht entgehen lassen und die dort typische Mahlzeit aus Kartoffeln mit Quark und Leinöl probieren. Die Stadt Potsdam eignet sich mit dem Schloss Sanssouci, dem Filmpark Babelsberg und einem Abenteuerpark für einen Städtetrip. Wer einfach nur die Seele baumeln lassen und dabei aufs Wasser blicken möchte, der findet am Werbellinsee die richtige Urlaubsunterkunft. Von Baumhäusern über alte Herrenhäuser bis hin zu Hausbooten – Brandenburg hat aufregende Unterkunftsarten zu bieten, die den Urlaub zum Highlight werden lassen.

2. Harz: Das Mittelgebirge in Niedersachsen dehnt sich über eine große Region mit vielseitigen Orten aus. Für Entspannung sorgen Wellnesshotels mit Spa-Angeboten, Sole-Thermen oder Sauna-Erlebniswelten. Ausflugstipps für Familien sind der Baumwipfelpfad Harz und der Hochseilgarten Skyrope. Bei einer fünfstündigen Luchs-Tour lernen Wanderer den Naturpark nicht nur besser kennen, sondern bekommen auch seine tierischen Bewohner zu Gesicht. Mit einem Abstecher nach Goslar oder einer herausfordernden Wanderung auf den Brocken wird der Aufenthalt im Harz zu einem abwechslungsreichen Erlebnis.

3. Thüringen: Durch die historischen Städte Erfurt und Weimar ist das Bundesland vor allem bei Kulturreisenden beliebt. Aber auch das UNESCO-Weltkulturerbe Wartburg und das UNESCO-Weltnaturerbe Hainich, das mit seiner unberührten Natur besticht, sind einen Besuch wert. Hinzu kommt das Städtedreieck Bad Langensalza, Eisenach und Mühlhausen mit seinen historischen Altstädten. Für Aktivurlauber eignen sich der Thüringer Wald und das Schiefergebirge. Rund 7.000 Kilometer Wanderwege bieten jede Menge Möglichkeiten für mehrtägige Touren.

4. Seen in Bayern: Der Walchensee zählt mit seiner türkisblauen Farbe sowie den Wäldern und Bergen in der Umgebung zu den schönsten Seen in Deutschland. Der Schliersee lässt sich gut zu Fuß oder auf dem Rad umrunden und punktet mit Freizeitangeboten wie Wasserski oder einem Hochseilgarten. Ebenfalls ideal für eine Auszeit in Bayern ist der Wöhrsee. Er liegt an der Grenze zu Österreich und ist mit einer maximalen Tiefe von nicht mal vier Metern ein perfekter Badesee für die ganze Familie.

Ralf Loweg

Schutzmasken und Antikörpertests heiß begehrt

In Corona-Zeiten sind Antikörper gefragt. Denn sie geben Aufschluss darüber, wer bereits mit dem Virus infiziert war und wer nicht. Deshalb werden händeringend zuverlässige Antikörpertests gesucht. Gleiches gilt für Schutzmasken. Zwei erfolgversprechende Projekte sind jetzt von Instituten der Innovationsallianz Baden-Württemberg (innBW) gestartet.

Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) beginnen derzeit die Produktion von Vliesstoffen für 200.000 FFP2-Schutzmasken, die die Anforderungen für medizinisches Personal und Einsatzkräfte erfüllen sollen. Das Naturwissenschaftliche und Medizinische Institut an der Universität Tübingen (NMI) entwickelt aktuell einen Antikörpertest speziell für das Covid-19-Virus.

“Der Schutz vor dem Virus und Antikörpertests sind wichtige Strategien, den Covid-19-Errreger in Schach zu halten, bis es einen Impfstoff gibt”, sagt Prof. Dr. Alfons Dehe, Sprecher der innBW. “Auch weitere innBW-Institute arbeiten konkret daran, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen.”

Bei der Eindämmung der Covid-19-Pandemie steht Deutschland vor großen Herausforderungen. Ein Problem sind medizinische Schutzmasken auf FFP2- und FFP3-Niveau: Die Versorgung mit ihnen ist derzeit nicht gesichert. So manche Großbestellung aus dem Ausland, die den Mangel beheben soll, erweist sich als nicht funktionstüchtig. Andere Lieferketten sind unterbrochen. Und in Deutschland fehlt es an ausreichenden eigenen Produktionskapazitäten und Ressourcen.

