Ermittler warnen vor Gewalt durch niederländische Drogenbanden nach Kölner Drogenkonflikt

Berlin – Nach dem heftigen Konflikt zwischen deutschen und niederländischen Rauschgiftbanden um vermutlich 300 Kilogramm verschwundenes Cannabis im Raum Köln warnt der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) vor weiteren ähnlichen schweren Straftaten wie Sprengstoffattacken und Entführungen.

“Holland muss uns eine Mahnung sein”, sagte der nordrhein-westfälische BDK-Vorsitzende Oliver Huth der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” (FAS). Die auch “Mocro”-Mafia genannten niederländischen Banden seien skrupellos. Für sie gehe es darum, mit allen Mitteln klarzumachen, wer der Stärkere sei. “Und diesen Modus haben sie nun auch erstmals in Deutschland benutzt”, sagte Huth, der Ermittler in der Abteilung für Organisierte Kriminalität im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ist.

Der Kölner Fall sei mit der Cannabis-Teillegalisierung durch die Ampelregierung zum 1. April in Zusammenhang zu bringen. Es beginne damit, dass bis 1. Juli noch nicht einmal theoretisch legale Bezugsquellen in größerem Umfang zur Verfügung gestanden hätten. Bis die sogenannten Anbauvereine gegründet und genehmigt seien und dann liefern könnten, werde noch viel Zeit vergehen. “Da aber seit dem 1. April auch viele bisherige Nichtkonsumenten unbedingt ihr neues Recht nutzen wollten, egal woher der Stoff kommt, scheint die Nachfrage stark zugenommen zu haben. Diese 300 Kilogramm allein für den Großraum Köln machen das klar”, sagte Huth der FAS. “Wir erleben eine Cannabisschwemme.”

Ein Problem sei auch, dass “jetzt jeder über 18 Jahren mit 25 Gramm Cannabis in der Tasche herumlaufen und zu Hause sogar 50 Gramm lagern darf. Das sind erhebliche Mengen, für die man vor dem Gesetz heftige Strafen bekommen hat.” Angesichts solcher Freimengen sei es “nicht im Ansatz” möglich, bei Kontrollen zwischen bloßen Konsumenten und Dealern zu unterscheiden. “Es werden immer weniger Kontrollen stattfinden. Und weil es auf absehbare Zeit kaum legalen Stoff gibt, funktioniert das Gesetz wie ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt.”

Die Erwartung, dass der Schwarzmarkt in Deutschland durch die Cannabis-Clubs und den Selbstanbau drastisch einbrechen werde, bezeichnet der Kriminalbeamte als völlig naiv. Für viele Konsumenten werde der Schwarzmarkt die bequemste Bezugsquelle bleiben. “Hinzu kommt: Auch unter den Konsumenten gibt es genügend, denen der im Cannabisgesetz erlaubte Grenzwert des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) zu niedrig ist.” Huth erwartet zudem, dass viele Konsumenten keine Lust haben werden, sich in einem Verein zu organisieren, weil sie lieber weiter anonym kiffen wollten.

red

Rechtsgutachten: Verbrenner-Verbot verstößt gegen EU-Recht – E-Fuels müssen erlaubt bleiben

Einem neuen Rechtsgutachten zufolge würde ein Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren gegen europäisches Recht verstoßen.

Wagen, die mit klimafreundlichen Kraftstoffen wie E-Fuels fahren, müssten erlaubt bleiben, schreibt Martin Kment, Professor an der Universität Augsburg. Die “Welt am Sonntag” wird an diesem Wochenende über das Gutachten berichten, das der Verband Uniti in Auftrag gegeben hatte, der für E-Fuels kämpft.

Den Ausführungen zufolge muss die EU neu definieren, wann ein Fahrzeug sauber ist und wann schmutzig. Derzeit dürfen die Neuwagen eines Herstellers durchschnittlich 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen. Ab 2035 müssen es null sein. So legt es die sogenannte Flottenregulierung der EU fest. Gemessen werden die Werte am Auspuff.

