Aufgrund des Totensonntag bleibt der Ludwigsburger Barock-Weihnachtsmarkt am 26.11.2023 geschlossen. Ein gesetzlicher Feiertag ist der Totensonntag in Deutschland nicht – ebenso wenig wie der Volkstrauertag. Dennoch gelten für den Ewigkeitssonntag besondere Regelungen. Die Feiertagsgesetze der Bundesländer legen fest, dass an diesem “stillen Feiertag” keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden dürfen, die nicht dem “ernsten Charakter” des Tages entsprechen (in Baden-Württemberg zwischen 5 und 24 Uhr). Damit dürfen auch Weihnachtsmärkte am Totensonntag nicht öffnen. Die evangelischen Kirchen gedenken am Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag genannt, der Verstorbenen. Zunächst lehnten die Reformatoren eine Übernahme des katholischen Totengedenkens am Allerseelentag (2. November) in den Kalender ihrer Kirche ab. Auf Wunsch vieler evangelischer Christen wurde dennoch ein Gedenktag für die Toten eingeführt. Der preußische König Friedrich Wilhelm III. bestimmte 1816 den Sonntag vor dem ersten Advent als staatlichen Feiertag zur Erinnerung an die Gefallenen der Befreiungskriege gegen Napoleon. Die Regelung wurde bald von den Landeskirchen übernommen.
red