Forschungsanlagen sind grundsätzlich nicht für die Fertigung großer Mengen ausgelegt. In der aktuellen Situation sei jedoch jeder Beitrag nützlich, um den aktuellen Engpass bei medizinischen Masken zu beheben, sagt Prof. Dr. Michael R. Buchmeiser, Vorstandsvorsitzender der DITF. Die Masken sollen an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg geliefert werden. Das Ministerium koordiniert im Südwesten die Versorgung mit Schutzausrüstungen für Ärzte und Pfleger sowie Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei.

Ralf Loweg

Fahrraddiebstahl: Über Hausratversicherung schützen

In Leipzig und Münster müssen Fahrradbesitzer ganz besonders auf ihren Drahtesel aufpassen. In diesen beiden Städten schlagen Fahrraddiebe am häufigsten zu. Laut aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden dort im Vergleich der 25 größten deutschen Städte im Verhältnis zur Einwohnerzahl die meisten Räder gestohlen.

In Leipzig kamen 2019 insgesamt 1.700 gestohlene Räder auf 100.000 Einwohner, das sind fünfmal so viele wie im Bundesdurchschnitt (335). In Münster waren es 1.374 Fahrräder. Man muss dazu sagen: Verbraucher sind dort darauf vorbereitet, denn sie sichern ihre Räder über die Hausratversicherung überdurchschnittlich häufig ab, erklären die Experten des Vergleichsportals Check24.

Auch in München und Augsburg gehen die Besitzer auf Nummer sicher: Trotz der verhältnismäßig niedrigen Diebstahlquote versichern sie ihre Räder vergleichsweise häufig über die Hausratversicherung. “Am einfachsten lassen sich Fahrräder über die Hausratversicherung gegen Diebstahl schützen”, sagt Nina Senghaas, Geschäftsführerin Hausratversicherung bei Check24. “Premiumtarife enthalten den Baustein Fahrraddiebstahl teilweise ohne Aufpreis.”

In Deutschland werden nur neun Prozent aller Fahrraddiebstähle aufgeklärt. Besonders bei hochpreisigen Fahrrädern lohnt sich daher eine Absicherung gegen Diebstahl. Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von Check geben 21 Prozent der Fahrradbesitzer an, dass sie beim Kauf mehr als 700 Euro für ihr wertvollstes Fahrrad ausgegeben haben.

Noch teurer wird es, wenn Radler mit Unterstützung eines Elektromotors unterwegs sind. 36 Prozent der befragten E-Bike-Besitzer behaupten, mehr als 2.000 Euro für das eigene Gefährt gezahlt zu haben. Und sieben Prozent bezahlten nach eigenen Angaben sogar mehr als 3.000 Euro.

Andreas Reiners

Digitaler Helfer bei Schlaganfall-Symptomen

In der Corona-Krise stehen viele gefährliche Krankheiten nicht mehr so im Blickpunkt wie früher. Verschwunden sind sie deshalb aber noch lange nicht. Doch aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus gehen aktuell deutlich weniger Menschen in Deutschland ins Krankenhaus. Vor allem bei Schlaganfall-Symptomen ist dies fatal. Und das bereitet vielen Neurologen Sorge. Mit einer neuen App will die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe dem Trend nun entgegenwirken.

Der 10. Mai ist alljährlich bundesweiter “Tag gegen den Schlaganfall”. Normalerweise klären Ärzte, Kliniken und Selbsthilfegruppen dann die Bevölkerung im ganzen Land über den Schlaganfall auf. 2020 mussten allerdings alle Veranstaltungen abgesagt werden. “Dabei zeigt sich gerade jetzt, wie viel Aufklärung nötig ist,” so Dr. Michael Brinkmeier, Vorstand der Deutschen Schlaganfall-Hilfe.

Viele Kliniken melden 20 bis 30 Prozent weniger Schlaganfall-Patienten. Neurologen befürchten, dass momentan vor allem Menschen mit vorübergehenden Symptomen aus Angst vor einer Ansteckung den Weg in die Klinik scheuen. “Das ist besorgniserregend, denn oft folgt einer vorübergehenden Attacke ein schwerer Schlaganfall,” sagt Brinkmeier. “Unsere Botschaft lautet: Jeder Schlaganfall ist ein Notfall!”

Zum “Tag gegen den Schlaganfall” hat die Deutsche Schlaganfall-Hilfe ihre App “FAST-Test” herausgebracht. Mit drei Fragen zu den häufigsten Schlaganfall-Symptomen können auch Laien einen Schlaganfall-Verdacht prüfen und direkt den Notruf 112 auslösen. Die App ist dreisprachig deutsch, englisch und türkisch und mit einer Audiofunktion ausgestattet, in der die Fragen vorgelesen werden. Sie ist kostenlos erhältlich über den Suchbegriff “Schlaganfallhilfe” im Apple Store und im Google Play Store.