Und hier liegt für Kment das Problem: Brüssels aktuelle Messmethode erfasst nur einen Teil der Emissionen eines Pkws, die Abgase. Alles andere, von Umweltschäden durch den Abbau von Lithium für Batterien, bis zur Stromerzeugung für Elektroautos, blendet sie aus. Kment spricht sich für einen anderen Ansatz aus: die Erfassung der Emissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Wagens hinweg, vom Bau bis zur Verschrottung. Messe man so, meint Kment, seien E-Fuel-Verbrenner nicht schmutziger als Pkws mit Batterieantrieb, im Gegenteil.

red

Internationaler Gerichtshof: Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel ist völkerrechtswidrig

Den Haag – Die Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel ist nach Ansicht des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag völkerrechtswidrig. Das steht in einem Rechtsgutachten, das am Freitag veröffentlicht wurde. Darin ging es weniger im die jüngsten Entwicklungen seit dem Terroranschlag vom 7. Oktober, sondern um die sei Jahrzehnten andauernde Besetzung.

Israel sei verpflichtet, die unrechtmäßige Präsenz “so schnell wie möglich zu beenden”, heißt es in der Stellungnahme. Israel müsse zudem sofort alle neuen Siedlungsaktivitäten einstellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten “evakuieren”. Außerdem sei Israel verpflichtet, für den entstandenen Schaden in den besetzten palästinensischen Gebieten Entschädigung zu leisten.

Alle Staaten seien verpflichtet, die unrechtmäßige Situation in den besetzten palästinensischen Gebieten nicht anzuerkennen und keine Hilfe zur Aufrechterhaltung dieser Situation zu leisten. Die Vereinten Nationen, insbesondere die Generalversammlung und der Sicherheitsrat, sollten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die unrechtmäßige Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu beenden, so der Internationale Gerichtshof.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte Ende 2022 den Gerichtshof dazu aufgefordert, ein Gutachten zu erstellen, um die israelische Siedlungspolitik zu bewerten.

red

Todesurteil für deutschen Rotkreuz-Mitarbeiter in Weißrussland

Minsk – In Weißrussland ist ein deutscher Staatsbürger zum Tode verurteilt worden.

Das Urteil fiel bereits am 24. Juni in der Hauptstadt Minsk, wie erst jetzt durch einen Bericht der Menschenrechtsorganisation Wjasna bekannt wurde. Deutsche Behörden haben den Vorgang am Freitag im Wesentlichen bestätigt.

Bei dem Verurteilten soll es sich um den 29-jährigen Rico K. handeln, der Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes sein soll. Angeklagt worden war er unter anderem wegen Agententätigkeit, Terrorismus und “Bildung einer extremistischen Vereinigung”. Die Todesstrafe soll laut Urteil durch ein Erschießungskommando vollstreckt werden.

Weißrussland ist das letzte Land in Europa, das Menschen noch hinrichtet. Konkrete Informationen gelten als Staatsgeheimnis. Nach Angaben von Amnesty International können weder verlässliche Daten über die Anzahl der Todesurteile und Vollstreckungen erhoben werden, noch die Identität aller Todeskandidaten geklärt werden. Seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991 sollen in Weißrussland aber etwa 400 Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sein.

red

Großeinsatz bei Hamburg: Lehrerin vor Volkshochschule niedergestochen – mehrere Festnahmen

Wedel – Im Landkreis Pinneberg bei Hamburg ist es am Freitag zu einem Großeinsatz der Polizei gekommen, nachdem eine Lehrerin vor einer Volkshochschule mit einem Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt wurde. Mittlerweile ist die Rede von mehreren Beteiligten.

Schon kurz nach der Tat habe es erste Festnahmen knapp zwei Kilometer vom Tatort entfernt gegeben, berichtete die Hamburger “Morgenpost” am Freitag auf ihrer Internetseite. Bei den Verdächtigen soll es sich um zwei Jugendliche und ihren Vater handeln, es aber dafür aber noch keine offizielle Bestätigung.

Laut des Berichts soll die Lehrerin am frühen Nachmittag auf dem Parkplatz der Schule von mindestens einem Mann abgepasst und angegriffen worden sein. Das Opfer soll zunächst noch ansprechbar gewesen sein und lautstark um Hilfe gerufen haben, hieß es. Die Frau habe Stiche an Hals und Bauch.

Die weiteren Hintergründe des Angriffs waren zunächst unklar. Die Polizei riegelte die Volkshochschule an der ABC-Straße in Wedel ab.

red

Polizei im Einsatz: Schlägerei am Bahnsteig; sexuelle Belästigung; Verfolgungsjagd; Rollerfahrer bedroht Vater mit Kind und betrunkener BMW-Fahrer gestoppt

Handfeste Schlägerei am Bahnsteig der Schönbuchbahn in Korntal-Münchingen

Am Donnerstagabend, den 18. Juli 2024, eskalierte ein zunächst verbaler Streit auf dem Bahnsteig der Schönbuchbahn im Stadtteil Münchingen von Korntal-Münchingen in eine körperliche Auseinandersetzung. Der Vorfall ereignete sich gegen 19:15 Uhr.

Zwei Männer im Alter von 32 und 24 Jahren gerieten aneinander und schlugen mit Fäusten aufeinander ein. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung bedrohte der 32-Jährige seinen Kontrahenten mit einem Tierabwehrspray. Der 24-Jährige griff daraufhin zu einem Ast und schlug damit auf den 32-Jährigen ein. Als die 33-jährige Freundin des 24-Jährigen versuchte, den Streit zu schlichten, wurde sie ebenfalls von dem 32-Jährigen körperlich angegangen. Zudem ergriff der 32-Jährige den e-Scooter der Frau und warf diesen in Richtung des 24-Jährigen, der jedoch rechtzeitig ausweichen konnte und nicht getroffen wurde.

Mehrere Streifenwagenbesatzungen eilten zum Tatort und konnten die Streithähne schließlich trennen und die Sicherheit wiederherstellen. Die beiden Männer sowie die 33-jährige Frau erlitten jeweils leichte Verletzungen.

Der Polizeiposten Korntal-Münchingen hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte aufgenommen. Sachdienliche Hinweise zum Vorfall werden unter der Telefonnummer 0711 839902-0 oder per E-Mail an ditzingen.prev@polizei.bwl.de entgegengenommen.

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Sexuelle Belästigung in Großsachsenheim: Polizei sucht unbekannten Radfahrer

Wegen sexueller Belästigung ermittelt die Polizei gegen einen noch unbekannten Radfahrer, der am Freitagmorgen (19.07.2024) auf einem Feldweg nahe des Gewerbeparks Eichwald bei Großsachsenheim sein Unwesen trieb. Eine 37 Jahre alte Frau war in Verlängerung der Konrad-Zuse-Straße in Richtung der Oberriexinger Straße unterwegs. Als sie am Feldwegrand stand, radelte aus Richtung des Gewerbeparks der bislang unbekannte Täter heran. Dieser schlug der Frau unvermittelt einmal kräftig auf den Po, so dass sie Schmerzen verspürte. Der Unbekannte setzte seine Fahrt unbeirrt und wortlos fort. Der Mann soll braungebrannt, sportlich schlank und zwischen 30 und 40 Jahren alt sein. Er war mit einer kurzen Hose und einem blau-türkisfarbenen Tank-Top bekleidet. Außerdem trug er einen dunklen Fahrradhelm. Der Polizeiposten Sachsenheim, Tel. 07147 27406-0 oder E-Mail: vaihingen-enz.prev@polizei.bwl.de, bittet Zeugen, die Hinweise zum Täter geben können, sich zu melden.