“Digitale Helfer: Mit Apps gegen den Schlaganfall” lautet das Motto des Tags gegen den Schlaganfall am 10. Mai. “Apps ersetzen keinen Arztbesuch, und bei Verdacht auf einen Schlaganfall sollte man immer den Notruf 112 wählen. Doch gerade chronisch kranke Patienten können von ihnen profitieren”, meint Brinkmeier.

Auf dem freien Markt sind auch zahlreiche kostenfreie Apps erhältlich. Dort sollten Nutzer aufmerksam hinschauen, rät die Deutsche Schlaganfall-Hilfe, denn häufig “zahlten” sie mit ihren Daten. Hinweise zur Bewertung von Gesundheits-Apps und kurze Vorstellungen von seriösen Anwendungen stellt die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe zum Aktionstag in ihrem Internet-Portal bereit.

Ralf Loweg

Traumhaus für die Traumfrau

Ein Häuschen im Grünen oder ein Apartment in der Großstadt: Immobilien sind gefragt. Doch es ist nicht immer ganz einfach, dass passende Objekt der Begierde zu finden. Das liegt auch daran, dass Männer und Frauen bei der Suche unterschiedlich ticken, wie jetzt eine Studie der Vermittlungs-Spezialisten von Interhyp zeigt.

So ist der Wunsch, bald eine Immobilie zu kaufen, bei Männern mit 11 Prozent etwas stärker ausgeprägt als bei den Frauen (9 Prozent). Gleichzeitig sagen mehr Männer als Frauen, dass sie lieber zur Miete wohnen und kein Eigentum wollen.

Differenzen gibt es auch bei der Wohnortwahl. Großstädte stehen bei Männern mit 22 Prozent höher in der Gunst als bei den Frauen mit 17 Prozent. Hingegen bevorzugen mit 18 Prozent deutlich mehr Frauen den Stadtrand oder das Umland einer Großstadt, während es nur 11 Prozent der Männer in die Peripherie zieht.

Das ist bei Stadt- beziehungsweise Umlandtypischen Besonderheiten ähnlich: 70 Prozent der Frauen ist eine ruhige Lage sehr wichtig, bei Männern sagen dies 58 Prozent. Interessanterweise geben jedoch Männer mit 32 Prozent deutlich öfter an, sich von Straßenlärm gestört zu fühlen, als Frauen (27 Prozent).

Das Einfamilienhaus wird von Männern etwas mehr bevorzugt als von Frauen (65 gegenüber 61 Prozent). Frauen wünschen sich tendenziell häufiger ein Land- oder Bauernhaus als Männer (23 gegenüber 18 Prozent). Das spiegelt sich im Wohnstil wider. Zwar mögen beide Geschlechter am liebsten den zeitlos eleganten Stil, aber Männer etwas häufiger als Frauen (44 gegenüber 39 Prozent).

Ein “schönes Zuhause” ist demnach Männern und Frauen mit 95 Prozent beziehungsweise 98 Prozent fast gleich wichtig. Detaillierter betrachtet bezeichnen jedoch mehr als sechs von zehn Frauen (61 Prozent) ein schönes Zuhause als sehr wichtig – deutlich weniger Männer sind hier so eindeutig in ihrer Meinung (48 Prozent).

Klarer als die Männer sind Frauen auch bei den Gründen für den Immobilienkauf. Beispiel Alterssicherung: Für beide Geschlechter ist dies ein wichtiger Grund für die eigene Immobilie, unter den Frauen sagen aber 61 Prozent, dieser Grund ist ihnen sehr wichtig, unter den Männern sind es zehn Prozentpunkte weniger (51 Prozent).

Die richtige Lage bezeichnen 75 Prozent der Frauen als sehr wichtig, aber nur 63 Prozent der Männer. Eine gute Nachbarschaft finden 48 Prozent der Frauen sehr wichtig, aber nur 39 Prozent der Männer. Auch die Nähe zu Familie und Freunden ist Frauen häufiger sehr wichtig (53 zu 38 Prozent)

Ralf Loweg

Corona-Übersicht (Stand: 06. Mai)

Das Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich weltweit weiterhin aus. Eine Übersicht über die aktuelle Lage und die Zahlen der Infektionen und Todesopfer haben wir hier zusammengestellt. (Stand: 06.Mai 20. / 22.30 Uhr – Zahlen können abweichen). 

Land / Bundesland / Landkreis Infizierte (Diff. Vortag.) Todesfälle Genesene
Deutschland 167.575 (+977) 7.190 (+197) 137.400 (+2.300)
Baden-Württemberg  32.730 (+185) 1.497 (+15) 26.242 (+614) 
Landkreis Ludwigsburg 1.674 (+9)  64 (+1) 1.438 (+2)
Weltweit 3.724.688 (+83.853) 260.938 (+5.842) 1.226.790 (+40.060)
Quellen: Johns-Hopkins-University /
Sozialministerium Baden-Württemberg / Landratsamt Ludwigsburg

red

Corona: So sehen die neuen Zahlen für den Landkreis Ludwigsburg aus

Landkreis Ludwigsburg:

Neun Neuinfektionen seit gestern wurden dem Landratsamt am Mittwoch gemeldet. Im Landkreis Ludwigsburg ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus somit weiterhin auf niedrigem Niveau. Am Mittwoch vor einer Woche wurden im Vergleich zehn Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der Gesamtinfizierten wird jetzt mit mindestens 1.674 (Stand: 06. Mai 20, 17.00Uhr) angegeben. Die Zahl der Menschen, die an COVID-19 verstorben sind, wird vom Landratsamt mit 64 angegeben. Das ist einer mehr als gestern. Die Zahl der Genesenen wird von den Behörden mit 1.438 angegeben.

Baden-Württemberg:

Am Mittwoch (06. Mai.) ist die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vortag um weitere 185 auf mindestens 32.730 angestiegen. Am Mittwoch vor einer Woche waren es 188 Neuinfizierte. Ungefähr 26.242 Personen sind bereits wieder genesen. Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit Covid-19 stehen, stieg im Land um weitere 15 auf insgesamt 1.497 an. Das gab das Sozialministerium von Baden Württemberg am Mittwochabend bekannt.

Die Reproduktionszahl für Baden-Württemberg fällt auf R 0,65

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Breisgau-Hochschwarzwald, Esslingen, Heilbronn, Hohenlohekreis, Lörrach, Ortenaukreis, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Hall und Zollernalbkreis sowie aus der Stadt Stuttgart insgesamt 15 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.497 an. Unter den Verstorbenen waren 861 Männer und 636 Frauen. Das Alter lag zwischen 34 und 106 Jahren. 65 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.

Die Verdopplungszeit beträgt momentan 137 Tage

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red

Weitere Corona-Lockerungen beschlossen: Das ist jetzt erlaubt

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Mittwoch nach einer Telefonkonferenz auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnungen geeinigt. Die Kontaktbeschränkungen sollen jedoch bis einschliesslich 05. Juni bestehen bleiben.

Lesen Sie hier im genauen Wortlaut den Beschluss von Bund und Länder zur Eindämmung der Pandemie:

Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die exponentielle Anstieg der Infektionszahlen Anfang März in Deutschland hat deutlich gemacht, was für ein hohes Ansteckungspotenzial das SARS-Cov2-Virus hat. Trotzdem ist es Deutschland in der Folge gelungen, durch einschneidende Beschränkungen die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren. Auch nachdem seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. Stand heute ist keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung das Kontaktverbot sowie die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten haben.

Deshalb gehen Bund und Länder heute einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt, insbesondere um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, um den wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht, weiter zu begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.

Damit haben Bund und Länder den Pfad zur schrittweisen Öffnung gemeinsam definiert. Wenn angesichts auch dieses zweiten großen Öffnungsschritts die Neuinfiziertenzahlen weiter niedrig bleiben, sollen die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen gehen.

Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung wird es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten werden, weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt. Diese müssen schnell erkannt und unterbrochen werden. Dazu leistet der öffentliche Gesundheitsdienst einen zentralen Beitrag, für den Bund und Länder allen Mitarbeitern in den Gesundheitsdiensten und den vielen Helfern in der Kontaktnachverfolgung herzlich danken.