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Motorradfahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit Polizei – Zeugen gesucht

Eine noch unbekannte Person auf einem Motorrad der Marke Ducati lieferte sich am Donnerstag (18.07.2024) gegen 23:30 Uhr eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Ludwigsburg stellte auf der B27 / Stuttgarter Straße eine Person auf einem Motorrad fest, die mit mutmaßlich deutlich zu hoher Geschwindigkeit in Richtung Kornwestheim fuhr. Die Polizeibeamten entschlossen sich daher zur Kontrolle der Person. Diese erkannte jedoch offenbar die Kontrollabsicht der Streife, gab Gas und raste auf der B27 in Richtung Kornwestheim. Die Einsatzkräfte nahmen die Verfolgung auf und konnten an der Anschlussstelle Kornwestheim-Nord kurzzeitig zu dem Motorrad aufschließen, da die unbekannte Person die B27 verlassen wollte und daher stark abbremsen musste. Noch im Kurvenbereich der Ausfahrt überholte sie einen vorausfahrenden Pkw, wobei eine Autofahrerin oder ein Autofahrer im Gegenverkehr augenscheinlich nur durch eine Gefahrenbremsung eine Kollision mit dem Motorrad verhindern konnte. Im weiteren Verlauf bog die Person trotz roter Ampel in die Aldinger Straße ab und beschleunigte dort so stark, dass die Streifenwagenbesatzung nicht gefahrlos folgen konnte und das Motorrad aus den Augen verlor. Das Polizeirevier Ludwigsburg ermittelt nun unter anderem wegen Straßenverkehrsgefährdung sowie verbotenem Kfz-Rennen und sucht Zeugen, die den Sachverhalt beobachten konnten oder gar durch die rücksichtslose Fahrweise der Person auf dem Motorrad gefährdet wurden. Hinweise werden unter Tel. 07141 18-5353 oder per Mail an ludwigsburg.prev@polizei.bwl.de entgegengenommen.

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Mann mit Kind von rasantem Rollerfahrer bedroht – Polizei sucht Zeugen

Das Polizeirevier Marbach am Neckar, Tel. 07144 900-0 oder E-Mail: marbach-neckar@polizei.bwl.de, sucht Zeugen, nachdem es am Donnerstag (18.07.2024) kurz nach 16.00 Uhr auf einem Fuß- und Radweg im Bereich der “Alten Holzbrücke” nahe Murr zu einer Nötigung und einer Beleidigung gekommen ist. Ein 27 Jahre alter Mann war dort mit seinem Kind spazieren, das in einem Kinderwagen saß. Die beiden kamen aus Richtung Murr. Ihnen entgegen fuhr nun ein bislang unbekannter Rollerlenker, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei. Da er seine Geschwindigkeit nicht verringerte und außerdem direkt auf den 27-Jährigen zu fuhr, zerrte dieser den Kinderwagen schließlich auf die angrenzende Wiese und sprang selbst hinterher. Beim Vorbeifahren beleidigte ihn der Rollerfahrer mit einer Geste und setzte seine Fahrt dann in Richtung des Sportplatzes fort. Der 27-Jährige alarmierte hierauf die Polizei. Eine direkt eingeleitete polizeiliche Fahndung führte nicht zur Feststellung eines Tatverdächtigen. Der Rollerfahrer wurde als hager beschrieben und war mit einem türkisfarbenen T-Shirt bekleidet. Er trug einen dunklen Helm mit abgedunkeltem Visier. Das Versicherungskennzeichen am Roller war wohl abgeklebt.

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Polizei stoppt betrunkenen BMW-Fahrer nach riskanter Fahrt

Mit einer Blutentnahme und der Beschlagnahmen seines Führerscheins endete am Donnerstag (18.07.2024) gegen 18.30 Uhr die Fahrt für einen 71 Jahre alten BMW-Lenker. Einem Zeugen war die unsichere Fahrweise des Mannes aufgefallen, die dazu geführt hatte, dass er selbst, aber mindestens auch eine weitere Person gefährdet wurden. Der 71-Jährige hatte auf der Landesstraße 1100 zwischen Hohenhaslach und Ochsenbach einen Vorausfahrenden überholt. Ein entgegenkommendes Fahrzeug musste stark abbremsen und in den Grünstreifen ausweichen, um eine Kollision zu verhindern. Dem Zeugen gelang es schließlich den 71-Jährigen zum Anhalten zu bewegen, so dass die alarmierte Polizei eine Kontrolle durchführen konnte. Ein Atemalkoholtest verlief positiv. In der Folge erfolgte eine Blutentnahme und schließlich auch die Beschlagnahme des Führerscheins. Das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042 941-0 oder E-Mail: vaihingen-enz.prev@polizei.bwl.de, bittet die noch unbekannte Person und auch weitere Geschädigte, die durch die Fahrweise des BMW-Lenkers gefährdet oder gar geschädigt wurden, sich zu melden.