Neben der Kontaktnachverfolgung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst kommt im Falle des Entstehens einer regionalen hohen Infektionsdynamik der rechtzeitigen Einführung örtlicher Beschränkungen eine große Rolle zu, um ein Übergreifen der Infektionsdynamik auf ganz Deutschland und damit die Wiedereinführung deutschlandweiter Beschränkungen zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die gemeinsamen Beschlüsse sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.
  2. Die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen bleibt noch für lange Zeit, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen. Die Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter gelten. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum jedoch nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden. Bereits getroffene Entscheidungen bleiben unberührt.
  3. Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt sind, steigt die Gefahr einer dynamischen Entwicklung. Diese ist bereits zu Beginn der Pandemie häufig von lokalen Ereignissen befördert und dann weiterverbreitet worden. Deshalb bauen Bund und Länder weiter schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete auf und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern weiter eng ab.Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb werden die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert- Koch-Institut.Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens 7 Tage unterschritten wird.

    Darüber hinaus sind auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten.

  1. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine wichtige Maßnahme. Der Bund hat für die Entwicklung der entsprechenden App inzwischen entschieden, einen dezentralen Ansatz zu verfolgen und den Einsatz dieser App durch die Bürgerinnen und Bürger nach dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ zu ermöglichen. Das bedeutet, dass die europäischen und deutschen Datenschutzregeln strikt eingehalten werden und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert ausschließlich auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils gespeichert werden. Darüber hinaus soll nicht nur der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren, sondern auch eine mögliche Datenweitergabe an das RKI zur Optimierung der App und für die epidemiologische Forschung soll nur freiwillig erfolgen. Gibt ein Bürger diese Daten nicht frei, hat das keinen negativen Einfluss auf seine Nutzungsmöglichkeiten der App. Die App wird transparent „open source“ bereitgestellt. Sobald eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen.
  2. Die Schulen sollen schrittweise eine Beschulung aller Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen bzw. Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch das Pausengeschehen und die Schülerbeförderung.Die Wiederaufnahme des Unterrichts in Form von teilweisem Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler hat begonnen und soll in weiteren Schritten gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz in der Zuständigkeit der Länder fortgesetzt werden. Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden.
  3. Gemäß des Beschlusses der Jugendministerkonferenz vom 27.4.2020 wird die Kinderbetreuung durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung spätestens ab dem 11. Mai in allen Bundesländern eingeführt. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann. Die Einzelheiten regeln die Länder.
  4. Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen haben Bund und Länder bereits vereinbart, dass nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand ergriffen werden. Dabei wurde betont, dass auch zu berücksichtigen ist, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Vor diesem Hintergrund der niedrigen Infektionszahlen wird nunmehr beschlossen, dass in all Konzepte bzw. die erlassenen Allgemeinverfügungen zu den Kontaktbeschränkungen bezüglich dieser Einrichtungen eine Regelung aufgenommen werden soll, die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS-Cov-2- Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.
  1. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb haben Bund und Länder bereits beschlossen, dass jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen muss. Dies bleibt aktuell. Wir leben weiter in der Pandemie, deshalb müssen nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermieden werden, allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimiert werden. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV ein Konzept mit den wesentlichen Regeln vorgelegt.
  2. Alle Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Dabei ist wichtig, dass eine maximale Personenzahl (Kunden und Personal) bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird, die einerseits der Reduzierung der Ansteckungsgefahr in den Geschäften durch Sicherstellung von Abständen dient, aber auch darauf abzielt, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum und im ÖPNV insgesamt zu begrenzen.
  3. Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.
  4. Die Sonderstellung von Berufssportlerinnen und Berufssportlern erfordert– auch rechtlich – eine gesonderte Beurteilung. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder halten die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten ab der zweiten Maihälfte für vertretbar. Die DFL legt die konkreten Spieldaten fest. Dabei sind die Ausführungen von BMAS, BMG und BMI zum erarbeiteten Schutzkonzept der DFL sowie die Maßgaben des Beschlusses der Sportministerinnen und Sportminister der Länder von 28.4.2020 zu berücksichtigen. Dem Beginn des Spielbetriebs muss, wie in dem geprüften Konzept vorgesehen, eine Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen. Im Falle eventuell notwendiger Testungen für den Spielbetrieb ist sicherzustellen, dass aus dem Gesundheitswesen angemeldete Testbedarfe jederzeit mit Priorität behandelt werden. Der DFB wird gebeten, für die anderen Ligen tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln.
  5. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes für touristische Nutzung (insbes. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen) mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Wirtschaftsministerkonferenz entscheiden.
  6. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz entscheiden.
  7. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden:
  • Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
  • Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäßBeschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz
  • Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Bars, Clubs und Diskotheken
  • Messen
  • Fahrschulen
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
  • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie dieWiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport
  • Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter
  • Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

15. Wie Bund und Länder bereits beschlossen haben, sind Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes- Veranstaltungen derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.

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