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red

Verwendete Quellen: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Weltweite IT-Störung bei Microsoft: Flughäfen und Banken betroffen

Redmond – Neben dem Flughafen BER sind weltweit noch weitere Einrichtungen von einer massiven IT-Störung betroffen.

Unter anderem aus Australien, Großbritannien, den USA und Indien melden Banken, Flughäfen, Tankstellen sowie TV-Sender, von der Störung betroffen zu sein. Sie können aktuell ihre Dienste gar nicht oder nur eingeschränkt anbieten.

Verantwortlich für die Ausfälle soll eine IT-Störung bei Microsoft sein. Der Softwarekonzern teilte mit, dass ein technisches Problem weltweit zu einem Ausfall von Microsoft 365 geführt habe. Man beobachte jedoch “kontinuierliche Verbesserungen” bei der Service-Verfügbarkeit, so Microsoft.

KLM stellt wegen Computerstörung Flugbetrieb ein

Amsterdam – Die niederländische Fluggesellschaft KLM stellt wegen der weltweiten Computerstörung ihren Flugbetrieb vorübergehend “weitgehend” ein. Das teilte das Unternehmen am Freitagvormittag mit.

Unter anderem sei die Flugabfertigung “unmöglich”, hieß es von KLM. Man sei sich darüber im Klaren, dass dies für die Kunden und Mitarbeiter insbesondere mitten in der Sommerferienzeit “sehr unpraktisch” sei.

Auch zahlreiche andere Fluggesellschaften und Flughäfen rund um den Globus waren von dem weltweiten Computerausfall betroffen, ebenso Unternehmen aus anderen Branchen. Während der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) fast komplett lahmgelegt war, lief der Betrieb am Frankfurter Flughafen zunächst weiter. Laut Medienberichten steht hinter dem Ausfall eine Panne bei Microsoft, womöglich soll ein fehlerhaftes Sicherheitsupdate die Ursache sein

Maut im Urlaub: Worauf Autofahrer in Europa achten müssen

Reiselustige aufgepasst: Während für einige Länder im europäischen Ausland vorab eine zeitgebundene Vignette erworben werden muss, verlangen zahlreiche andere Länder streckengebundene Mautgebühren. Der Auto Club Europa (ACE) erklärt, worauf es bei der Maut ankommt und wie man sich an einer Mautstation richtig verhält.

Neben Frankreich, Italien, Spanien und Portugal gilt in vielen weiteren europäischen Ländern ein Mautsystem, wie eine interaktive Grafik des ACD veranschaulicht: (www.ace.de/reisen/laenderinfos/mautgebuehren/). Bei der Einfahrt in die Mautstation erhält man ein Ticket, das beim Verlassen wieder in einen Automaten gesteckt wird. Dort entrichtet man die Mautgebühr, die sich nach den zurückgelegten Kilometern richtet. Anschließend öffnet sich die Schranke für die Weiterfahrt.

Die Gebühren für die Straßennutzung sind je nach Land sehr individuell. Üblicherweise richten sie sich neben den gefahrenen Kilometern nach der Art und der Größe des Fahrzeugs. In Spanien kann es beispielsweise an bestimmten Wochentagen oder Uhrzeiten günstiger werden. Der ACE rät allen Reisenden, sich vor der Abfahrt genau über die Bestimmungen im Zielland, aber auch in den Transitländern zu informieren.

An den Mautstationen gibt es für verschiedene Bezahlmöglichkeiten jeweils eigene Spuren.

Bargeld: Wird in der Regel überall akzeptiert. Die entsprechende Spur ist mit Münzen gekennzeichnet. ACE-Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, immer genügend Kleingeld mitführen und auch das Rückgeld überprüfen. Achtung: Es gibt vereinzelt Ausfahrten, an denen nur Kartenzahlung möglich ist. Auch defekte Bargeldautomaten kommen vor. Zusätzlich zum Bargeld eine Kreditkarte dabei zu haben, ist deshalb zu empfehlen.

Kreditkarte: Visa- und Mastercards sind ein gängiges Zahlungsmittel an Mautstationen, teilweise werden weitere internationale Kreditkarten und Bankkarten akzeptiert. ACE-Tipp: Falls möglich, verschiedene Karten einpacken, um zahlungsfähig zu sein, wenn eine Karte nicht akzeptiert werden sollte.

Viacard: Herbei handelt es sich um eine spezielle Prepaid-Karte für Italien, die zum Befahren der Kartenspuren berechtigt. Die Viacard lässt sich mit einem Guthaben von 50 Euro aufladen und kann über Autoclubs vorab bestellt oder direkt in Italien gekauft werden.

Mautbox: Mautboxen wie Telepass in Italien und Bip&Go in Frankreich sowie maut1 für die Länder Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und Teile von Kroatien erleichtern die Reise, indem sie die automatische Zahlung von Mautgebühren ermöglichen. Auf der meist mit einem “t” gekennzeichneten Spur öffnen sich die Schranken automatisch, ohne dass angehalten werden muss. Die Abrechnung erfolgt dann über das zuvor angegebene Zahlungsmittel. Die Systeme variieren leicht von Land zu Land und gelten mit entsprechender Freischaltung oft in mehreren Ländern.

Free Flow: In Frankreich, Italien und auch Spanien gibt es einige Strecken, auf denen die Mauterhebung mittels Kameras automatisch erfolgt. Es gibt dort keine Mautstationen. Mautboxen sind auch auf diesen Strecken als Zahlungsmittel geeignet. Kommt keine Mautbox zum Einsatz, muss vorab eine Registrierung im Internet mit Hinterlegung einer Zahlungsform, meist Kreditkarte, erfolgen. Dies ist auch unmittelbar nach Nutzung der entsprechenden “Free-Flow-Strecken” möglich. Eine Registrierung des Kennzeichens kann oftmals auch an Servicepoints in der Nähe dieser Strecken vorgenommen werden.

Tipps für stressfreies Passieren der Mautstation:
1. Rechtzeitig in die – entsprechend der Fahrzeugart und der Zahlart – richtige Spur einordnen.
2. Für zügiges Vorankommen das Ticket und Zahlungsmittel bereithalten.
3. Niemals Wenden oder Rückwärtsfahren – das ist streng verboten.
4. Wenn möglich eine Quittung geben lassen und diese gut aufbewahren. Auch Jahre nach dem Urlaub können noch Nachforderungen kommen.
5. Ist die Schranke offen, nie einfach durchfahren. Stattdessen Hilfeknopf drücken und eine Quittung anfordern.

mid/asg

Parteiübergreifende Einigung stärkt Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg

Stuttgart/Ludwigsburg – In einer seltenen Demonstration überparteilicher Zusammenarbeit haben die Landtagsfraktionen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP in Baden-Württemberg einen gemeinsamen Vorschlag zur Besetzung neuer Richterposten am Verfassungsgerichtshof eingebracht und die Kandidaten vereidigt. Diese Entscheidung, die am Donnerstag im Landtag getroffen wurde, markiert einen bedeutenden Moment für die Rechtspflege und die politische Kultur des Landes.

Hochkarätige Kandidaten für ein starkes Gericht

Die vorgeschlagenen und nun vereidigten Richterinnen und Richter sind:

  • Dr. Daniel O’Sullivan, Landessozialgericht Stuttgart (Gemeinderatsmitglied der SPD in Ludwigsburg)
  • Prof. Dr. Silja Vöneky, Alber-Ludwigs-Universität Freiburg
  • Gunter Czisch, Oberbürgermeister a.D. von Ulm
  • Dr. Jens Hoffmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe
  • Prof. Dr. Fruzsina Molnar-Gabor, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg

Die Auswahl dieser qualifizierten Persönlichkeiten zeigt, dass die Fraktionen großen Wert auf die fachliche Kompetenz und Integrität der neuen Richter legen. „Es ist uns gelungen, qualifizierte Persönlichkeiten für den Verfassungsgerichtshof zu gewinnen, die den Anspruch pflegen, Verfassungsprinzipien und damit unsere Demokratie zu stärken“, sagte Andreas Schwarz, Fraktionschef der GRÜNEN.

Einigkeit über Parteigrenzen hinweg

Die Fraktionsvorsitzenden der beteiligten Parteien betonten die Bedeutung der Einigung und die Notwendigkeit eines funktionierenden Rechtsstaats. Manuel Hagel, Fraktionsvorsitzender der CDU, äußerte sich erfreut über die überparteiliche Verständigung: „Das gibt den zukünftigen Richterinnen und Richtern den breiten demokratischen Rückhalt, den sie für ihre Arbeit brauchen.“

Andreas Stoch von der SPD unterstrich die Rolle des Verfassungsgerichtshofs als Garant für Rechtsfrieden und Rechtsschutz: „Diese sechs Frauen und Männer stehen für unabhängige und unparteiische juristische Wachsamkeit – im Sinne unserer Verfassung und auch gegenüber unserem Staat.“

Neue Herausforderungen für das Rechtssystem

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP, wies auf die stetig neuen Herausforderungen hin, denen sich das Rechtssystem stellen muss: „Zur Erfüllung dieser und weiterer wichtiger Aufgaben ist es notwendig, dass beim Verfassungsgerichtshof fähige und gewissenhafte Richterinnen und Richter ihren Dienst tun.“

Ein Signal der Stabilität und des Vertrauens

Die überparteiliche Einigung und die Auswahl der neuen Richter sind ein starkes Signal für die Stabilität und das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats. In Zeiten politischer Polarisierung zeigt diese Zusammenarbeit, dass es bei fundamentalen Fragen des Rechts und der Demokratie möglich ist, über Parteigrenzen hinweg zu kooperieren.

Kommentar: Ein Modell für zukünftige Zusammenarbeit?

Dieser Schritt könnte als Modell für zukünftige parteiübergreifende Kooperationen dienen, nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch auf Bundesebene. Die Einigkeit bei der Besetzung der Richterposten zeigt, dass es möglich ist, im Sinne des Gemeinwohls zusammenzuarbeiten und die höchsten Standards der Rechtsstaatlichkeit zu wahren.

Ausblick

Die neuen Richterinnen und Richter stehen nun vor der Aufgabe, die Verfassung des Landes zu hüten und weiterzuentwickeln. Ihre Arbeit wird entscheidend dazu beitragen, den Rechtsfrieden und die Rechtsstaatlichkeit in Baden-Württemberg zu sichern und den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in die Justiz zu erhalten.

red

Polizei sucht dringend Zeugen: Junger Mann auf e-Scooter beobachtete Messerangriff in Großsachsenheim

Großsachsenheim – Am Mittwochnachmittag, den 17. Juli 2024, kam es vor dem Bahnhof in Großsachsenheim zu einem schweren Vorfall, bei dem ein 52-jähriger Mann eine 50-jährige Frau mit einem Messer angriff. Wir berichteten darüber.

Im Zuge der laufenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurde nun bekannt, dass zur Tatzeit ein junger Mann mit einem e-Scooter im Bereich des Tatorts gesehen wurde. Dieser junge Mann könnte den Tatablauf möglicherweise genau beobachtet haben und stellt daher einen wichtigen Zeugen dar.

Nach den bisherigen Erkenntnissen stieg der besagte Zeuge nach dem Vorfall in den Zug nach Ludwigsburg ein, der planmäßig um 14:46 Uhr abfahren sollte, jedoch tatsächlich zwei Minuten Verspätung hatte.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn und das Polizeipräsidium Ludwigsburg bitten den genannten Zeugen dringend, sich zu melden. Er wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 0800 1100225 oder per E-Mail an hinweise.kripo.ludwigsburg@polizei.bwl.de mit der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg in Verbindung zu setzen. Auch Hinweise auf die Identität des Zeugen werden unter den gleichen Kontaktmöglichkeiten entgegengenommen.

red

Verwendete Quellen: Staatsanwaltschaft Heilbronn

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